Ein Franzose, der in einem Internet-Clip auf einen Koran uriniert hat, ist auch in zweiter Instanz freigesprochen worden. Ein Berufungsgericht im elsässischen Colmar entschied am Dienstag, dem 31-Jährigen sei kein Aufruf zu Rassenhass nachzuweisen gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreimonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro gefordert.

Der Informatiker hatte in dem Video zunächst mit einigen Koran-Seiten ein Flugzeug gebastelt, das er gegen zwei Gläser in Form des New Yorker World Trade Center schleuderte. Anschließend zündete er die Seiten an und urinierte auf den Koran. Das Anfang Oktober 2010 auf einer Internetseite verbreitete Amateurvideo hatte in der muslimischen Gemeinde Frankreichs Empörung ausgelöst.

"Provokativen Inszenierung"

Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, "trotz der bewusst beleidigenden und provokativen Inszenierung" könne dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass er "Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen Muslime" hervorrufen wollte. Die Richter bestätigten damit im wesentlichen ein erstinstanzliches Urteil vom Mai. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Der 30-Jährige, der sich nach eigenem Bekunden nur "amüsieren" wollte, musste sich wegen Aufrufs zu Rassenhass verantworten. Darauf stehen in Frankreich eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro. (APA)