Der Druck aus rechtskonservativen Kreisen war auch für die SPÖ stärker als Rücksichten auf die Menschenrechtskonvention
Oft ist sie bisher nicht zum Einsatz gekommen, die Strafbestimmung gegen Verhetzung. Genau neun Urteile wegen des Paragrafen 283 gab es im Vorjahr, meist gegen Neonazis und in Verbindung mit Schuldsprüchen im Sinne des Verbotsgesetzes. Der Mustafa-Comic aus dem Wien-Wahlkampf der FPÖ im Jahr 2010 etwa erfüllte den Tatbestand für eine Anklage laut Staatsanwalt nicht.
So wird es jetzt auch in Zukunft bleiben: Die Abänderung des Wortlauts unmittelbar vor dem Beschluss im Nationalrat hat dem Paragrafen jene Zahnimplantation vorenthalten, die Vertreter von Minderheiten und Antirassisten lange für ihn eingefordert haben. Dass sich die Antirassisten dabei immerhin auf einen Rahmenbeschluss des Europarats beriefen, konnte es nicht verhindern: Der Druck aus heimischen rechtskonservativen Kreisen war auch für die SPÖ stärker als etwaige Rücksichten auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die den antirassistischen Vorgaben im Endeffekt zugrunde liegt - ein Sittenbild des österreichischen Parlamentarismus.
Besagte Kreise hatten im Vorfeld laut um die Meinungsfreiheit gefürchtet, die ein verschärfter Paragraf 283 ihrer Ansicht nach infrage stellen würde. Auch die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht, daher empfiehlt es sich, präzis zu sein: Die etwas bissigere Bestimmung hätte nicht kontroverse Diskussionen, sondern vielmehr Beleidigungen der Menschenwürde unter Strafe gestellt. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 22.10.2011)