Überwachung

CCC: Auch aktueller Staatstrojaner rechtswidrig

Bericht | 26. Oktober 2011, 15:01

"Fast fabriksneue" Version kann weiterhin beliebig erweitert werden - Analyse von neuer Version

Dem Chaos Computer Club (CCC) ist eine "noch fast fabrikneue" Version des umstrittenen Staatstrojaners zugespielt worden. Eine Analyse des Programmcodes habe ergeben, dass die Spionage-Software weiterhin für rechtswidrige Aktionen eingesetzt werden könne, erklärte der Club. Der Trojaner entspreche "wie seine Vorgängervarianten in keiner Weise dem Stand der Technik" und enthalte "weiterhin die grundgesetzbrechende Funktion zum Nachladen beliebiger Erweiterungen". "Entgegen aller Beteuerungen der Verantwortlichen kann der Trojaner weiterhin gekapert und beliebiger Code nachgeladen werden", sagte ein Sprecher des CCC der Nachrichtenagentur dpa.

Argumente

In der ersten Runde der Auseinandersetzung um den Staatstrojaner hatten das deutsche Innenministerium und das Bundeskriminalamt den Einsatz der Software verteidigt. "Die Überwachung der Telekommunikation beziehungsweise die Maßnahmen der Online-Durchsuchung sind kriminalistisch unverzichtbar, wenn das Internet als Tatmittel für schwere und schwerste Kriminalität eingesetzt wird", sagte der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, vor einer Woche vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Die Kritik des CCC, der Trojaner könne manipuliert und rechtswidrig eingesetzt werden, wies Ziercke unter anderem mit dem Hinweis zurück, der Club habe eine "ca. drei Jahre alte Version der Software (analysiert), die das BKA nicht eingesetzt hat."

Der Chaos Computer Club veröffentlichte nun die Analyse einer neuen Variante des Staatstrojaners (Version 3.6.44 vom Dezember 2010), die ebenfalls von der hessischen Firma Digitask entwickelt wurde. Die umstrittene Funktion des Trojaners, auch Bildschirmfotos (Screenshots) von dem ausgespähten Rechner anzufertigen, wurde in dieser Version entfernt. "Die verfassungswidrige Nachladefunktion steht jedoch weiterhin scheunentorweit offen", erklärte der CCC. "Dies bedeutet, dass unbefugten Dritten vom spukhaften Fernlöschen von Dateien bis hin zur akustischen Raumüberwachung genauso viele Möglichkeiten geboten werden, wie den ermittelnden Beamten und ihren von Unkenntnis der technischen Sachlage geplagten Vorgesetzten."

Kritik

Der Club-Sprecher forderte die Ermittlungsbehörden auf, auf den Einsatz von Trojanern zu verzichten und die Quellcodes der eingesetzten Programme sowie die Prüfprotokolle der Trojaner-Einsätze zu veröffentlichen. "Bei einer staatlichen Infiltration eines Rechners muss unwiderruflich die Möglichkeit erlöschen, Daten von der Festplatte des infiltrierten Systems gerichtlich zu verwerten", verlangte der CCC.

Das BKA hatte in der Debatte um den Einsatz der Staatstrojaner bestritten, dass die eingesetzte Überwachungssoftware über eine "rechtswidrige Nachladefunktion verfügt, mit der beliebige Schadmodule nachgeladen werden". Die Updatefunktion des Programms werde allein zur Aktualisierung verwendet. Bei einem Update der Internet-Telefonie-Software Skype müsse auch die Überwachungssoftware angepasst werden, "da ansonsten die Kommunikation nicht mehr aufgezeichnet werden kann". Dieser Darstellung widerspricht der Chaos Computer Club nun: "Der CCC konnte sein selbstgeschriebenes Trojaner-Steuerprogramm in nur wenigen Stunden anpassen, die Schadsoftware weiterhin steuern und Code auf den Opfer-Rechner nachladen."

Der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte angekündigt, der Bund werde ein eigenes Kompetenzzentrum zur Entwicklung von Software für Internetüberwachung einrichten. Die Bundesländer seien eingeladen, sich daran zu beteiligen. Darüber hinaus soll bis zur nächsten Innenministerkonferenz ein Vorschlag für ein Expertengremium vorgelegt werden, das die bisher benutzte Software von privaten Anbietern überprüft und zertifiziert.

Ein Sprecher der Firma Digitask sagte der dpa, er könne noch nicht beurteilen, ob die vom CCC analysierte Software tatsächlich von Digitask stamme. Generell liefere das Unternehmen das, was die Behörden auf der Grundlage geltender Gesetze bestellen. Für den konkreten Einsatz der Software seien die Behörden selbst verantwortlich.

