VfGH

Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages nicht verfassungswidrig

27. Oktober 2011, 10:34

Maßnahme liegt innerhalb des rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers - Pensionistenvertreter wollen dagegen ankämpfen

Wien - Die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Ehepaare, die keine Kinder (mehr) zu betreuen haben, ist nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. Die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages war eine der Maßnahmen des 2010 beschlossenen Sparbudgets. Die verfassungsmäßige Überprüfung erfolgte auf Antrag der Kärntner Landesregierung, die der Ansicht war, dass diese Streichung insbesondere bei Pensionisten dem Gleichheitssatz bzw. dem Vertrauensschutz widerspricht und daher verfassungswidrig ist.

"Dies ist nicht der Fall", stellte der VfGH nun fest. "Die Maßnahme liegt innerhalb des rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers." Zwar könne der Wegfall bei niedrigen Haushaltseinkommen durchaus ins Gewicht fallen, der Wegfall sei "jedoch kein derart intensiver Eingriff, dass der Vertrauensschutz verletzt wäre". Für Bezieher niedriger Pensionen sei außerdem durch die gleichzeitige Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrages ein Ausgleich geschaffen worden, so der VfGH.

60 Prozent der Betroffenen Pensionisten

Der Alleinverdienerabsetzbetrag ohne Kinder betrug 364 Euro und konnte von der Steuer abgesetzt werden. Von der Streichung waren laut Finanzministerium zwischen 250.000 und 260.000 Personen betroffen, 60 Prozent davon Pensionisten. Mit der heutigen Entscheidung ist dieser Punkt erledigt. Auch die im Zuge des Sparpakets 2010 verordneten Kürzungen bei der Familienbeihilfe und der erschwerte Zugang zum Pflegegeld wurden bereits vom VfGH für verfassungskonform erklärt.

Die Seniorenvertreter von SPÖ und ÖVP haben die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs enttäuscht zur Kenntnis genommen. Weder Karl Blecha (Pensionistenverband) noch Andreas Khol (Seniorenbund) konnten die Argumente der Höchstrichter so recht nachvollziehen. Beide wollen weiterhin gegen die Streichung des Absetzbetrags für Paare ohne Betreuungspflichten kämpfen und das auch bei den nahenden Pensionsverhandlungen einbringen.

"Völlig unverständlich"

Blecha bezeichnete es als "völlig unverständlich", dass die Verfassungsrichter die Streichung als "keinen derart intensiven Eingriff bezeichnen, dass der Vertrauensgrundsatz verletzt wäre". Auch das Argument eines Ausgleichs durch die Erhöhung des Pensionisten-Absetzbetrags lässt er nicht gelten, denn dieser käme nur einem kleinen Teil jener Personen zugute, die von der AVAB-Streichung betroffen sind. Blecha will jedenfalls bei den anstehenden Verhandlungen über die Pensionsanpassung das "soziale Unrecht" nochmals "politisch thematisieren".

Auch Khol will nicht lockerlassen und verwies am Donnerstag in einer Aussendung auf eine Resolution der Pensionisten in der GÖD, die im zuständigen Parlamentsausschuss zur Sprache kommen werde. "Trotz negativem VfGH-Entscheid geben wir uns nicht geschlagen!" Als "erste Schritte" forderte er eine Anhebung der Zuerkennungsgrenze für den Absetzbetrag von derzeit 1.055 auf "zumindest 1.500 Euro" mit 2012. Zudem müsse die Halbierung der steuerlichen Absetzbarkeit von Investitionen wie etwa Umbauten für Barrierefreiheit rückgängig gemacht werden, forderte er. (APA)

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15 Postings
Marilynn E.
21
27.10.2011, 22:08

lächerlich von blecha und kohl. was können sie daran nicht nachvollziehen? daß man nicht drauf vertrauen darf, eine steuerbegünstigung von 30 euro im monat bis zum st. nimmerleinstag zu bekommen?

die pensionisten haben NICHTS, nada, niente zur budgetkonsolidierung beigetragen. die 100 mio aus dem alleinverdiener sind ja sowieso peanuts. sollen froh sein, daß die pensionserhöhung nicht ausgesetzt wurde, das hätte 1mrd gebracht und wäre mal eine gute entscheidung gewesen.

17+4
12
27.10.2011, 18:01
diese Streichung wäre dann auszuhalten gewesen,

wenn auch andere Ungerechtigkeiten im Steuerrecht weggefallen wären.
Aber so penigt die Regierung mit ihren versklavten Abgeordneten die Bevölkerung mit halbherzigen Sachen und der Urheber dieser Malaise ist in die halbstaatliche Privatwirtschaft verschwunden.

okami
02
27.10.2011, 18:00
Wird auch die Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner abgeschafft?

Der Alleinverdienerabsetzbetrag sollte ein äquivalent dazu darstellen, tut es aber betragsmässig ohnehin bei weitem nicht.

kakaniengeist
01
28.10.2011, 08:26
nein! die gilt lebenslang!

da wurde die religiöse formel *bis dass der tod euch scheidet* DIREKT in die staatliche rechtsordnung eingefügt.

für die ehe gelten im 21. jh. noch immer die regeln des mittelalters.

und davor sind alle heiratswilligen, weiblich und vor allem männlich, eindringlich zu WARNEN, weil sie ein risiko übernehmen, dass gerade in zeiten wie diesen völlig unkontrollierbar werden kann.

okami
00
31.10.2011, 14:50
Ach dazu gibt es noch ein paar andere Feinheiten ...

... mit denen man sich in dieStandard unbeliebt machen kann, wenn man(n) das unausgewogen nennt.

