Wien - Die Volksanwaltschaft könnte mit der im November bevorstehenden Kompetenzerweiterung auch zur neuen, bundesweiten Anlaufstelle für Missbrauchsopfer werden. "Das wäre sinnvoll und wenn man sich anstrengt auch möglich", erklärte die derzeit Vorsitzende Gertrude Brinek gegenüber der APA. Die Volksanwaltschaft war in der Vorwoche als Anlaufstelle vorgeschlagen worden und diese zeigte sich dafür auch offen. Auch das Bundeskanzleramt und das Familienministerium würden eine rasche Umsetzung begrüßen.

Die Kompetenzen der Volksanwaltschaft sollen demnächst ohnehin erweitert werden - die Regierungsvorlage ist noch im November geplant - und es würde laut Brinek "Sinn machen", in dieser Novellierung des Verfassungsgesetzes auch noch eine etwaige Anlaufstelle für Missbrauchsopfer zu verankern. Dies ist auch die Intention des Bundeskanzleramts, hieß es gegenüber der APA. Die genaue Umsetzung sei noch zu diskutieren, Absicht sei es jedoch, die Anlaufstelle so schnell wie möglich umzusetzen. Auch das Familienministerium würde es begrüßen, wenn die Kompetenzen der Volksanwaltschaft mit dieser Novelle gleich auch um die neue Aufgabe erweitert würde.

"Wir haben unsere grundsätzliche Bereitschaft kundgetan", so Brinek. Wie diese Anlaufstelle genau aussehen könnte, sei jedoch erst zu diskutieren und davon würde auch eine "seriöse" Kostenschätzung abhängen. Das neue Verfassungsgesetz soll noch im Dezember beschlossen werden und am 1. Juli 2012 in Kraft treten. Die Volksanwältin zeigte sich über eine rasche Umsetzung zuversichtlich: "Wo ein Wille, da auch ein Weg." (APA)