Digitask bestätigte auch Lieferungen nach Österreich. Aus dem Wiener Innenministerium hieß es, die Exekutive wende nur jene Befugnisse an, die rechtlich zulässig seien. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 46
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44rst44
02
27.10.2011, 15:01
Hmmm

hab den techn. zwar nur am handy überflogen, aber mir scheint der trojaner geht nur auf windows.
Wenn das wirklich so ist, dann würd ein linux schon ausreichen und der sicher gehen weil nimmt für die bösen gespräche einfach eine live-cd.

Hauptsache wir haben die vorratsdatenspeicherung und die die servicepauschale...

Na mahlzeit...

PoomA
00
27.10.2011, 13:22
il-l-EGAL

Jeder Freizeit- oder Berufsadministrator bekommt die Härte des Gesetzes zu spüren, wenn er mit Software hantiert, die - auch nur theoretisch - in der Lage sein könnte, Informationen, Passwörter, etc. auszulesen, abzufangen, womöglich noch zu verändern.

Staatliche Stellen begehen also (vorsätzlich) erst einmal eine Straftat - somit erhobene Erkenntnisse sind also per se nicht verwertbar. Liebe StaatsDIENER: lerne man wirklich erst einmal zu DIENEN und möge dann erkennen, dass jeder (Pseudo)HERRSCHER durch die Macht des Volkes abgesägt wird. Ob es andere besser machen? Der C-C-C vielleicht - in Staatsgebilden gilt unverändert "die Tröge der macht bleiben die gleichen - es sind nur die Schweine, die wechseln"...

Der dicke Michl
00
27.10.2011, 13:47
Das stimmt so nicht.

Die Beweise sind verwertbar: "Wenn man zufällig Unterlagen (anonym) in seiner Post gefunden hat, wenn man zufällig ein Tonband vor seiner Haustür liegen hat oder anders 'zufällig' Daten bekommen hat, die man eigentlich nicht bekommen dürfte und könnte, dann können sie in Österreich, zumindest in Zivil- und Verwaltungsverfahren, verwendet werden und werden bei Gericht in der Regel auch nicht als Beweismittel abgelehnt. Der Richter kann im Rahmen seiner Beweiswürdigung einzelne Beweismittel ablehnen oder sie als nicht glaubwürdig einstufen, lehnt er aber zu viel ab, riskiert er, dass das Verfahren in der Berufung aufgehoben wird", so Zeger. Typisch Österreich halt.

PoomA
00
27.10.2011, 14:37
Vorsatz vs. Zufall

Danke, Michl.

Ich kenne diese Auslegung und versuche hier ein wenig Sensibilisierung pro und contra Verwertbarkeit solcher "Beweise".

Die Infiltrierung fremder Computersysteme erfolgt grundsätzlich nicht "zufällig", sondern geplant und somit "vorsätzlich" - Vorsatz und Zufall schliessen einander aus! Und auch ein Richter muss lediglich die Sensibilität zwischen "Beweisrechtmässigkeit" und der NACHGELAGERTEN "Beweiswürdigung" aufrecht halten. Ggf. bedeutet dies für Betroffene einen Umweg: die Rechtmässigkeit der "Beweise" entscheiden zu lassen und das eigentliche Verfahren bis dahin auszusetzen - somit sind auch einer anders lautenden Berufungsentscheidung Grenzen gesetzt ;-)

erweitertes Fazit: Vorsatz vs. Zufall oder Staat vs. Bürger

Der dicke Michl
00
27.10.2011, 17:51

Das mag ja alles stimmen was Sie schreiben, aber wie kann ich mich wehren, wenn dem Gericht ein Beweis vorgelegt wird, den der "richtige" Zeuge "gefunden" hat. Der Beweis könnte beispielsweise ein Tonbandmitschnitt sein. Ob der jetzt von einer Skype Überwachung kommt oder direkt vom Telefon - wie soll ich jemals als Bürger hier einen Gegenbeweis antreten können? Wer kann sich denn einen Gutachterstreit leisten?

Kaum jemand. Die Polizei weiß das. Und da fängt das Problem an. Medien, die dann auch noch unkritisch die Pressemeldungen der Polizei übernehmen tun ihr übriges.

PoomA
00
27.10.2011, 18:43
Step by Step

Lieber Michl,

in der Definition "richtig" und "gefunden" liegt bereits ein grosser Teil der Lösung. Vor alllem muss ich als Bürger nicht den "Gegenbeweis" (im Rahmen der Mitwirkungspflicht) antreten - denn in erster Linie verlange ich den Nachweis über die Rechtmässigkeit der Beweismittelerhebung: unter welchen Umständen wurden die "Beweismittel" gewonnen und sind diese Umstände rechtlich einwandfrei?

Die Polizei weiss solche Dinge - wie als Beispiel beschrieben - nicht in erster Linie. Von daher reicht im Vorfeld das vom Betroffenen ausgesprochene Verwertungsverbot im Sinne des Urheberrechts - setzen sich Polizei und Medien darüber hinweg, braucht es sowieso keine Gutachter mehr - Verwertungsverbot!

