AvW-Pleite

Wirtschaftsprüfer könnte Schadens­ersatz zahlen

21. Oktober 2011, 18:24

Klage könnte Summe von 25 Mio. Euro umfassen

Wien - In der Affäre um das Beteiligungskonglomerat AvW von Wolfgang Auer-Welsbach haben die Masseverwalter Gerhard Brandl und Ernst Malleg den früheren AvW-Wirtschaftsprüfer Josef Ehrenböck (Kanzlei Moore Stephens Ehrenböck) ins Visier genommen. Sie wollen zivilrechtlich Schadenersatz vom Wirtschaftsprüfer für die mutmaßlich "falschen Bilanzen" der AvW-Gruppe einklagen, berichtet die "Wiener Zeitung".

Dem Vernehmen nach könnten Ehrenböck bzw. seine Haftpflichtversicherungen im schlimmsten Fall für fünf Jahresbilanzen mit je fünf Millionen Euro, insgesamt mit bis zu 25 Mio. Euro, haftbar gemacht werden. Geklagt wird, wenn die entsprechenden Verdachtsmomente durch den Sachverständigen Fritz Kleiner bestätigt werden. "Wir müssen das machen. Bei vorsichtiger Annahme geht es um einen zweistelligen Euro-Millionenbetrag", bestätigt Insolvenzverwalter Gerhard Brandl der "Wiener Zeitung". "Das ist ein sehr komplexer Sachverhalt und das Gutachten des Sachverständigen Fritz Kleiner, das vom Konkursgericht Klagenfurt in Auftrag gegeben wurde, liegt noch nicht vor."

Nachsatz: "Das wird eine interessante Sache, denn es gibt eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Versicherung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und anscheinend weitere freiwillige Versicherungen".

"Mir liegt ein Schreiben der AvW-Masseverwalter vor, aus dem hervorgeht, dass ihnen ein Gutachten im Rohentwurf vorliegt, und es gibt darin ein paar Stichworte, die mir aus dem Strafgutachten Kleiner bekannt sind", bestätigt Ehrenböck der "Wiener Zeitung". "Und ich möge ihnen die Haftungspflichtsummen bekanntgeben, sonst werden sie die gesetzlichen Höchstsummen einklagen." Nachsatz: "Es gab Kontakte mit den Versicherungen, aber man ist sich noch nicht einig, wie man vorgehen möchte."

Ehrenböck sagt, er habe danach von den Masseverwaltern eine Präzisierung der Vorwürfe sowie die Übermittlung des Gutachtens erbeten. In Sachen AvW-Bilanzen spielt er den Ball an Wolfgang Auer-Welsbach zurück. "Es gab einige Dinge, die uns vorenthalten wurden, unter anderem die Liechtenstein-Geschichte", sagt Ehrenböck. "Dass deswegen die Bilanzen falsch sind, ist nicht der Fall. Es ist mir noch immer nicht klar, was an den Bilanzen falsch sein sollte." Indes ist gegen Ehrenböck auch ein Strafverfahren (Aktenzahl 11 St 67/10x) wegen des Verdachts der Bilanzfälschung anhängig. Ehrenböck: "Ich weise eine Bilanzfälschung oder eine Beihilfe zur Bilanzfälschung zurück." (APA)

Whistleblower1
00
22.10.2011, 18:56
Bei Vorsatz gibt es keinen Versichungsschutz

Sollten die Wirtschaftsprüfer wegen Beihilfe zur Bilanzfälschung gverurteilt werden, steigen auch die Vermögenshaftpflichtversicherungen aus, da bei Vorsatz keine Deckung besteht; dann haften sie unbegrenzt mit dem Privatvermögen; vermutlich mehr zum Holen gibt es, wenn die Versicheurngen zahlen

johann steiner
00
22.10.2011, 16:19

man kann den Wirtschaftsprüfer ruhig auch aus eigener Tasche zahlen lassen, her mit dem Geld

Comedian
01
22.10.2011, 09:26
Wieso beschränkt man sich bei Schadenersatzforderungen auf die Versicherungssumme?

johann steiner
00
22.10.2011, 21:06

Hinweis: Der Gesetzgeber beschränkt in den meisten Fällen die Haftung von Wirtschaftsprüfern auf ATS 500 000 ,---

Bergdolm
00
22.10.2011, 10:29

Eine sehr berechtigte Frage.

Im "realen Leben" wird ja auch nicht auf die Versicherungssumme bei Schadensersatzforderungen Rücksicht genommen.

Homo Austriacus
02
21.10.2011, 18:48
s­ ??

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