Mittäter wird Urheberrechtsverletzung in mehr als einer Million Fälle vorgeworfen - Weitere fünf Inhaftierte
Im Verfahren gegen das
Internet-Filmportal kino.to hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden
eine erste Anklage vor dem Landgericht Leipzig erhoben. Es handle
sich um einen wichtigen Mittäter, aber nicht um den Haupttäter, sagte
eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag. Die
Anklage sei Anfang der Woche erhoben worden, das Gericht müsse sie
nun prüfen und zur Verhandlung zulassen. Dem Mann werde vorgeworfen,
in mehr als einer Million Fällen gewerbsmäßig das Urheberrecht
verletzt zu haben, sagte die Staatsanwältin.
Eine Million Links auf geschützte Inhalte
Bei Kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine
Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen im Angebot,
monatlich kamen etwa 131.000 hinzu. Die Drahtzieher saßen in Leipzig.
Im Juni waren nach Razzien in mehreren Städten 13 Personen verhaftet
worden. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das
Geld wurde beschlagnahmt.
Sechs Beschuldigte in Untersuchungshaft
Momentan sitzen sechs der Beschuldigten noch in Untersuchungshaft.
Es werde vermutlich auch gegen die anderen fünf Inhaftierten Anklagen
geben, sagte die Sprecherin. Der Sachverhalt sei sehr umfangreich. Es
gibt außerdem noch weitere Beschuldigte, die nicht hinter Gittern
sitzen. Bei ihren Untersuchungen hatten die Ermittler unter anderem die
riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigabyte
sichergestellt. Zur Auswertung wurden auch externe Fachleute
hinzugezogen.
Unter der Adresse kinox.to ist das Angebot von kino.to bereits seit Sommer wieder erreichbar. (APA/red)