Kinderbuch

Über Vögel, die beim Fliegen schlafen

4. November 2011, 12:04
  • Artikelbild
    foto: verlag

    Die weite Reise der Mauersegler
    Anne Möller
    32 Seiten, € 15,40
    Atlantis-Verlag, Zürich 2011

Möller erzählt keine klassische Kindergeschichte, sie zeichnet anhand eines Vogels den Lebensweg der Mauersegler nach

Die Finken lieben den Garten. Die Tochter hat, rechtzeitig vor dem Winter, ein kleines Vogelhäuschen in den Bäumen aufgehängt. Auch Meisenkugeln hängen schon. Nach Lektüre des hier vorgestellten Buches könnte es leicht sein, dass in Kürze auch noch eine Art Vogelschlafstätte dazukommen wird.

In "Die weite Reise der Mauersegler" von Anne Möller dreht sich alles um diese kleine Vogelart. Am Ende wird sogar noch erklärt, wie man eine sogenannte Nisthilfe für diesen schwarz-braunen Flugkünstler baut und anbringt.

Möller erzählt keine klassische Kindergeschichte, sie zeichnet anhand eines Vogels den Lebensweg der Mauersegler nach. Zirka 5000 Paare sollen jährlich allein in Wien brüten, heißt die Fachinformation des städtischen Magistrats. Außerdem, das hat auch den Herrn Papa beeindruckt, bleiben die Vögel auch dann in der Luft, wenn sie träumen. "Geschlafen wird in den warmen Luftschichten weit über dem Boden", weiß die Wiener Umweltschutzabteilung. So ein Vogel kann außerdem rund 20 Jahre alt werden. Das steht natürlich auch im Buch.

Möller bemüht sich, auch die Illustrationen dieses Vogels so echt wie möglich wirken zu lassen. Man sieht ihn seine Kreise über der Stadt ziehen, im Nest sitzend und auf seiner Suche nach einer Bleibe - nach der Rückkehr aus Afrika. So nahe waren Kinder einem Mauersegler sicher noch nie. (Peter Mayr, DER STANDARD, Album, 29.10.2011)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.