Brechen Lehrlinge Ausbildung ab, fällt das Ausbildungsinstitut um die Bezahlung der Schulung um
Wien - Brechen Lehrlinge in Überbetriebliche Ausbildungszentren (ÜAZ) ihre Lehrausbildung frühzeitig ab, fordert das Arbeitsmarktservice (AMS) die Ausbildungskosten von dem ausbildenden Institut zurück. Nun erhebt ein Lehrlingsausbilder schwere Vorwürfe gegen diese Praxis, weil dadurch versucht werde, sämtlichen Lehrlingen einen Lehrabschluss zu verschaffen.
"Wir sollen alle Jugendlichen durchbringen, egal wie", klagt ein Lehrlingsausbildner gegenüber dem "Kurier" (Samstagsausgabe), "aber wie soll ich jemanden zum Abschluss bringen, der wegen vieler Nicht genügend die Berufsschule gar nicht schafft?" Auch disziplinäre Maßnahmen - etwa bei mehrfach unentschuldigtem Fernbleiben - seien mit dieser quasi Erfolgsgarantie nur noch schwer umsetzbar.
Beim AMS Wien versteht man die Aufregung nicht. Mit dem neuen Bonus-Malus-System sollten Anreize geschaffen werden, um durch intensivere Betreuung auch schlecht qualifizierten Jugendlichen den Berufseinstieg zu ermöglichen, hieß es gegenüber dem "Kurier". Dies sei schließlich Aufgabe der ÜAZ. "Die Regress-Regelung ist ein einmaliges Pilotprojekt, das wir erst evaluieren müssen", so Sprecher Sebastian Paulick. In anderen Bundesländern gibt es diese Regelung nicht. (APA)