Dienstrechtsnovelle

Whistleblower-Regelung für Öffentlichen Dienst

27. Oktober 2011, 08:25

Richter und Staatsanwälte sollen in Privatwirtschaft "üben" - Lösung für Bachelor-Einstufung

Wien - Richter und Staatsanwälte sollen künftig während ihrer Ausbildung in der Privatwirtschaft schnuppern. Das sieht die Dienstrechtsnovelle 2012 vor, die von Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) am Dienstagabend in Begutachtung geschickt wurde. Weiters vorgesehen sind eine Whistleblowing-Regelung zur Korruptionsbekämpfung im öffentlichen Dienst, die Etablierung einer 50-Prozent-Frauenquote, das Aus für die Mindestgröße von Polizisten sowie eine neue Gehaltseinstufung für Bachelor-Absolventen.

Heinisch-Hosek zeigt sich überzeugt, gemeinsam mit der Gewerkschaft ein Paket auf den Weg gebracht zu haben, "das sich sehen lassen kann". Der öffentliche Dienst werde noch fitter im Kampf gegen Bestechung und Korruption gemacht, es würden Initiativen zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters gesetzt und die Frauenquote klettere nach oben.

Anti-Korruptions-Paket

Herzstück der Dienstrechtsnovelle ist das Anti-Korruptions-Paket, das drei Punkte umfasst. Zunächst wird eine Klausel für das Whistleblowing eingefügt. Beschäftigte, die Korruptionsdelikte melden, werden so vor möglichen Nachteilen geschützt. Ihnen darf durch die durch die gegebene Information kein Ungemach geschehen, dieses Recht wird einklagbar.

Richter in der Privatwirtschaft

Dazu kommt die erneuerte Richterausbildung. Sowohl Richteramtsanwärter als auch schon tätige Richter und Staatsanwälte erhalten frewillig die Möglichkeit, für eine Zeit lang in der Privatwirtschaft, also z.B. bei Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, aber auch bei der Finanzmarktaufsicht zu arbeiten. Die Dauer dieser Praktika wird nicht limitiert. Ziel ist, den Richtern einen besseren Einblick in die Fachwelt zu bieten, da die Methoden von Wirtschaftskriminellen gerade im Bereich der Verschleierung von Geldflüssen, Korruption oder Bestechung immer spezialisierter werden.

Dritter Punkt des Anti-Korruptions-Pakets ist eine Konkurrenzklausel für die Zeit nach dem Ausstieg aus dem öffentlichen Dienst. Beamte, die in sensiblen Bereichen wie etwa der Firmenprüfung oder Auftragsvergabe tätig waren, dürfen demnach ein halbes Jahr nicht zu einem Unternehmen wechseln, mit dem sie in behördlichem Kontakt gestanden sind.

Frauenquote

Die von Heinisch-Hosek vorgeschlagene Frauenquote soll eine 50-prozentige Repräsentanz in allen Verwendungsgruppen bringen. Bis diese erreicht ist, müssen bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt eingestellt werden. Gegenwärtig beträgt der Frauenanteil in Führungspositionen des öffentlichen Diensts 31 Prozent.

Schon länger bekannt ist der Plan der Ministerin, den Zugang zur Exekutive zu erleichtern. Die bisherigen Mindestgrößenvorschriften (168 Zentimeter bei Männern bzw. 163 bei Frauen) fallen ebenso wie das Höchstalter von 30 beim Eintritt in die Polizei.

Bachelor

Gelöst wird der Streit zwischen Ministerin und Belegschaftsvertretung wegen der Einstufung von Bachelor-Absolventen. Für sie wird jetzt eine neue Gehaltsstufe geschaffen, die zwischen jener für Maturanten und jener für Master liegt. Zudem stehen für sie künftig alle Akademiker-Funktionen bis zur Sektionsleitung offen. Gratis-Praktika im öffentlichen Dienst sollen bald der Vergangenheit angehören. Bis zu drei Monaten Dauer werden sie mit 900 Euro entlohnt, längere mit 1.300 Euro.

Neu für gesundheitlich beeinträchtige Beamte (vor allem etwa bei der Exekutive) ist, dass ihnen angeboten wird, auf freiwilliger Basis im Verwaltungsbereich eingesetzt zu werden, ohne finanziell zurückgestuft zu werden. Damit sollen Frühpensionen zurückgedrängt werden. Abgeschafft wird ferner die Disziplinarstrafe Frühpension. Diese gibt es derzeit noch bei Fehlverhalten von Richtern und Staatsanwälten. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 34
1 2
Angelika70
01
14.12.2011, 12:02
Beschäftigte, die Korruptionsdelikte melden, werden so vor möglichen Nachteilen geschützt. Ihnen darf durch die durch die gegebene Information kein Ungemach geschehen, dieses Recht wird einklagbar.

Jaja, wers glaubt. Das größte Ungemach entsteht immer durch nichtoffizielle Sanktionen...

No, we can't!
00
10.12.2011, 20:33
Was? Für Schiedsrichter brauchts eine Dienstrechtsnovelle?

