Studiengebühren

Ländervergleich mit politischem Gewicht

20. Oktober 2011, 18:32
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    foto: dapd

    Die hohen Studiengebühren an den Unis in Großbritannien brachten die Studierenden schon oft auf die Straße. Die aktuelle "Eurostudent"-Studie zeigt: In keinem EU-Land gibt es höhere Gebühren.

Zwar müssen in vielen EU-Ländern Studiengebühren gezahlt werden, mit weitgehend gebührenfreien Unis befindet sich Österreich aber mit den Skandinaviern in guter Gesellschaft - das zeigt die neue "Eurostudent"-Studie

Wien/Brüssel - Die Studie "Eurostudent" - drei Jahre Forschungszeit, 24 involvierte Länder, über 200 Seiten über die soziale Lage von Studierenden - und ein Ergebnis: "Den" typischen europäischen Studenten gibt es nicht. "Eine der auffallendsten Eigenschaften der zusammen getragenen Ergebnisse ist die Heterogenität der studentischen Population", stellt Patrick Clancy von der Universität Dublin fest. Die Lebensverhältnisse von Studierenden in Europa unterscheiden sich grundlegend. Am Mittwoch wurde in Brüssel der finalisierte "Eurostudent" 2008 bis 2011 präsentiert.

Auch in punkto Studiengebühren liefert "Eurostudent" fundiertes Datenmaterial: In der Mehrheit der untersuchten Länder sind die Bachelorstudiengänge gebührenpflichtig, durchschnittlich liegen die Kosten unter 100 Euro pro Monat. In Österreich studieren die angehenden Bachelors zu einem großen Teil gebührenfrei - und sind damit in guter Gesellschaft der skandinavischen Länder: In Dänemark, Finnland und Schweden sind die Bachelors vollkommen kostenfrei. Anteilsmäßig müssen die Bachelorstudierenden Litauens am meisten für Studiengebühren ausgeben: Die 177 Euro, die sie pro Monat durchschnittlich bezahlen müssen, machen 41 Prozent ihres Gesamtbudgets aus. Nur in England, Wales und Irland sind die Gebühren höher: Die Studierenden in England zahlen monatlich durchschnittlich 278 Euro für den Bachelor, das sind 17 Prozent ihres Gesamtbudgets.

SPÖ bietet Gutachter auf

Der aktuelle Streit um das von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle präsentierte positive Studiengebühren-Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer geht unterdessen weiter: Die SPÖ hat den ebenso renommierten Verfassungsprofessor Theo Öhlinger aufgeboten, der zu einem negativen Ergebnis kommt: "Nach wie vor steht im Gesetz ausdrücklich, dass die Einhebung der Studienbeiträge durch eine Verordnung des Ministers zu regeln ist, dass das also keine Angelegenheit des autonomen Wirkungsbereichs der Universitäten ist."

Aus Sicht von Werner Hauser, Autor eines weiteren Gutachtens, sprechen "eine Fülle von verfassungsrechtlichen Bestimmungen" wie das Prinzip der obersten Leitung und Aufsicht im Bildungswesen gegen Mayers Interpretation.

Die Eurostudent-Ergebnisse zeigen: Trotz der weitgehenden Befreiung von Studiengebühren in Österreich müssen besonders Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, für ihre Lebenshaltung tief in die eigene Tasche greifen: 84 Prozent der monatlichen Ausgaben tragen sie im Durchschnitt selbst - nur Norwegens Studenten zahlen mit 86 Prozent noch mehr selbst.

In den meisten Feldern liegen durchschnittliche österreichische Studierende im Mittelfeld, nur was Zeitbudget betrifft, fallen sie aus dem Rahmen: "Sie wenden im internationalen Vergleich relativ wenig Zeit für studienbezogene Aktivitäten auf", sagt Studienmitautor Nicolai Netz. Mit dem Zeitaufwand für Uni, Lernzeit und Job liegen sie damit an viertletzter Stelle: "Das hat aber nicht unbedingt zu sagen, dass die österreichischen Studierenden faul sind." (Fabian Kretschmer, Tanja Traxler, DER STANDARD, Printausgabe, 21.10.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 54
1 2
Gobi Todic
00
22.10.2011, 08:13
Fekti Argumentation

Eine Gruppe als Sündenbock. "Das hatten wir schonmal"

1. Keine neuen Steuern!
2. Das bringt ja alles nichts, die Einhebung kostet mehr als der Betrag ausmacht
3. Die scheuen Studenten sind sofort in einem anderen Land
4. Die Mittelschicht wird schon genug belastet - Stop!
5. StudienSTEUERN belasten den Standort Österreich.
6. Wir brauchen, bevor wir über höhere Steuern reden einen effizienteren Staat. Ohne Verwaltungsreform keine neuen Steuern!
...
/ Reichenschutzmodus für Studenten 1.0 aus

freeye
11
21.10.2011, 10:29
Finnland

ist nicht skandinavien...

xeh_tr
01
21.10.2011, 09:47
vielleicht...

vielleicht wollte hr. töchterle nur von seinem großen erfolg der "unimilliarde" ablenken. von der war er ja auch überzeugt!

