Einheitswerte als Basis verfassungswidrig

27. Oktober 2011, 14:51

VfGH: "Völlig veraltete Einheitswerte" für Bemessung ungeeignet - Reparaturfrist bis Ende 2012

Wien - Die immer wieder hitzig diskutierten veralteten und zu niedrigen Einheitswerte von Grundstücken haben auch Österreichs Höchstrichter beschäftigt. Laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist es verfassungswidrig, dass bei der Eintragungsgebühr für das Grundbuch die Einheitswerte verwendet werden.

Normalerweise richtet sich die Eintragungsgebühr in das Grundbuch aber ohnehin nach dem Kaufpreis der Liegenschaft. Wird das Grundstück allerdings verschenkt oder vererbt, werden die Einheitswerte herangezogen. Zu Unrecht, wie das Höchstgericht meint: "Die völlig veralteten Einheitswerte sind keine geeignete Grundlage für die Bemessung der Eintragungsgebühr, weil dies zu unsachlichen Ergebnissen führt", teilte der VfGH am Donnerstag mit.

Der Verfassungsgerichtshof hat eine Reparaturfrist bis zum 31. Dezember 2012 gesetzt. Wird der Gesetzgeber bis dahin nicht aktiv, richtet sich die Eintragungsgebühr auch für verschenkte bzw. vererbte Grundstücke nach dem tatsächlichen Wert der Liegenschaft, so der VfGH. (APA)

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Leistungsträger mal wieder

Jahrzehntelang haben SPÖ + ÖVP auf Milliarden Euro an Gebühren von den Reichen und Superreichen verzichtet. Verfassungswidrig, wie sich nun herausstellt.

Halte ich für falsch!

Die Immobilien der "Reichen und Superreichen" sind ohnedies in Stiftungen oder Gesellschaften geparkt und müssen daher nicht übertragen werden. Die Erhöhung des Bemessungsgrundlage für den Grundbucheintrag würde überwiegend Häuselbauer und Einzelhaus-Eigentümer treffen - falls keine Freigrenze eingeführt wird.

kann das rückwirkend angehoben werden?

Ich habe vor kurzem ein Haus überschrieben bekommen und muß ca 3000€ Eintragungsgebühr bezahlen, die ich natürlich auch lieber in die Sanierung gesteckt hätte, aber was solls.

Kann das ev. rückwirkend angehoben werden, so daß ich noch mehr bezahlen muß?

Nein

Die Eintragungsgebühr

sollte eigentlich den Aufwand der öffentlichen Hand abgelten.
Wo liegt da der Unterschied an "individuell zurechenbarer öffentlichen Leistung" bei unterschiedlichen Grundstückswerten?
Der Aufwand des Staates (Beamter muss den Büroschlaf unterbrechen und Daten in eine Datenbank eingeben/ändern) ist ja immer gleich!

Der Begriff: Eintragungsgebühr ist ja auch ein Hohn.
Ob jetzt 20 oder 2000qm zu 3000,- oder 300.000,- EUR eingetragen werden ist ja völlig unerheblich.

Ich sehe in der Summe die ich zahlte schlicht und einfach eine Steuer.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. August 1999

Gebühren sind öffentlichrechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlichrechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahmen auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken. Ihre besondere Zweckbestimmung, Einnahmen zu erzielen, um die Kosten der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung ganz oder teilweise zu decken, unterscheidet sie von der Steuer.

Somit sieht das Deutsche Bundesverfassungsgericht "in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken" dies gleich wie sie.

"Die völlig veralteten Einheitswerte sind keine geeignete Grundlage für die Bemessung der Eintragungsgebühr, weil dies zu unsachlichen Ergebnissen führt"

Das sollte sich die Finanzministerin mal auf der Zunge zergehen lassen. Aber die ist ja bei der ÖVP...

genauso sind aber auch die sogenannten Verkehrwerte

unseriöse Bemessungsgrundlage. Verkaufspreise sind von vielen Zufälligkeiten abhängig und das kann wohl nicht Rechtsgrundlage sein.
Seriös wären da einzig und allein fixe Kostensätze vernünftig und gerecht, so wie beim Reispass oder beim Führerschein oder beim Auto, wo bei allen nicht das Einkommen oder die Erstehungskosten sondern die Verwaltungskosten (hoffentlich) Grundlage sind.

Verkehrswerte lassen sich ja ermitteln, der Wert hat aber nichts damit zu tun was sie uU mit deiser Liegenschaft (bei einem realen Verkauf erzielen könnten).

dann ist es auch definitonsgemäß kein

Einheitswert, sondern genauso zufällig oder traditionell wie der jetzige.
Also, warum was ändern, damit wird nur die Ungerechtigkeit verschoben aber nicht das System verbessert.

Gegen Einheitswerte hat der VfGH ja überhaupt nichts - und hat das wohl schon 5-mal in den letzten 4 Jahren in Erkenntnissen betont. Nur müsstens halt nachvollziehbar und auf der Höhe der Zeit sein.
Also: pauschale Ansätze für m² Grundfläche und Nutzungsart, differenziert nach Ortschaft/Gemeinde/Stadtteil/Bezirk, ... zuzüglich pauschalem Ansatz für Gebäudekosten nach Nutzfläche/umbautem Raum. Das alles ausgelagert an die Baubehörde (dzt Gemeinde) und fertig wär der neue Einheitswert.
Der Weg wäre vorhanden - allein der politische Wille fehlt.

