Die Schweizer Piratenpartei hat am Freitag bei der eidgenössischen Bundesanwaltschaft eine Klage eingereicht wegen der Verwendung von Spionage-Software im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität. Der Kampf gegen Verbrechen rechtfertige das Verletzen der Privatsphäre nicht.

Einsatz gegen Drogenhändler

Medien hatten Mitte Oktober über den Einsatz der umstrittenen Spionage-Software berichtet. Darauf hatte das Schweizer Justizministerium mitgeteilt, dass die Bundeskriminalpolizei in der Schweiz solche in vier Fällen eingesetzt hatte - dreimal in der Terrorismusbekämpfung und einmal gegen organisierte Kriminalität. Der Kanton Zürich war mit einem sogenannten Staatstrojaner gegen Drogenhändler vorgegangen.

Nicht auf Kosten von Privatsphäre

Mit Trojanern können etwa die Tastaturanschläge mitgelesen, die Festplatte gescannt oder Computer-Mikrofon in eine Wanze verwandelt werden. "Mit unserer Klage wollen wir den juristischen Nebel bei der Internet-Überwachung lichten, sagte Pascal Gloor, Vize-Präsident der Piratenpartei, am Freitag zur Nachrichtenagentur sda. "Der Kampf gegen den Terrorismus und andere schwere Verbrechen ist notwendig. Aber dies darf nicht auf Kosten von Prinzipien wie der Schutz der Privatsphäre geschehen." (APA)