Plattform

NGOs formieren sich für Widerstand gegen Anti-Terror-Paket

28. Oktober 2011, 12:24

Amnesty International und Greenpeace kritisieren schwammigen Entwurf - Jurist Funk hegt verfassungsrechtliche Bedenken

Wien - Mehrere NGOs haben sich zusammengeschlossen, um gegen die geplante Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) im Zuge des Anti-Terror-Pakets der Regierung mobil zu machen. Vertreter von Amnesty International und Greenpeace kritisierten am Freitag in einer Pressekonferenz abermals angebliche Eingriffe in die Grundrechte. Unterstützung erhielten sie vom Verfassungsrechtsexperten Bernd-Christian Funk, der von "in einem demokratischen Rechtsstaat vorher nie dagewesenem" sprach.

Entwurf "schlecht und unpräzise"

Heinz Patzelt von Amnesty International kritisierte den seiner Meinung nach schwammigen Entwurf zur SPG-Novelle. Dieser sei "dermaßen schlecht und unpräzise", dass seine Organisation erstmals keine Stellungnahme in der Begutachtungsphase verfassen habe können. Der Text entziehe sich jeder "nüchternen und strukturierten Bewertung". So werde etwa der Polizei ermöglicht, ohne richterlichen Befehl Handys abzuhören und das Büro zu verwanzen, auch wenn dies nicht explizit formuliert sei. Patzelt: "Ich erwarte mir eine glasklare gesetzliche Definition."

Grennpeace sieht Missbrauchspotenzial

"Aus unserer Sicht ist das kein Anti-Terror-Paket, sondern ein Anti-Grundrechts-Paket", findet auch Niklas Schinerl von Greenpeace. So sei es zwar klar, dass Terrorismus-Prävention nötig sei, durch die SPG-Novelle treibe diese aber nun seltsame Blüten in Österreich. Auch Greenpeace kritisiert die zu weit gefassten Formulierungen, durch die "ein gewisses Missbrauchspotenzial" durch die Exekutive bestehe. So brauche die Polizei bei Besetzungen keinen Räumungsbefehl, gewaltfreie Proteste wie etwa "unibrennt" aber auch jene in Hainburg und für die Wiener Arena wären nicht mehr möglich.

"Aufrüstung der Exekutive"

"Sehr kritisch" sieht die Novelle auch Verfassungsrechtler Funk. Es handle sich dabei um eine "massive Aufrüstung" der Exekutive, "in einem demokratischen Rechtsstaat etwas vorher nie dagewesenes". Der Weg, den die Regierung damit einschlage, sei allerdings nicht neu. Trotzdem sollte man diesen noch einmal überdenken. Was eine eventuelle Verfassungsbeschwerde angeht, ist sich allerdings auch Funk noch unsicher, da es nicht um die Gesetzeslage, sondern um die mögliche missbräuchliche Anwendung gehe.

Auch ÖH beteiligt sich

"Wir werden mit dieser Plattform versuchen, die Änderungen zu verhindern", gab sich die ehemalige ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer optimistisch. Die Menschenrechte auf Privatsphäre und Datenschutz seien extrem gefährdet, was allerdings noch nicht so richtig ins allgemeine Bewusstsein gedrungen sei. Mit Aktionen und Vernetzung wollen sich nun die beteiligten NGOs auf "kreative Weise" Gehör bei der Regierung verschaffen. Neben Amnesty und Greenpeace sind etwa noch Global 2000, Attac, SOS Mitmensch und die ÖH beteiligt.   (APA)

Link zur Homepage der Plattform:

http://www.ueberwacht.at

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 68
1 2
Faschocrusher
00
30.10.2011, 15:31
"Wollt Ihr den totalen (Cyber-)Krieg?!"

Althase
00
30.10.2011, 10:20

Hundescheiss-Überwachung wäre viel sinnvoller als Bürgerüberwachung

europa fassen
05
30.10.2011, 08:51
Es ist eine Schande,

dass in Österreich offenbar nur totalitäre Parteien die 20%-Grenze überschreiten können.

Edward NORTON
03
30.10.2011, 08:39
Nicht aufregen, bis zur nächsten Wahl haben wir längst wieder vergessen, wie man mit uns umgeht.

Und weil das so gut funktioniert, kann das Politikum machen was es will!

it's that simple!:o)

Fritz Meyer
00
30.10.2011, 08:34
Das SPG ist ein Schaden an der Demokratie.

Hoerbis
00
29.10.2011, 23:37
Mir fällt dazu nur mehr ein:

"Wenn Unrecht zu Recht wird, dann wird Widerstand zur Pflicht."