Der dicke Michl
00
28.10.2011, 09:08

Jetzt müssen's ma aber ein bisserl helfen: Der Zeger schreibt, dass "es reicht", wenn die Beweise "anonym gefunden" werden. Hat er nun recht oder nicht?

Ich bin ein einfacher Michl, ich möchte das nur verstehen und wissen, worauf ich mich verlassen kann. Ist es tatsächlich so, dass ein Zeuge vor Gericht nicht einfach behaupten kann er hätte den Tonbandmitschnitt (z.B. auf USB Stick) im Postkastl "gefunden"? Das wirkt ja erst mal "rechtlich einwandfrei". Jedenfalls wenn man dem Zeger glaubt.

Und ein Verwertungsverbot kann ich nur aussprechen wenn ich der Urheber des Tonbandes bin. Das bin ich aber nicht (das ist Person "anonym"), daher werde ich die Nutzung schwerlich verhindern können. Oder liege ich da falsch?

PoomA
00
28.10.2011, 13:00
Betrachtung des Urheberrechts

Lieber Michl, die Frage ist logisch und berechtigt.

Auch ein "anonym gefundenes" Tonband ist in erster Linie rechtwidrig erlangt, analog zu den verpflichtenden Hinweisen bei der Videoüberwachung (z. B. Bus/Bahn, Tankstellen, Autobahnen, Banken, ...) muss zumindest ein "stillschweigendes" Einverständnis der Beteiligten vorliegen. Wer ein Gespräch/Telefonat mitschneiden will, braucht dazu das ausdrückliche OK aller Gesprächspartner. Die Polizei behilft sich, verabredete Straftaten diese "auf frischer Tat" zu vereiteln. Eine Ausnahme wäre, wenn (z. B. vor einem Bankomat) ein Gespräch mitgeschnitten würde, denn "dieser Bereich ist videoüberwacht" (Hinweistafel) und daher "stillschweigend einverständlich". Das muss zweifelsfrei bewiesen sein!

Gsi Berger
00
27.10.2011, 14:32
Ob die Beweismittel verwertbar sind,

würde ich bezweifeln.

Man kann ja keinen Trojaner installieren, ohne die Festplatte zu verändern, d.h. das Beweismittel ist durch die Ermittlung selber schon manpuliert. das geht in der Datenforensik gar nicht, und jeder verständige Richter wäre hier sicher sehr vorsichitg.

Der CCC hat auch gezeigt, dass es leicht ghet, dem System unbemerkt zB gefälschte Screenshots zu unterjubeln.

Der dicke Michl
00
27.10.2011, 17:52

Ich denke, dass sich mehr verständtnisvolle Richter finden die die Arbeit der Polizei schätzen, als verständige Richter, die wissen, was für einen (IT-)Schmarren ihnen die Polizei da vorlegt.

burniman
00
27.10.2011, 13:14

Ich frage mich was ein Trojaner bringen soll der inerhalb von stunden bei f secure erkannt wird und per autoupdate in die datenbanken der nutzer eingetragen ist und damit entschärft. Computer ohne Schutz verwendet heut eh keiner mehr also wozu der ganze aufwand und falls es da noch "bessere" versionen geben sollte von denen wir nichts wissen, die leute die was zum verstecken haben wissen es bestimmt also auch nutzlos. Abgesehen davon das es unrecht ist is es auch noch dumm !

Der dicke Michl
00
27.10.2011, 13:50

Das Lustige ist, dass er ja nicht erkannt wird (wurde). Erst auf Zuruf des CCC wurden da Signaturen erstellt. Und dass der CCC schon gesagt hat dass die Antivirengeschichte Snakeoil ist, weil die den deutschen Bundestrojaner schon nicht mehr erkannt haben, nachdem auch nur ein Byte geändert wurde. Soviel zum Thema Nachladefunktion und wieso die Behörden nicht darauf verzichten wollen. Egal wie illegal das ist.

jah fathead
00
27.10.2011, 10:00

Ich hätte vermutet, das der Trojaner direkt auf die Audio I/O Schnittstelle des OS zugreift um Skype abzuhören: Dann ist es wurscht welche Skype Version verwendet wird.

Resteverwerter
00
30.10.2011, 08:13
für Skype ist gar kein Trojaner nötig

Skype "kooperiert" ja mit den Behörden, die Gespräche können serverseitig (d.h. bei Skype) mitgeschnitten werden.

