Klage könnte Summe von 25 Mio. Euro umfassen
Wien - In der Affäre um das Beteiligungskonglomerat AvW von
Wolfgang Auer-Welsbach haben die Masseverwalter Gerhard Brandl und
Ernst Malleg den früheren AvW-Wirtschaftsprüfer Josef Ehrenböck
(Kanzlei Moore Stephens Ehrenböck) ins Visier genommen. Sie wollen
zivilrechtlich Schadenersatz vom Wirtschaftsprüfer für die mutmaßlich
"falschen Bilanzen" der AvW-Gruppe einklagen, berichtet die "Wiener
Zeitung".
Dem Vernehmen nach könnten Ehrenböck bzw. seine
Haftpflichtversicherungen im schlimmsten Fall für fünf Jahresbilanzen
mit je fünf Millionen Euro, insgesamt mit bis zu 25 Mio. Euro,
haftbar gemacht werden. Geklagt wird, wenn die entsprechenden
Verdachtsmomente durch den Sachverständigen Fritz Kleiner bestätigt
werden. "Wir müssen das machen. Bei vorsichtiger Annahme geht es um
einen zweistelligen Euro-Millionenbetrag", bestätigt
Insolvenzverwalter Gerhard Brandl der "Wiener Zeitung". "Das ist ein
sehr komplexer Sachverhalt und das Gutachten des Sachverständigen
Fritz Kleiner, das vom Konkursgericht Klagenfurt in Auftrag gegeben
wurde, liegt noch nicht vor."
Nachsatz: "Das wird eine interessante Sache, denn es gibt eine
Berufshaftpflichtversicherung, eine Versicherung der Kammer der
Wirtschaftstreuhänder und anscheinend weitere freiwillige
Versicherungen".
"Mir liegt ein Schreiben der AvW-Masseverwalter vor, aus dem
hervorgeht, dass ihnen ein Gutachten im Rohentwurf vorliegt, und es
gibt darin ein paar Stichworte, die mir aus dem Strafgutachten
Kleiner bekannt sind", bestätigt Ehrenböck der "Wiener Zeitung". "Und
ich möge ihnen die Haftungspflichtsummen bekanntgeben, sonst werden
sie die gesetzlichen Höchstsummen einklagen." Nachsatz: "Es gab
Kontakte mit den Versicherungen, aber man ist sich noch nicht einig,
wie man vorgehen möchte."
Ehrenböck sagt, er habe danach von den Masseverwaltern eine
Präzisierung der Vorwürfe sowie die Übermittlung des Gutachtens
erbeten. In Sachen AvW-Bilanzen spielt er den Ball an Wolfgang
Auer-Welsbach zurück. "Es gab einige Dinge, die uns vorenthalten
wurden, unter anderem die Liechtenstein-Geschichte", sagt Ehrenböck.
"Dass deswegen die Bilanzen falsch sind, ist nicht der Fall. Es ist
mir noch immer nicht klar, was an den Bilanzen falsch sein sollte."
Indes ist gegen Ehrenböck auch ein Strafverfahren (Aktenzahl 11 St
67/10x) wegen des Verdachts der Bilanzfälschung anhängig. Ehrenböck:
"Ich weise eine Bilanzfälschung oder eine Beihilfe zur
Bilanzfälschung zurück." (APA)