Eheliche Treue vs. eheliche Pflicht, Unterhaltspflicht und Obsorge (besonders im Scheidungsfall), Kuckuckskinder vs. Vaterschaftstest, ....

kakaniengeist
13
27.10.2011, 17:10
wenn man sich die alterstruktur der verfassungsrichter anschaut, dann braucht man sich über das arsenal an *familienfeindlichen* entscheidungen nicht zu wundern!

aber wehe, es wird ein *wohlerworbenes* recht bei öbb´lern, post´lern & co. *verletzt*.

und vom sakrosanktismus der *hacklerInnen* in den diversen *öffentlichen diensten* (vor allem was die *ruhensbestimmungen* betrifft) wollen wir hier lieber nicht zu schreiben beginnen!

na ja, gehören die obersten rechtswahrerInnen doch auch in diese gruppe hinein.

und wer wird schon ins eigene bett sch.....?

Parzelle
21
27.10.2011, 12:53
Ist wieder die Frage....

...sind wesentlich mehr Frauen betroffen-wenn ja-geht es genauso wie bei den Pensionen 2008.
Da sagte der Verfassungsgerichtshof auch -alles in Ordnung-vorige Woche schmieß die Eu das Gesetz zurück und verurteilte Österreich.

Marilynn E.
00
27.10.2011, 22:10

betroffen sind hausfrauenfamilien. sicher ned europarechtswidrig.

Jimmy Neutron
01
27.10.2011, 16:23

Der Alleinverdienerabsetzbetrag betrifft vor allem Männer (deren Ehefrauen Hausfrauen sind/waren und kein offizielles Einkommen haben/hatten) und ist daher gleichheitswidrig. So what? Es trifft ja finanziell eh nicht nur die Männer, sondern auch ihre (von ihnen abhängigen) Frauen. Damit ist es wieder (rein gendermäßig) nicht gleichheitswidrig.

Tino67
 
00
27.10.2011, 14:13
Fortsetzung:

Ich gehe allerdings davon aus, dass der EuGH beim Alleinverdienerabsetzbetrag nicht von einer Gleichheitswidrigkeit ausgeht, da dieses Modell das die "Hausfrauenehe" begünstigt, und somit in fast ganz Europa als Festschreibung veralteter Rollenmodelle abgelehnt wird. Dieses Modell wird vermutlich sogar eher als Benachteiligung angesehen, weil Frauen dadurch längher daheim bleiben und damit geringere Chancen haben auf ein gleiches Lebenseinkommen und auf eine gleiche Pensionshöhen zu kommen!

Feuergeist
 
11
27.10.2011, 16:35
Frage:

zum Begriff "Hausfrauenehe":
was ist wenn eine Frau gerne bei ihren Kindern daheim bleiben möchte?
Wird das auch berücksichtigt?

Marilynn E.
00
27.10.2011, 22:11

darf sie eh. gibt ja kindergeld bis 3 jahre. danach gibt´s noch den allienverdiener und wenn die kinde raußer haus sind, dann ist es wohl privatvergnügen.

aber abgesehen davon muß es nicht steuerlich berücksichtigt werden, weil private lebensentscheidungen an sich keinen einfluß auf das steuerrecht haben.

Nee-Chee
01
27.10.2011, 16:47
ja, denn

solange die Kinder noch zuhause sind, gilt weiterhin der Alleinverdienerabsetzbetrag. Sobald keine Kinder mehr zu versorgen sind, hat die Allgemeinheit nichts mehr davon, und der Mann darf seine Hausfrau allein ohne Hilfe des Steuerzahlers finanzieren.

Tino67
 
01
27.10.2011, 14:08
Langsam, langsam! Österreich wurde nicht verurteilt, weil wir gar nicht angeklagt waren,

es wurde auch nichts "von der EU" zurückgeschmissen. In dem Verfahren vor dem EuGH, auf das sie offenbar anspielen (ein sogenanntes Vorabentscheidungsverfahren), hat der österr. OGH um die Auslegung von EU-Recht ersucht, weil er sich nicht sicher war, dass die Regelung EU-konform ist. Es ist richtig, dass der VfGH hier eine andere Rechtsmeinung hatte, allerdings war er auch nicht mit der Auslegung des EU-Rechts befasst, sondern mit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit.

Es ist aber richtig, dass der VfGH im Lichte des EU-Rechts, dass er zumindest mitzuberücksichtigen hat, eigentlich zu einem anderen Ergebnis hätte kommen müssen. Und es stimmt, dass die österreichischen Medien das EuGH-Urteil fälschlich als Verurteilung bezeichnet haben!

gewissengewissen
 
20
27.10.2011, 12:01
Anstaendiger waere ein faires Existenzgeld (OHNE Bedingungen) ...

... fuer Alle, weil

1. die Vorkriegsgeneration 1922 einen Rettungsschirm des Voelkerbundes verpulvert hat (Portisch Buch "Was Jetzt": 650mio Goldkronen, dann noch 300mio GK Nachschlag; aus diesem Rettungsschirm gingen Staendestaat & 2.Weltkrieg hervor; bis 1977 zahlten noch 2 Generationen die Zinsen)

2. die Nachkriegsgeneration sich auf Kosten aller, die irgendwie greifbar waren (Gastarbeiter, Kinder, Enkel) ALLES nur Denkbare ("wohl"eworben": damals Defizite, heute Pensionen) zusammengerafft und zugeschoben hat

und in der Gegenwart
3. heutige Herrschende zwar (allen anderen) alles streichen aber diese ungute Alters"pyramide" mit "Krisen"paketen" & "Rettungs"schirmen" fuer sich selber wie gehabt weiterwursteln wollen.

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