Brüssel - Der EU-Gipfel hat als ersten Schritt zu einer umfassenden Lösung für die europäische Schuldenkrise Einigkeit über ein Banken-Rekapitalisierungspaket erzielt. Dieses die Banken vor einem Schuldenschnitt für Griechenland absichern. Im Folgenden die Gipfelerklärung im Wortlaut:

"1. Maßnahmen für die Wiederherstellung des Vertrauens in den Bankensektor (Bankenpaket)werden dringend benötigt und sind im Zusammenhang mit der Verschärfung der Beaufsichtigung des Bankensektors der EU unerlässlich. Diese Maßnahmen sollten Folgendem Rechnung tragen:

a. der Notwendigkeit, die mittelfristige Finanzierung der Banken sicherzustellen, damit eine Kreditklemme vermieden wird und der Kreditfluss in die Realwirtschaft gewährleistet wird, und die Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels zu koordinieren. b. der Notwendigkeit, die Qualität und die Quantität des Kapitals der Banken zu verbessern, damit diese Schocks standhalten können, und diese Verbesserung in zuverlässiger und harmonisierter Weise zu belegen. Längerfristige Finanzierung

2. Garantien für Bankverbindlichkeiten wären erforderlich, damit Banken gegebenenfalls direktere Unterstützung für den Zugang zu längerfristiger Finanzierung erhalten (kurzfristige Finanzierung steht bei der EZB und einschlägigen nationalen Zentralbanken zur Verfügung). Dies ist außerdem ein wichtiger Bestandteil der Strategie zur Begrenzung von Maßnahmen zur Verringerung des Fremdkapitalanteils.

3. Eine bloße Wiederholung des Vorgehens von 2008, bei dem die Einrichtung von Liquiditätsmechanismen voll und ganz in nationalem Ermessen läge, wäre in Anbetracht der gegenwärtigen Marktbedingungen unter Umständen keine befriedigende Lösung. Es bedarf daher eines wirklich koordinierten Vorgehens auf EU-Ebene, was die Zugangskriterien, die Zinsfestsetzung und die Konditionen anbelangt. Die Kommission sollte dringend zusammen mit der EBA, der EIB und der EZB prüfen, wie dieses Ziel erreicht werden kann, und dem WFA darüber Bericht erstatten. Kapitalausstattung der Banken

4. Angestrebte Eigenkapitalquote: Es besteht weitgehendes Einvernehmen darüber, dass eine wesentliche höhere Eigenkapitalquote von 9 % Kapital höchster Güte (Engl.: capital ratio of 9 % of the highest quality capital, Anm.) Berücksichtigung des Marktwerts von Staatsanleihen, beides zum 30. September 2011, gefordert werden muss, damit ein vorübergehender Puffer geschaffen wird, der durch die außergewöhnlichen Umstände gerechtfertigt ist. Diese Eigenkapitalquote muss bis zum 30. Juni 2012 erreicht sein, und zwar auf der Grundlage von Plänen, die mit den einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden vereinbart und durch die EBA koordiniert werden. Diese vorsichtige Bewertung würde keinen Einfluss auf die einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften haben.

Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen unter der Schirmherrschaft der EBA dafür Sorge tragen, dass die Pläne der Banken zur Steigerung ihrer Kapitalausstattung nicht zu einer übermäßigen Verringerung des Fremdkapitalanteils führen; dazu gehört, dass der Kreditfluss in die Realwirtschaft aufrechterhalten wird und der derzeitige Umfang des Engagements der Konzerne einschließlich ihrer Tochtergesellschaften in sämtlichen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden; es muss in der Tat vermieden werden, dass ein übermäßiger Druck auf die Kreditvergabe in den Aufnahmeländern oder an den Märkten für Staatsanleihen verursacht wird.

5. Finanzierung der Kapitalerhöhung: Die Banken sollten zuerst auf private Kapitalquellen zurückgreifen, unter anderem durch Umstrukturierungen und durch die Umwandlung von Schuldtiteln in Eigenkapitalinstrumente. Für die Banken sollten Einschränkungen hinsichtlich der Ausschüttung von Dividenden und der Gewährung von Bonuszahlungen gelten, bis die angestrebte Eigenkapitalquote erreicht ist. Erforderlichenfalls sollten die nationalen Regierungen Unterstützung leisten; ist diese Art der Unterstützung nicht möglich, sollte die Rekapitalisierung - im Falle der Länder des Euro-Währungsgebiets - über ein Darlehen der EFSF finanziert werden. Staatliche Beihilfen 6. Jede Form der staatlichen Unterstützung, ob auf einzelstaatlicher oder auf EU-Ebene, wird den Auflagen des derzeitigen besonderen Beihilferahmens zur Bewältigung der Krise unterliegen, der nach Angaben der Kommission angesichts des systemischen Charakters der Krise mit der gebührenden Verhältnismäßigkeit angewandt werden wird." (APA)