Verhetzungsparagraf

Druck von rechts

Kommentar | Irene Brickner, 21. Oktober 2011, 19:02

Der Druck aus rechtskonservativen Kreisen war auch für die SPÖ stärker als Rücksichten auf die Menschenrechtskonvention

Oft ist sie bisher nicht zum Einsatz gekommen, die Strafbestimmung gegen Verhetzung. Genau neun Urteile wegen des Paragrafen 283 gab es im Vorjahr, meist gegen Neonazis und in Verbindung mit Schuldsprüchen im Sinne des Verbotsgesetzes. Der Mustafa-Comic aus dem Wien-Wahlkampf der FPÖ im Jahr 2010 etwa erfüllte den Tatbestand für eine Anklage laut Staatsanwalt nicht.

So wird es jetzt auch in Zukunft bleiben: Die Abänderung des Wortlauts unmittelbar vor dem Beschluss im Nationalrat hat dem Paragrafen jene Zahnimplantation vorenthalten, die Vertreter von Minderheiten und Antirassisten lange für ihn eingefordert haben. Dass sich die Antirassisten dabei immerhin auf einen Rahmenbeschluss des Europarats beriefen, konnte es nicht verhindern: Der Druck aus heimischen rechtskonservativen Kreisen war auch für die SPÖ stärker als etwaige Rücksichten auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die den antirassistischen Vorgaben im Endeffekt zugrunde liegt - ein Sittenbild des österreichischen Parlamentarismus.

Besagte Kreise hatten im Vorfeld laut um die Meinungsfreiheit gefürchtet, die ein verschärfter Paragraf 283 ihrer Ansicht nach infrage stellen würde. Auch die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht, daher empfiehlt es sich, präzis zu sein: Die etwas bissigere Bestimmung hätte nicht kontroverse Diskussionen, sondern vielmehr Beleidigungen der Menschenwürde unter Strafe gestellt. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 22.10.2011)

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Truth is a Troll
00
12.1.2012, 13:18

Also nachdem ich mir hier jetzt durchgelsen habe was alter und was im neuen paragraph drin stehen sollte frage ich mich ob es irgendwelche anzeichen dafür gab das hier ein "druck von rechts" statt fand oder ob das eine simple Erfindung von Frau Brickner war weil sie dachte es wäre ne gute idee und alles was nicht durchgeht was ihr gefllt ja "rechts" ist.

Warum sinds eigentlich gehäuft die Artikel von Frau Brickner in denen Falschinformationen und haltlose Unterstellungen stehen die die fpö+friends so leicht entkräften können das es sich hierbei schon um "unterstützungsartikel für die fpö" handelt?

denke
20
24.10.2011, 06:33

Ich bremse auch für politisch Korrekte

FalscherProphet
00
10.1.2012, 05:59
Ich überfahre (verbal versteht sich) Schmissgesichter.

Unabhängig davon, ob die sich nun als "denkend" oder nicht denkend outen.

Junger_Bursche
00

Überführen Sie echt Schmissgesichter?

Aso jetzt lies ich da gerade "verbal"... naja hoffentlich überfahren sie mich trotzdem nicht

denke
10
23.10.2011, 18:59

Man beachte die Begründung im Fall Sabbaditsch-Wolf

Quintus Beckloeffel
12
23.10.2011, 17:08
"Die etwas bissigere Bestimmung hätte nicht kontroverse Diskussionen, sondern vielmehr Beleidigungen der Menschenwürde unter Strafe gestellt"

Wie naiv sind Sie denn? Natürlich kann man "kontroverse Diskussionen" nach Lust und Laune durch Strafverfolgung kontrollieren/verhindern, indem man einfach deren Schlüsselbegriffe als Beleidigungen einstuft.

no_milk_today
43
23.10.2011, 13:44

Beleidigungen der Menschenwürde unter Strafe gestellt

---

soziale hängematten, sozialschmarotzer, arbeitsscheues gesindel und dergleichen würden da natürlich nie darunterfallen.

omar chamra
11
23.10.2011, 11:32
Von der SPÖ kann man nicht erwarten, dass sie sich

konsequent verhält. Die hat doch mit der NKZ unter Dichand gepackelt, obwohl es dort tagtäglich antisemitische und rassistische Texte gab und mit sehr wenigen Ausnahmen haben die "Genossen" geschwiegen, als Bruno Kreisky Simon Wiesenthal auch mit antisemitischen Untergriffen attackierte.

denke
10
23.10.2011, 20:52

Die Vorwürfe gegen Wiesenthal waren eine Intrige des polnischen Geheimdienstes, die von Kreisky geglaubt wurde, weil er einem ehemaligem Jabotinsky-Anhänger alles zutraute.

pox vobiscum
00
23.10.2011, 10:41

Wie genau sieht denn die beschlossene Fassung jetzt aus?
Hat jemand einen Link?

Nathaniel Winerib
33
23.10.2011, 13:27

wozu fakten? hier geht's um meinungsmache. der politische gegner muss mit allen mitteln kriminalisiert werden. da koennten ausgewogene informationen verwirren.

