Einsatz von umstrittener Spionage-Software in der Schweiz
Bern - Die Schweizer Piratenpartei hat am Freitag bei
der eidgenössischen Bundesanwaltschaft eine Klage eingereicht wegen
der Verwendung von Spionage-Software im Kampf gegen Terrorismus und
organisierte Kriminalität. Der Kampf gegen Verbrechen rechtfertige
das Verletzen der Privatsphäre nicht.
Medien hatten Mitte Oktober über den Einsatz der umstrittenen
Spionage-Software berichtet. Darauf hatte das Schweizer
Justizministerium mitgeteilt, dass die Bundeskriminalpolizei in der
Schweiz solche in vier Fällen eingesetzt hatte - dreimal in der
Terrorismusbekämpfung und einmal gegen organisierte Kriminalität. Der
Kanton Zürich war mit einem sogenannten Staatstrojaner gegen
Drogenhändler vorgegangen.
Mit Trojanern können etwa die Tastaturanschläge mitgelesen, die
Festplatte gescannt oder Computer-Mikrofon in eine Wanze verwandelt
werden. "Mit unserer Klage wollen wir den juristischen Nebel bei der
Internet-Überwachung lichten, sagte Pascal Gloor, Vize-Präsident der
Piratenpartei, am Freitag zur Nachrichtenagentur sda. "Der Kampf
gegen den Terrorismus und andere schwere Verbrechen ist notwendig.
Aber dies darf nicht auf Kosten von Prinzipien wie der Schutz der
Privatsphäre geschehen." (APA)