Wir sind hier in Österreich - und bei uns heißt's Denunziant, Vernaderer, Aufdecker, Singvogel, aber ganz sicher net 'whistleblower'

Car80
00
6.11.2011, 15:26
das mit den Richtern ist eine tolle Idee..

.. weil die Unternehmen hatten bis heute keine möglichkeit einen eigenen Haus und Hofrichter zu haben.Ich als Unternehmer würde im Jahr einige Richter anstellen. Ist er ein guter mann der gut für mein Unternehmen ist werde ich ihn ab. Ich bin sicher, dass ein Unternehmen für einen guten Juristen bereit ist mehr zu zahlen als der Staat. Ist er aber kein guter Mann werde ich ihn "anfüttern". Betriebsausflüge/Weihnachtsfeiern und andere schöne Sachen. Dadurch binde ich den Mann an mein unternehmen. Sollte es mal bremslich sein kann ich ja meinen Freund beim landesgericht mal Fragen was so los ist .

FabrechaParteigibtsKane, gründen wir eine
00
6.11.2011, 15:24
Frauenquote?

Nur noch ein kleiner Zeitraum und in der österreichischen Justiz muss zwingend eine "Männerquote" eingeführt werden.

Kuldip K.
 
11
28.10.2011, 11:48

Zwickt´s mi -- I maan I traam! ..."Disziplinarstrafe Frühpension": diese gibt trotz W. Ambros´ ururalten Mahnsong noch immer bei "Fehlverhalten" (euphemistische Verharmlosung für "Verbrechen") von österl Richtern und Staatsanwälten! Der "Taango Corrrupti" im Kastenstaat Österleich darf also noch weitere Jahrzehnte munter weitergehen! Gott kann dieses Land wohl nicht mehr schützen!

lagrangian
00
28.10.2011, 10:38

jetzt darf es also nur noch eine gerade anzahl von mitarbeitern geben, sonst geht sich die 50% quote nicht aus...

Marlon62
03
28.10.2011, 09:00
Hierfür müsste in Österreich

auch die Amtsverschwiegenheit abgeschafft werden. Was hat ein Beamter davon, wenn er strafrechtlich geschützt ist, aber nach einem internen Disziplinarverfahren wegen Verstoß gegen die Amtsverschwiegenheit fristlos entlassen wird?

Aristarch
00
28.10.2011, 11:18
Gerade das wird durch die Novelle verhindert.

Der gerechtfertigte Whistlblower darf deshalb keine dienstrechtlichen Nachteile erleiden. Das schließt auch ein Disziplinarverfahren aus.

Im Übrigen steht die Amtsverschwiegenheit schon jetzt einer Anzeige bei der zuständigen Stelle nicht entgegen.

Marlon62
00
28.10.2011, 14:07
Tatsache ist,

dass sogar beim Disziplinarverfahren gegen einen Beamten selbst eventuelle beamtete Zeugen (Kollegen, Mitarbeiter) schriftlich von der Amtsverschwiegenheit entbunden sein müssen, weil sie andernfalls nicht aussagen dürfen.

Aristarch
00
28.10.2011, 18:01
Ja, das ist durch spezielle Bestimmungen angeordnet.

Um der gesetzlichen Anzeigepflicht zu entsprechen ist jedoch keine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit erforderlich. Gleiches gilt für andere gesetzliche Verpflichtungen zur Informationsübermittlung.

Anzeigen dürfen dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sogar unter Verletzung des Dienstwesges übermittelt werden (Melderecht nach § 5 des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung).

Walter Gehr
00
28.10.2011, 07:41
Whistleblowing in Behörden

Zur Frage des Whistleblowings in österreichischen Behörden, siehe die entsprechend Webseite auf "Whistleblowing Austria": http://tinyurl.com/68sen2e .
Whistleblowing Regelungen gegen Korruption einführen zu wollen, ist sehr begrüßenswert, greift aber zu kurz: In Großbritannien zum Beispiel werden Beamte auch bei Meldung anderer Delikte wie Amtsmissbrauch, Urkundenunterdrückung, Umweltdelikte, Mobbing etc. geschützt.
Zu Whistleblowing im Allgemeinen, siehe www.whistleblowing.at .

derPolizist
10
28.10.2011, 00:19
" Die bisherigen Mindestgrößenvorschriften (168 Zentimeter bei Männern bzw. 163 bei Frauen) fallen ebenso wie das Höchstalter von 30 beim Eintritt in die Polizei."

Was für ein Schwachsinn...

Karl Labruni
01
28.10.2011, 10:58
Warum keine integre 1,50 Rollstuhlfahrerin mit dicker Brille als Internetfahnderin oder noch besser Wirtschaftspolizistin?

Sie würde wohl den besseren Job machen als ein Meischi oder Grasser zusammen!
Wir leben nicht mehr im 15. Jhd., wo die Länge der Hellebarde entscheidend über Recht und Unrecht war!

deadsoil
00
28.10.2011, 09:40

schwachsinn nur bei der größe, das höchstalter hätte man einfach um ein paar jahre - bis 35 - 37 erhöhen sollen.