Mirabeau
00
23.10.2011, 12:46
§ 283, Fortsetzung

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer
öffentlich gegen eine der im Abs. 1
bezeichneten Gruppen oder gegen ein
Mitglied einer solchen Gruppe
ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe hetzt
oder eine solche Gruppe in einer die
Menschenwürde verletzenden Weise
beschimpft oder verächtlich zu machen
sucht.

chrilly donninger1
00
23.10.2011, 17:26
Ist das die zur Zeit gültige Fassung?

Oder war das der Entwurf, der nun nicht durchgeht?
Wenn es die gültige Fassung ist: In welchen Punkten hätte es verschärft werden sollen?
Bzw. wenn es der Entwurf ist, wo liegt die Verschärfung.
Bitte um einen Vergleich von "vorher und nachher".

Mirabeau
00
23.10.2011, 23:08

Das ist der ENTWURF.
Das beschlossene Gesetz wurd folgendermaßen geändert:

Aus Absatz 1 wurde die Formulierung "oder zu einer sonstigen feindseligen Handlung" gestrichen, mit der Begründung, daß eine "sonstige feindliche Handlung" als Begriff viel zu schwammig formuliert ist.
Am Absatz 2 wurde nichts verändert.
Unter Strafe stehen also Aufruf zur Gewalt, Hetze, Beschimpfen, Verächtlich, machen.

pox vobiscum
01
24.10.2011, 10:41

Das ist fürs erste doch gar nicht so übel.
Es gefällt mir zwar nicht, wenn jemand Minderheiten madig macht und eine wirklich feindselige Haltung ihnen gegenüber einnimmt, aber der Begriff "feindselige Handlung" ist derart schwammig, dass ich, vor allem unter dem Eindruck der Tierschützer-Prozesse mit Hilfe des Mafiaparagrafen, lieber darauf verzichte.
Der zweite Absatz ist leider ähnlich schwammig, was gilt den als die Menschenwürde verletzend oder verächtlich machend? Vor allem lässt sich das relativ leicht durch die richtige Formulierung umgehen und trotzdem weiß jeder was gemeint ist.

Quintus Beckloeffel
11
23.10.2011, 17:15

Wieder so eine Wischiwaschiformulierung, weil natürlich gerade der springende Punkt ist, was als "verhetzt" zu gelten hat bzw. ob überhaupt irgendeine Form der Kritik an den betreffenden Personen möglich ist, die nicht apriori das Risiko in sich birgt, vom Kritisierten oder vom Richter, zu dem er läuft, als "Hetze" bewertet zu werden.

Isegrim1
00
24.10.2011, 01:31

Also um die hetze mach e ich mir weniger sorgen, als darum was die unter beschimpfen oder verächtlich machen verstehen. Denn sowas ist sicher schneller mal im Zorn/Lustigkeit/Unüberlegtheit draußen.

Mirabeau
00
23.10.2011, 12:42

§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar
zu Gewalt oder zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der
sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu
bestrafen.

Isegrim1
00
24.10.2011, 01:32

Heißt das jetzt Kabarettisten müssen ihr Handwerk einstellen? WEil die machen sich ja idR vor einem größeren Publikum über sowas wie z.b. Kirche oder so lustig.

Mirabeau
00
23.10.2011, 17:10

Herausgenommen aus dem obigen Entwurf wurde "oder zu einer sonstigen feindseligen Handlung".
That's it.

Truth is a Troll
00
12.1.2012, 13:25

Was genau wären eine "sonstige feindseelige Handlung"?

Der Kluge
27
23.10.2011, 04:58

Macht nur weiter, schränkt die Meinungsfreiheit nur weiter ein!

Aber dann bitte nicht über die Rechten herumheulen, wenn harmlose RAF-fanboys für "Verherrlichung von Terrorismus", Papst-verhöhner für "Herabwürdigung religiöser Lehren" und viele andere wegen Verhetzung eingesperrt werden.

Den Aufruhr, wenn die FPÖ so ein Antiterrorpaket vorgeschlagen hätte, möchte ich mir gar nicht vorstellen. Aber ja, wenn es die Linken vorschlagen dann ist es super, weil es ja völlig ausgeschlossen ist, dass man selbst unter den Wortlaut fallen könnte^^

Cesarus55
11
23.10.2011, 12:01
donnerstags demos

würde es dann zumindest keine mehr geben. weil transparente oder sprüche wie "fpö raus" würden dann unter verhetzung fallen.

noirc80
42
23.10.2011, 11:18

was ich lustig finde ist, dass gerade leute wie du sich "der kluge" nennen.

seine meinung äußern und andere herabwürdigen, beleidigen sind zwei vrschiedene dinge. gerade letzteres führt dazu, dass die meinungsfreiheit der herabgewürdigten eingeschränkt wird, die werden durch diese angriffe nämlich eingeschüchtert und versucht, zum schweigen zu bringen.

J.J
02
23.10.2011, 16:21

ja klar, der mafiaparagraph wird ja auch extrem präzise angewandt ...

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