Maßnahme liegt innerhalb des rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers - Pensionistenvertreter wollen dagegen ankämpfen
Wien - Die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Ehepaare, die keine Kinder (mehr) zu betreuen haben, ist nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. Die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages war eine der Maßnahmen des 2010 beschlossenen Sparbudgets. Die verfassungsmäßige Überprüfung erfolgte auf Antrag der Kärntner Landesregierung, die der Ansicht war, dass diese Streichung insbesondere bei Pensionisten dem Gleichheitssatz bzw. dem Vertrauensschutz widerspricht und daher verfassungswidrig ist.
"Dies ist nicht der Fall", stellte der VfGH nun fest. "Die Maßnahme liegt innerhalb des rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers." Zwar könne der Wegfall bei niedrigen Haushaltseinkommen durchaus ins Gewicht fallen, der Wegfall sei "jedoch kein derart intensiver Eingriff, dass der Vertrauensschutz verletzt wäre". Für Bezieher niedriger Pensionen sei außerdem durch die gleichzeitige Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrages ein Ausgleich geschaffen worden, so der VfGH.
60 Prozent der Betroffenen Pensionisten
Der Alleinverdienerabsetzbetrag ohne Kinder betrug 364 Euro und konnte von der Steuer abgesetzt werden. Von der Streichung waren laut Finanzministerium zwischen 250.000 und 260.000 Personen betroffen, 60 Prozent davon Pensionisten. Mit der heutigen Entscheidung ist dieser Punkt erledigt. Auch die im Zuge des Sparpakets 2010 verordneten Kürzungen bei der Familienbeihilfe und der erschwerte Zugang zum Pflegegeld wurden bereits vom VfGH für verfassungskonform erklärt.
Die Seniorenvertreter von SPÖ und ÖVP haben die
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs enttäuscht zur Kenntnis genommen.
Weder Karl Blecha (Pensionistenverband) noch Andreas Khol
(Seniorenbund) konnten die Argumente der Höchstrichter so recht
nachvollziehen. Beide wollen weiterhin gegen die Streichung des
Absetzbetrags für Paare ohne Betreuungspflichten kämpfen und das auch
bei den nahenden Pensionsverhandlungen einbringen.
"Völlig unverständlich"
Blecha bezeichnete es als "völlig unverständlich", dass die
Verfassungsrichter die Streichung als "keinen derart intensiven
Eingriff bezeichnen, dass der Vertrauensgrundsatz verletzt wäre".
Auch das Argument eines Ausgleichs durch die Erhöhung des
Pensionisten-Absetzbetrags lässt er nicht gelten, denn dieser käme
nur einem kleinen Teil jener Personen zugute, die von der
AVAB-Streichung betroffen sind. Blecha will jedenfalls bei den
anstehenden Verhandlungen über die Pensionsanpassung das "soziale
Unrecht" nochmals "politisch thematisieren".
Auch Khol will nicht lockerlassen und verwies am Donnerstag in
einer Aussendung auf eine Resolution der Pensionisten in der GÖD, die
im zuständigen Parlamentsausschuss zur Sprache kommen werde. "Trotz
negativem VfGH-Entscheid geben wir uns nicht geschlagen!" Als "erste
Schritte" forderte er eine Anhebung der Zuerkennungsgrenze für den
Absetzbetrag von derzeit 1.055 auf "zumindest 1.500 Euro" mit 2012.
Zudem müsse die Halbierung der steuerlichen Absetzbarkeit von
Investitionen wie etwa Umbauten für Barrierefreiheit rückgängig
gemacht werden, forderte er. (APA)