Alfred Rotkatholik
01
28.10.2011, 08:16
1,45 m große 56 jährige Polizisten..

..auf die Straßen, das wirkt abschreckend... Deix, bitte um Zeichnung (2 Wiener Strizzis und dazwischen ein Polizist Neu)

Corno Primo
02
28.10.2011, 07:53
Wichtig ist nur, dass die Radarpistole auf Kennzeichenniveau gehalten werden kann!

deadsoil
00
28.10.2011, 09:32

blöd nur, dass es die laserpistole ist.

deadsoil
00
28.10.2011, 19:23

blöd nur, dass sie eigentlich die laserpistole gemeint haben und sich noch schnell ein paar infos aus zürich gegoogelt haben. in österreich gibt es keine mobilen "radarpistolen" die von polizisten gehalten werden. blöd nur, dass sie das nicht wissen, aber witzig sein wollen.

Corno Primo
00
28.10.2011, 12:18
Hätte ich Laserpistole gemeint, so hätte ich das auch geschrieben.

Blöd nur, dass es beides gibt!
http://www.ivt.ethz.ch/iv/measuring/gun

Rene Stangeler
30
27.10.2011, 20:42
Muss ich gleich meinen Haberer,

den Franz, anrufen. Der wollte vor 30 Jahren Polizist werden, war aber leider zu klein, jetzt gehts, auch Dank Abschaffung des Alterslimits.

Dass das Alterslimit durchaus Sinn hatte weiss die Beamtenministerin wohl nicht (bzw hat ihr das niemand gesagt). Es sollte nämlich auch eine Art Kosten- Nutzenrechung stattfinden, das heisst dass die teure 2jährige Ausbildung sinnvoll Anwendung finden sollte und nicht auch Leuten welche 40 jahre alt sind und daher nur mehr relativ kurz Dienst versehen werden zugänglich gemacht werden sollte.

Dass der Fall der Mindestgrösse Schwachsinn ist wird jeder Polizeipraktiker befinden. Ist halt was anderes wenn 2 durchschnittliche grosse Beamte in eine Gürtelhütte kommen oder zwei 150cm "Riesen".

Andreas W
12
27.10.2011, 16:28
Was soll jemand von der FMA lernen?

Wie man trotz gaenzlicher Inkompetenz und Unfaehigkeit ueberlebt und sich die Steuergelder in die Taschen stopft??? Kann mich nicht erinnern, dass die FMA auch nur ein einziges Mal ein Fehlverhalten aufgedeckt und konsequent verfolgt haette!

Der Grundgedanke, dass wir Richterinnnen und Staatsanwaeltinnen (bei derzeitiger RiAA -Quote von etwa 80 % weiblichen werden in 20 Jahren eh so gut wie keine Maenner mehr dort sein) braeuchten, die etwas mehr von wirtschaftlichen Zusammenhaengen kennen, ist ja nicht ganz falsch, aber auf diese Weise werden bestenfalls Befangenheiten geschaffen!!!

Aber wie alle Minderbegabten lernen unsere Volksvertreter ja auch nur nach Versuch und Irrtum, ja ganz viel Irrtum!

exile in mainstream
00
27.10.2011, 16:10

schortli, middelfristli und longli aussichtslos

Kalvarienberg
01
27.10.2011, 15:43
Reichen 3 Jahre Zahlmeister bei einem Sparverein auch ?

Ach nein: Das ist ja der Kurs "Heute mach ich die Fainäntz-Ministerin"....

Besserwisser
00
27.10.2011, 15:30
Kann es sich der Staat/das Justizministerium es sich nicht mehr leisten,

selbst für die Ausbildung der Richter und Staatsanwälte zu sorgen ?
Sieht man nicht die Gefahr, dass ein Richter oder Staatsanwalt, der ein Praktikum bei einem Steuerberater/Wirtschaftstreuhänder gemacht hat, diesen Personen oder deren Klienten gegenüber nicht mehr ganz unbefangen sein könnte?

Insgesamt keine gute Idee der Beamtenministerin.

eko
00
27.10.2011, 18:23

Die Frage ist halt obs wirklich ums Finanzielle geht.
Aus der Praxis: Die Selektion von Richtern nach Studienende schafft theoretisch perfekte, unabhängige Rechtsprechungsorgane - die halt leider keine Ahnung haben von den Tricks, der Verzögerungstaktik, aber auch teilweise krimineller Praktiken mancher Anwälte. Denken in wirtschaftlichen zusammenhängen samt der sogenannten "Sachzwänge" der Realwirtschaft ist naturgemäß auch fremd.
Der zeitlich begrnezte Einsatz in Wirtschaftsunternehmen würde dabei allerdings mE nicht mehr bringen, als die jetzige Praxis in einer RA-Kanzlei - heikle Praktiken, die ihr/ihm wirklich die Augen öffnen würden, würde die/der RiAA wohl kaum zu sehen bekommen.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 34
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.