Und was machen Sie,

wenn sie Feinde in der Gemeindverwaltung haben. Wenn sich die Einheitswerte von Fall zu Fall massiv ändern?

liebe Verfassungsschützer

genauso wie die alten Einheitswerte nicht konform sind, genauso sind die zwanghaft niedrig gehaltenen Mieten nicht konform. Warum müssen Althausbesitzer mit den Kat- u. Richtwertmieten sozial Bedürftige unterstützen? ist das nicht die aufgabe der Kommunen, der Länder und des Bundes? Ich kann das Einkommen meines Mieters nicht überprüfen, ob er unterstützungswürdig ist. und was mach ich wenn er ein hohes Einkommen hat und sicht trotzdem von mir unterstützen läßt?

Solange sie noch mit den Mieteinnahmen die Zahlungen der Wohnung decken können (bzw. könnten) kann der Gesetzgeber grs. schon entscheiden ob ers beschränken will oder nicht.

Sorry, das ist Blödsinn. Denn mit der Altbaumiete können Sie genau das nicht einmal decken.

DESWEGEN werden ja derzeit zu hunderten Altbauten gekauft.

Weil man damit kein Geld verdienen kann.

die Zahlungen der Wohnung

sind mit den BK gedeckt, doch wie lange wird die Steigleitung, die veralteten bleiernen Wasserleitungsrohre und vor allem die Kanalrohre halten? Der Putz fällt schon lange von der Fassade und die rohen Ziegel-Flächen werden von Jahr zu Jahr größer, die Dachrinnen sind löchrig und Wasser rinnt an der Hausmauer herunter.
Nach mehr als 100 Jahren muß man Generalsanieren, doch wie soll man das machen, da doch seit mehr als 90 Jahren die Mieten auf billigste reguliert sind?
Im Durchscnitt weniger als € 3,-/m2, Kündigungen und/oder eine Anhebung unmöglich.

Die Antwort ist in der Frage enthalten:
In 90 (!) Jahren konnten nicht genug Rücklagen für eine Sanierung gebildet werden ?
Der Zustand läßt keine höheren Preise zu. (Oder soll der Altbau etwa mit modernen Neubauten um 10,-/qm vergleichbar sein ?!)

Nicht jammern. Besser wirtschaften.

In 90 Jahren konnten nicht genug Rücklagen für eine Sanierung gebildet werden ?

soweit ich informiert bin gab es den Friedenskronenzins, später war das 1 Schilling/m2 jahrzehnte lang. erst als die ersten Ansuchen um Abriß von Ringstraßenhäusern einlangten, hat die Stadtregierung aufgeschaut und so wurde der Reparaturfonds eingeführt, doch auch mit diesem Fonds kann man die Häuser nicht erhalten.

Der Altbau ist von der Bausubstanz wesentlich besser als Neubauten und € 10,-/m2 ist eine ortsübliche Miete.

Das besser wirtschaften: warum kommen die Sozialhilfeempfänger mit ihren € 300,- nicht aus? weil sie nicht besser wirtschaften können?

Haben Sie noch eine Wohnung frei? Ich zahle auch freiwillig 3,5€/m2

Was hat das mit "sozial bedürftig" zu tun?

Der Markt für Mietwohnungen ernährt doch auch die ganzen Schmeißfliegen wie Wohnungsmakler, Hausverwaltungen und Rauchfangkehrer mit ihren geschützten Werkstätten. Und das trotz Regulierung.

Wäre der Markt transparenter und mehr Dienstleistung-orientiert würden die Mieten auch eher sinken.

würden die Mieten auch eher sinken

sicher nicht die Kat- u. Richtwertmieten.

zu 'sozial bedürftig' - ich leiste mit den Billigstmieten einen Beitrag für 'sozial Bedürftige', zB Zweithausbesitzer, Porsche-Fahrer, Enkelkinder von Altmietvertrags-Inhaber - egal wie hoch das Einkommen der Vorgenannten ist. Versuchen Sie mit einem Einkommen von k€ 500 pa in Ihrer Kommune um einen soz.bedürftigen-Zuschuß anzusuchen, wenn dieser positiv erledigt wird, bitte an teilen uns das bitte mit.
Ich muß aber diesen Personen auf Grund ihrer Altverträge diesen 'Mietzuschuß' gewähren!

Nein - müssen Sie grundsätzlich nicht. Sie können eine Wohnung auch einfach nicht vermieten und leerstehen lassen.

Wenn Sie noch Mieter zum Friedenszins haben, dann haben Sie über Ihre Erblasser wahrscheinlich auch die ganze Wertsteigerung für das Haus seit dem Krieg mitgenommen und sind seit langem lastenfrei im Grundbuch. Ein sehr sehr gutes Geschäft.

Außerdem gibt es die von Ihnen geschilderte Situation fast nicht mehr. Als meine Oma gestorben ist, war die Wohnung zum Friedenskronenzins auch weg. Obwohl meine Mutter wegen Pflege die letzten paar Jahre bei ihr gewohnt hat. Und in meinem 110 Jahre alten Haus hat keine der 17 Parteien einen Mietvertrag, der älter als 20 Jahre ist.

Also was genau gewähren Sie nochmal?

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