Cuno Tarfusser, Richter am Haager Strafgerichtshof, über Gaddafi-Sohn Saif und die Chancen eines Prozesses
STANDARD: Angeblich will sich Saif al-Islam dem Strafgerichtshof (ICC) freiwillig stellen.
Tarfusser: Es ist in dieser Situation immer schwer zu sagen, was wahr ist und was ein Gerücht ist. Wenn es stimmt, kann ich nachvollziehen, dass er das will - nach allem, was passiert ist. Wir sind hier und warten. Wir sind jederzeit bereit.
STANDARD: Wenn er sich ergibt - wie rasch könnte ein Prozess beginnen?
Tarfusser: Wenn ein Beschuldigter nach Den Haag kommt, wird er innerhalb der ersten zwei bis drei Tage von der Vorverfahrenskammer angehört, die ihm die Anklage vorliest und damit das Vorverfahren eröffnet. Sie legt einen Zeitpunkt fest, wann es zur Verhandlung kommt, in der entschieden wird, ob die Anklage stichhaltig ist und ein Hauptverfahren eröffnet wird. Das passiert meist vier bis sechs Monate nach diesem ersten Termin. Das Hauptverfahren selbst beginnt dann einige Monate später.
STANDARD: Die Anklage lautet nur auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die an Zivilisten im Februar begangen worden sind ...
Tarfusser: Ja, das waren die ersten zwei Wochen. In der Zeit konnte man noch nicht von Kriegsverbrechen ausgehen. Voraussetzung dafür ist ein bewaffneter Konflikt, den es zu Beginn der Oppositionsbewegung noch nicht gab. Es ist natürlich möglich, dass die Anklage ausgeweitet wird. Aber das ist in diesem Moment nicht absehbar. Das hängt von der Anklagebehörde ab - das müsste von ihr ausgehen.
STANDARD: Gehen Sie davon aus, dass der ICC auch mögliche Kriegsverbrechen der Rebellen untersucht - etwa den Tod Gaddafis?
Tarfusser: Auch das hängt davon ab, was die Anklagebehörde entscheidet. Sie hat einen großen Ermessensspielraum. Die Anklagebehörde ist nicht verpflichtet, jedes Verbrechen, das stattgefunden hat, zu ahnden. Laut Rom-Statut muss es auch "im Interesse der Gerechtigkeit" sein.
STANDARD: Die Libyer haben angekündigt, die Angeklagten Saif al-Islam und Ex-Geheimdienstchef Abdullah al-Senussi selbst vor Gericht stellen zu wollen. Ist das realistisch?
Tarfusser: Grundsätzlich ist die Gerichtsbarkeit des ICC nur dann gegeben, wenn der betroffene Staat nicht in der Lage oder nicht willens ist, ein faires Verfahren zu garantieren. Das Problem ist: Wer entscheidet das? Sobald der ICC involviert ist, entscheidet er. Das heißt, wie müssten grünes Licht geben.
STANDARD: Was könnte ein solcher Prozess vor dem ICC bewirken?
Tarfusser: Hauptziel ist natürlich, die Verantwortlichen für solche schweren Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen. Aber die internationale Strafgerichtsbarkeit würde sich damit auch als wichtiger Teil in dem System Friede und Gerechtigkeit etablieren. Und wenn wir unabhängig und effizient arbeiten, würde das Vertrauen der Staatengemeinschaft in diese Gerichtsbarkeit gestärkt und sich der Kreis der Staaten, die den ICC anerkennen, erweitern. (Julia Raabe, DER STANDARD, Printausgabe, 29.10.2011)