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Umstrittene "Tradition": Das Morgengebet in Österreichs Volksschulen ist noch immer weit verbreitet, die Eltern wissen oft nichts davon.

Foto: EPA/RUNGROJ YONGRIT

An vielen österreichischen Volksschulen wird vor Unterrichtsbeginn immer noch gebetet. Und das oft ohne das Wissen und Einverständnis der Eltern, berichtet das Monatsmagazin "Datum" in seiner morgen erscheinenden Ausgabe. Rechtlich bewegen sich die Schulen dabei in einer Grauzone.

43 öffentliche Volksschulen quer durch alle Bundesländer hat "Datum" kontaktiert, in 13 davon wird prinzipiell vor Schulbeginn gebetet. 18 kontaktierte Schulen – darunter alle in Wien – verzichten auf das Morgengebet. In zwölf Fällen teilte die Direktion mit, dass die jeweiligen Lehrer selbst darüber entscheiden könnten. Nur an fünf Schulen wird den Eltern auch mitgeteilt, dass ihre Kinder beten.

Genaue Statistiken darüber, an wie vielen öffentlichen Volksschulen das Beten vor Unterrichtsbeginn noch Usus ist, gibt es nicht. Rechtlich bewegt sich die umstrittene Tradition in einer Grauzone: Nach der Gründung der Zweiten Republik galt ab 1946 der Schulgebetserlass, der das Morgengebet für zulässig erklärte – und der wurde 1993 aufgehoben. Seitdem ist das Morgengebet nicht mehr zulässig, aber auch nicht ausdrücklich verboten.

"Tradition"

Das Schulwesen ist Sache der Bundesländer, zuständig sind die jeweiligen Landesschulräte. "Das ist eine Tradition, die bei uns noch gepflegt wird", sagt Tirols Landesschulratspräsident Hans Lintner. Die Landesschulräte überlassen es den einzelnen Schulen, ob sie Gebete abhalten. Die Direktionen wiederum schieben die Entscheidung oft an die Lehrer ab.

Das Unterrichtsministerium beruft sich in Fragen des Schulgebets auf Artikel 14 Absatz 5a des Bundes-Verfassungsgesetzes: Kinder und Jugendliche sollen demnach zur Orientierung an religiösen Werten befähigt werden und dem religiösen und weltanschaulichen Denken anderer Religionen aufgeschlossen gegenüberstehen. Dem steht Artikel 14 des Staatsgrundgesetzes gegenüber, dem zufolge niemand zur Teilnahme an religiösen Handlungen gezwungen werden darf. "Grundsätzlich ist der Schulraum außerhalb des konfessionellen Unterrichts kein geeigneter Ort für Gebete", sagte die Juristin Brigitte Schinkele vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien dem Magazin.

Kritik kommt auch vom Sprecher der Laizismus-Initiative Österreich, Niko Alm: "Es gibt einen Religionsunterricht, da kann die ganz Zeit gebetet werden. Aber alles außerhalb davon ist von religiösen Ritualen freizuhalten. Es ist schlimm, dass man darüber überhaupt diskutieren muss. Und es ist schlimm, dass das Leute nicht schlimm finden."

Die Kirche im Dorf

Die Politik steht dem Morgengebet eher gleichgültig gegenüber: "Wir gehen nach dem Motto vor: die Kirche im Dorf lassen", sagt Elmar Mayer, Bildungssprecher der SPÖ. "Für uns ist ein Morgengebet überall dort ein Problem, wo sich jemand belästigt fühlt. In ländlichen Gebieten, wo fast nur katholische Kinder in den Klassen sind und die Eltern sich das wünschen, muss es nicht verboten werden."

Harald Walser, Bildungssprecher der Grünen, will das Morgengebet auch nicht grundsätzlich verbieten, trotzdem sagt er: "Wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft, da halte ich es für unangebracht, dass eine Religion, besser gesagt eine Konfession, das Monopol auf religiöse Übungen im Unterricht hat. Durch Morgengebete bringe ich Kinder in eine schwierige Situation. Was denkt sich etwa ein muslimisches Kind dabei, wenn es die Hände falten muss? Das wird tagtäglich beschämt und in Konflikte gestürzt."

Die Freiheitlichen haben keine grundsätzlichen Einwände gegen Schulgebete, wenn diese an den Schulen schon fix eingeführt sind. ÖVP-Bildungssprecher Werner Amon ließ "Datum" ausrichten, er habe Wichtigeres zu tun, als sich zum Thema Schulgebete zu äußern. (red, derStandard.at, 28.10.2011)