Faschocrusher
00
29.10.2011, 21:55
Wenn man sich dessen bewusst ist, ein "potenzieller Terrorist" zu sein,...

... dann hat man im Falle eines "Justizirrtums" zumindest die Gewissheit, "im Recht" gewesen zu sein....

Erwin Wolfram
00
29.10.2011, 20:26
uebersetzung

die waffenexportzahlen stimmen nicht.

p1234
09
29.10.2011, 19:50

Kann man bitte aufhören diesen Dreck als "Anti-Terror-Paket" zu bezeichnen? Diese frivole Namensgebung suggeriert, dass jeder der gegen dieses Überwachungs- und Faschismuspaket auftritt ein Terrorist oder zumindest Sympathisant ist. Wohl eine weitere Parallele zum grossen Vorbild "Patriot Act".

Wolfgang Lederbauer1
03
29.10.2011, 17:29
...Mehrere NGOs haben sich zusammengeschlossen, um gegen die geplante Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) im Zuge des Anti-Terror-Pakets der Regierung mobil zu machen...abermals angebliche Eingriffe in die Grundrechte...

Teil 3:

Also:

Werden also bei der Anwendung des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) Menschenrechte verletzt, ist wohl eine Beschwerdemöglichkeit gegeben, im Fall eines Erfolgs der Beschwerde gibt es keinerlei Konsequenzen.

So ist das in unserem Rechtsstaat.

Wir sehen daher derzeit nur ein wirklich sinnvolle und effektive Lösung:

Bestimmte Fälle werden - mit Zustimmung der Betroffenen - im Internet veröffentlicht und die Verfahren konsequent begleitet.

Darüber hinaus denken wir über weitere Möglichkeiten zur Durchsetzung von Menschnrechten nach.

http://so-for-humanity.com2000.at

Wolfgang Lederbauer1
02
29.10.2011, 17:28
...Mehrere NGOs haben sich zusammengeschlossen, um gegen die geplante Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) im Zuge des Anti-Terror-Pakets der Regierung mobil zu machen...abermals angebliche Eingriffe in die Grundrechte...

Teil 2:

Da gibt es allerdings Probleme, die jede Bürgerin und jeden Bürger betreffen:

SFH-0983 Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) kann den betreffenden konventionswidrigen Akt daher weder abändern noch aufheben.

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 432&page=1

SFH-4388 Fall Perterer gegen Österreich: Beschluss VfGH vom 19.09.2011 - Klage wird zurückgewiesen, Kommentar Dr. Lederbauer vom 27.10.2011

Der Verfassungsgerichtshof fühlt sich für eine Staatshaftungsklage wegen " Legislativen Unrechts " nicht zuständig.

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 5164&page=

http://so-for-humanity.com2000.at

Wolfgang Lederbauer1
02
29.10.2011, 17:27
...Mehrere NGOs haben sich zusammengeschlossen, um gegen die geplante Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) im Zuge des Anti-Terror-Pakets der Regierung mobil zu machen...abermals angebliche Eingriffe in die Grundrechte...

Teil 1:

...Christian Funk, der von "in einem demokratischen Rechtsstaat vorher nie dagewesenem" sprach...

... Die Menschenrechte auf Privatsphäre und Datenschutz seien extrem gefährdet...

Es ist sehr erfreulich, dass sich renommierte NGOs, andere Institutionen und Verfassungssexperten zu Wort melden.

Es geht also um die mögliche Verletzung wesentlicher Grundrechte.

Wenn solche Grundrechte ( Menschenrechte ) in Verfahren verletzt werden, besteht die Möglichkeit, nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs eine Beschwerde beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" in Straßburg oder beim " UN Mneschrechtsausschuss" in Genf einzureichen.

http://so-for-humanity.com2000.at

manto bamminger
40
29.10.2011, 16:57
angebliche eingriffe, aha aha

wohl wieder wer zuviel lsd genommen, jetzt sehen die schon eingriffe die zu weit gehen,...tststs diese hippis.

also herr standard,...bitte das angeblich streichen und durch ein aussagekräftiges wort ersetzen

Sepp Unterwurmbacher
010
29.10.2011, 15:22
ist so eine novelle nicht verfassungwidirg?

dieses gesetz ist ein klarer verstoss gegen die rechtsstaatliche ordnung. es ist das werkzeug einer diktatur. jeder parlamentarier, der dieses gesetz mitabsegnet, ist kein demokrat!
warum ermittelt der verfassungsschutz nicht gegen die innenministerin?

