Wien - Am Allerheiligentag trat das neue Wiener Prostitutionsgesetz in Kraft, das ein Verbot des Straßenstrichs in Wohngebieten vorsieht. Bis auf fünf konkrete Ausnahmebereiche (unter anderem am Neubaugürtel, im Prater und ausgerechnet beim Verkehrsamt) dürfen Sex-Geschäfte nicht mehr auf der Straße angebahnt werden.

Die Polizei gibt Prostituierten und Kunden zwei Tage, um sich auf die Veränderungen einzustellen. Ab Donnerstag werde verstärkt kontrolliert und bestraft, hieß es am Dienstag. Bei Verstößen werden anders als bisher auch Freier mit 500 Euro zur Kasse gebeten.

Melde- und Genehmigungspflicht

Das neue Prostitutionsgesetz umfasst auch eine Melde- beziehungsweise Genehmigungspflicht für Bordelle. Bereits bestehende Häuser haben bis Ende 2012 Zeit, diese einzuholen.

Die Behörden haben allerdings bereits einige Laufhäuser im Visier, die keinesfalls den neuen Auflagen entsprechen würden, hieß es aus dem Büro von Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ). (red, DER STANDARD, Printausgabe, 2.11.2011)