Schriftsatz am letzten Tag der Frist beim Landesgericht Klagenfurt eingelangt
Klagenfurt - Am Donnerstag - am letzten Tag vor Ablauf der
Frist - hat der Anwalt von FPK-Obmann Uwe Scheuch, Dieter Böhmdorfer,
Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Verurteilung Scheuchs
wegen Korruption beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht. Das
berichtet die "Kärntner Tageszeitung" in ihrer Freitag-Ausgabe.
Scheuch war Anfang August in der sogenannten "Part of the
game"-Affäre zu einer Haftstrafe von 18 Monaten, sechs davon
unbedingt, verurteilt worden.
Martin Reiter, Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, bestätigte
laut "KTZ", dass Böhmdorfer "Schuld- und Strafberufung sowie
Nichtigkeitsbeschwerde" eingebracht habe. Für Scheuchs Verteidiger
ist der Tatbestand der Geschenkannahme durch Amtsträger nicht
erfüllt. "Böhmdorfer vertritt nach wie vor den Standpunkt, dass
Scheuch unschuldig ist", so Reiter.
Verhandlung im nächsten Jahr
Zur Berufungsverhandlung wird es wohl erst im nächsten Jahr
kommen. Denn nun hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft wieder vier
Wochen Zeit, zu den Anträgen Böhmdorfers Stellung zu nehmen. Erst
danach kann am Oberlandesgericht Graz darüber entschieden werden,
welcher Berufungssenat sich der Causa annehmen wird.
Scheuch war Anfang August von Richter Christian Liebhauser-Karl
verurteilt worden. Er soll 2009 in einem Gespräch Bereitschaft
signalisiert haben, einem potenziellen russischen Investor im
Gegenzug für ein Investment die österreichische Staatsbürgerschaft zu
verschaffen. Der Parteichef soll dafür eine Parteispende gefordert
haben. Die Unterhaltung wurde heimlich aufgezeichnet. Scheuch hatte
das Gespräch weder an den zwei Prozesstagen, noch im Vorfeld
bestritten, aber stets argumentiert, dass nie Geld geflossen sei, er
habe auch keine Kompetenzen bezüglich der Verleihung von
Staatsbürgerschaften.
Kröten-Affäre
Das Urteil hatte heftige Reaktionen ausgelöst, die FPK attackierte
den Richter mehrfach öffentlich. Eine der Folgen ist, dass nun die
Staatsanwaltschaft gegen Uwe Scheuchs Bruder Kurt ermittelt und beim
Kärntner Landtag die Aufhebung von dessen Immunität beantragt hat.
Kurt Scheuch soll bei einem FPK-Solidaritätstreffen nach der
Verurteilung von Uwe Scheuch in Pörtschach am Wörthersee den Richter
als "Kröte" bezeichnet haben. Die Staatsanwaltschaft Graz will
deshalb ein Verfahren wegen Beleidigung oder übler Nachrede
anstrengen. (APA)