Gsi Berger
00
27.10.2011, 10:43

So wie ich das verstanden habe, geht das rechtlich nicht, weil die Behörden ja nur Telefongespräche abhören dürfen, und nicht alles, was über den Computer läuft. Darum "musste" der auch relativ auffällig sein.
Darum musste man angeblich auch bei der Installation manuell ein Popup von Skype bestätigen. Im Anlassfall hat ein Beamter bei einer Flughafenkontrolle kurz den Laptop mitgenommen ..

Merke: Wenn ein Sicherheitsbeamter mit deinem Rechner im Hinterzimmer verschwindet, danach lieber einmal das Ganze neu aufsetzen.

Der dicke Michl
01
27.10.2011, 13:52

Oder vor der Grenzkontrolle die Festplatte tauschen. Dauert eine Minute und alles bleibt gut. Ich gehe mal davon aus, dass die echten Gauner das längst so machen und dass damit auch wieder klar wird, dass es hier natürlich nur um Wirtschaftsspionage geht und darum, dass sich irgendein Typ in irgendeiner Behörde wieder mal einen runterwi**sen kann...

jah fathead
00
27.10.2011, 14:46

Wenn ich wirklich wichtige Dokumente vor Spionage schützen will, dann würde ich die erst im Nachhinein im Hotel über VPN holen. (Aber auch nur dann wenn bei der Grenzkontrolle nicht herumgedoktert wurde).

Gsi Berger
00
27.10.2011, 14:34

Nur weißt du meistens vorher nicht, dass du kontrolliert wirst ...
In dem Fall hat man eine Grenzkontrolle inszeniert, es könnte aber auch was anderes sein.

jah fathead
00
27.10.2011, 13:52

Das kann sein. Obwohl man ja, ob etwas legal oder illegal ist - wie man ja gerade an diesem Trojaner sieht - sonst auch nicht gerade zimperlich.

Wenn ein Sicherheitsbeamter mit meinem Laptop kurz verschwindet, weiß ich aber genau was ich als nächstes mache. Normalerweise würde ich ja die komplette HD verschlüsseln und den Bootloader auf eine USB Stick legen. Aber das würde zuviel Aufsehen erregen - wer weiß ob man dann überhaupt einreisen darf.

werwolfi
06
27.10.2011, 01:45

Großes Wunder ist das nicht - warum sollten die (um bei der CCC-Diktion zu bleiben ;o) augenscheinlich nicht von Kompetenz geplagten Entwickler der Software plötzlich in der Lage sein, etwas besseres auf die Beine zu stellen?

Es müsste gesetzlich festgelegt werden, dass derartige Software - sofern man überhaupt zu dem Schluss kommt, dass es ohne nicht geht, darüber lahm man reden - unbedingt QUELLOFFEN SEIN MUSS, damit der Souverän (laut Verfassung ja angeblich wir, also das Volk) weiß, was seine gewählten Vertreter für Mittel einsetzen.

Gsi Berger
00
27.10.2011, 10:45
Besser wäre wohl, solche Software nicht zu verwenden

Es gibt ja ohnehin andere Möglichkeiten - bei rechtmäßigen Ermittlungen müssen Internetprovider ... ohnhin die Daten herausrücken, so wie Post und andere in berechtigten Fällen auch Überwachungen zulassen müssen.

Ich frage mich nur, warum die das nicht einfach bei Skype auch gemacht haben, die haben nämlich auch offizielle "Kontrollschnittstellen".

werwolfi
00
27.10.2011, 13:57

Mir wäre eine offizielle und quelloffene (!) Überwachungssoftware, die gezielt eingesetzt werden muss, weit lieber als Überwachungsschnittstellen in Services und Systemen.

Gsi Berger
00
27.10.2011, 14:37

Ich weiß nicht, wenn die Behörden bei den Providern anfragen müssen, ist wenigstens eher nachvollziehbar, was sie da machen.

Auf jeden Fall ist irgendeine Art von Kontrolle und Tranpsarenz wichtig. beim Trojaner o.ä. könntest du evtl. nach der Durchsuchung alles offenlegen.
Ich verstehe zu wenig von der Technik, aber sowas fälschungssicher zu machen, ist wohl extrem schwierig.

werwolfi
00
27.10.2011, 15:10

Ja, zweifellos nicht leicht - aber jetzt ist es maximal unbefriedigend:
Abhörschnittstellen schon vorhanden, Vorratsdatenspeicherung in Bälde, und ein vollkommen unfähig programmierter Trojaner, der eventuellen kriminellen Elementen mehr nützt als den Behörden, wobei letztere ihn eigentlich noch nicht mal einsetzen dürfen, es aber wahrscheinlich trotzdem tun und damit Missbrauch Tür und Tor öffnen...

Man muss sich jedenfalls beim CCC herzlich bedanken für die gute Aufdeckungsarbeit.

suit
 
00
27.10.2011, 11:18

Du sprichst dich doch nicht etwa Vorratsdatenspeicherung aus? Oder meinst du "live Mitschnüffeln" beim ISP?

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