enoch arden
 
06
29.10.2011, 14:49
identes Szenario

wie bei 278a, der im Vorfeld ja bereits als das erkannt wurde was er wirklich ist. Die Beteuerungen es gehe NUR gegen kriminelle oder Terroristen.
Fraglich ist nur mehr noch der Zeitpunkt wann irgendein privater mit guten polit-Beziehungen sich eine Präventionsmaßnahme im IM bestellt.
Die Konsequenzen für die ausführenden Beamten wurden auch schon verdeutlicht.
Wie es ausgehen wird scheint ja schon festzustehen.
Die Regieurungsparteien mögen bedenken, dass sie nicht immer an der Macht sein werden und das solche Gesetze bestens geeignet erscheinen gegen ihre Erfinder angewandt zu werden.

erkelteter tiger
08
29.10.2011, 14:40
von der övp erwartet man mittlerweile

solche gestapo-gesetze, aber was ist mit der spö?

man schickt nicht mal mehr jarolim los der mit trauriger, ernster mine eine nachbesserung fordert.

man tut nicht mal mehr so als ob man sich für die menschen einsetzt,

was in den gossenblättern nicht vorkommt, interessiert die spö offensichtlich gar nicht mehr.

starship
 
04
29.10.2011, 14:36
8 millionen potentiell terrorverdächtige...

das macht dieses gesetz aus uns bürgern. meinungsfreiheit und bürgerrechte stehen auf dem spiel.

övp und spö scheinen die republik in richtung autoritärer staat führen zu wollen.

strache wird sich freuen.

bratak
00
29.10.2011, 14:03

bin schon gespannt auf die erste anklage nach dem neuen gesetz, könnte ähnlich skurril werden wie der tierschützerprozess. wo wird der wohl stattfinden ... hmm ... sicher irgendeine stadt, die wie wien klingt, aber was neues in sich hat ...

daStrunknschädl
03
29.10.2011, 13:44

"Die Menschenrechte auf Privatsphäre und Datenschutz seien extrem gefährdet, was allerdings noch nicht so richtig ins allgemeine Bewusstsein gedrungen sei."

ich würde mal behaupten es ist rein gedrungen und hat sich dann auf der anderen Seite gleich wieder verflüchtigt. bei all den Politlegasthenikern im Parlament ist es doch erstaunlich wie zielgerichtet und konsequent der Polizeistaat realisiert wird. schlechtes Zeichen wenn ein Staat soviel Angst vor seinen Bürgern hat ( wenn Bürger und Staat von einander entkoppelt sind sowieso...)

mayflower2
09
29.10.2011, 12:50

Wieder ein wenig näher am Austrofaschismus.

politlady
00
29.10.2011, 11:23
ich könnte mir vorstellen,daß dieser gesetzesentwurf unter der annahme einer gefahr in verzugsituation entstanden ist.

doch bevor man die allgemeinen bürgerrechte auf so brutale art und weise mit füßen tritt wäre es doch angebracht, einen gefahr in verzug ausnahmeparagraphen zu kreiren, der allerdings rückwirkend einer parlamentarischen untersuchung standhalten muß.

Lotta80
012
29.10.2011, 02:27
erschreckend,

wie unsere regierung menschenrechte mit füßen tritt!

Wolfgang Lederbauer1
01
29.10.2011, 21:48
...wie unsere regierung menschenrechte mit füßen tritt!...

Teil 2:

Übrigens ist wahrscheinlich in der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt, dass sich die Menschenrechte ( wie zB das Recht auf ein faires Verfahren ) nur auf Verfahren vor Gerichten - nicht aber bei Ermittlungsverfahren beziehen.

Eine diesebzügliche Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR )in Strassburg bzw beim UN Menschenrechtsausschuss ( UN MRA ) in Genf hätte also von vorneherein keine Chance.

Es wäre nun vor dem Gesetzesbeschluß sehr viel Überzeugungsarbeit notwendig.

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 4756&page=

http://so-for-humanity.com2000.at

Wolfgang Lederbauer1
01
29.10.2011, 21:48
...wie unsere regierung menschenrechte mit füßen tritt!...

Teil 1:

Eine harte und zu frühe Kritik - soweit sie die "Anwendung" des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) betrifft.

Zunächst geht es um den Gesetzesbeschluß - das ist Sache des Gesetzgebers. Natürlich wurden die Gesetzesentwürfe von der Regierung erarbeitet.

Nach dem - ggf. geänderten - Gesetzesbeschluß liegt die Anwendung bei den Ermittlungsbehörden.

Erst dann wird die Stunde der Wahrheit kommen, was die Berücksichtigung von Menschenrechten in den Verfahren und die Durchsetzung von Menschenrechten betrifft.

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 4756&page=

http://so-for-humanity.com2000.at

Lotta80
01
29.10.2011, 02:04
erschreckend

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 68
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.