Navajo
01
21.10.2011, 09:41
Unglaubliches Gutachten von Mayer

Jetzt hat es mich einmal interessiert, warum der VfGH nur die Absätze 1-3 und 8 aufgehoben hat - auf die übriggebliebenen 4 bis 6 stützt sich Mayer ja bei seinem Gutachten.
Unfassbar, der Grund ist: Die Abs. 4-7 wurden während des Verfahrens beim VfGH geringfügig geändert - da gegen die ursprüngliche Fassung geklagt wurde, waren diese dann nicht mehr Teil der Entscheidung! Allerdings sagt der VfGH, dass auch diese - da verbunden mit dem Abs. 1 - verfassungswidrig waren und somit aufgehoben worden wären! (Mit Ausnahme von Abs. 7, der die Universitätslehrgänge betrifft.)

Und mit diesem Hintergrund wagt es Mayer ernsthaft, ein solches Gutachten zu stellen?? Und Töchterle erdreistet sich, den VfGH vorzuwerfen, einen "Torso" erschaffen zu haben

Navajo
01
21.10.2011, 10:00
Und die Begründung des VfGH übergeht Mayer in seinem Gutachten aus gutem Grund, denn diese lässt, wie Mayer selbst feststellt, die Überlegungen des VfGH deutlich erkennen:

"Gemäß Art18 Abs1 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. In ständiger Rechtsprechung tut der Verfassungsgerichtshof dar, dass daher bereits im Gesetz die wesentlichen Voraussetzungen und Inhalte des behördlichen Handelns umschrieben sein müssen. Der Verfassungsgerichtshof hat aber auch ausgesprochen,dass...ganz allgemein davon auszugehen sei,dass Art18 B-VG einen dem jeweiligen Regelungsgegenstand adäquaten Determinierungsgrad verlangt. Eine besonders genaue gesetzliche Determinierung ist dabei in jenen Bereichen geboten,in denen eine exakte Vorherbestimmung möglich ist und in denen das Rechtsschutzbedürfnis eine solche erfordert. Dies trifft auch auf den Bereich des Studienbeitragsrechts zu."

Briefmarkenkleber
00
21.10.2011, 09:22
Warum ist in der Sandart jeder politische Diskurs "Streit"

Was soll das für ein Gefühl transportieren? Wie wird lebendige Demokratie beobachtet?

Der Chronist
00
21.10.2011, 09:06

Möglicherweise zahlt die ÖVP mit den Studiengebühren zum ersten Mal den Preis für die Verbrechen seit 2000. Das könnte die Wende zum Besseren sein.

ravenna
00
21.10.2011, 09:43

Was sollen die dann da "zahlen"?

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist für (!) Studiengebühren. Und das ist auch genau der Grund, weshalb die Grünen unlängst bei vielen Punkten eine Volksabstimmung gefordert haben, aber eben genau dafür nicht. Weil Sie eben genau wissen, dass das Ergebnis ein nicht gewüschtes sein würde.

Finn McCool
00
21.10.2011, 17:00

Abstimmungen eine Mehrheit über eine Minderheit (in diesem Fall: Studenten) sind demokratiepolitisch bedenklich.

ravenna
00
22.10.2011, 11:27

Da die gewählten Volksvertreter auch eben Ihr Volk repräsentativ vertreten sollen/müssen, ist das genau das gleiche, wie wenn das Parlament enscheidet.

Der Chronist
00
21.10.2011, 10:20

Das ist ein Mythos. Es gib keine seriöse Umfrage zu dem Thema, weil sie einfach nicht erwünscht ist - von keiner der beiden Seiten. Es wäre der SPÖ nämlich auch nicht recht, wenn sich herausstellte, dass die Mehrheit gegen Studiengebühren ist, was m.E. der Realität entspricht. Denn dann ist ein Umfaller aus taktischen Gründen nicht mehr so gemütlich. Außerdem will auch die SPÖ sich nicht zu offensichtlich am Volkswillen orientieren, das will man abschaffen, da sind beide Parteien gleich.

ravenna
00
22.10.2011, 11:28

Ja, eh. Da erklären wir mal schnell die Umfragen als "unseriös". Und dass die Grünen dezidiert über Streitpunkte der Koalition abstimmen lassen wollen, aber diesen Dauerbrenner eben nicht, spricht Bände.

Der Chronist
00
21.10.2011, 09:04

Ich verstehe das Prblem nicht - der Verfassungsdienst sagt, dass eine Einführung von Studiengebühren eine Verordnung durch den Minister braucht. Herr Töchterle kann also jederzeit verordnen. Warum traut er sich nicht? Hat er gehofft, es auf die SPÖ oder "das Gesetz" abwälzen zu können? Unpopulärer können er und die ÖVP ja ohnehin nicht mehr werden, also frisch ans Werk!

Dr. Ewald Hinterfotzig
40
21.10.2011, 03:28

Na, bestätigt die Studie doch grad mal das Bild des faulen Österreichischen Studenten. Würd mich grad interessieren was Langzeitstudentin Wulz dazu sagt.

I would prefer not to
00
21.10.2011, 09:46

Wo in der Studie steht das?
Du meinst das mit der Zeit?
Dass, das daran liegen könnte, dass Studenten arbeiten oder im Semester nur ein Seminar machen dürfen kommst du nicht.

Und nur mal so:
Wer einen Dr. im Nick führt, hat sicher keinen echten oder extreme Minderwertigkeitskomplexe.

Wir sind die Guten!!
00
21.10.2011, 07:35
dftt

/. nerd
 
11
20.10.2011, 23:01
Macht die "Autonomie" eigentlich auch einen Konkurs ohne Bundeshaftung möglich?

Das wär doch was:

Die Unis heben unrechtmäßig Studiengebühren ein, werden zwei Jahre später vom VfGH zerlegt und müssen ein paar hundert Mio. an ihre Studenten zurückzahlen, können aber nicht.

Dann schickt man sie einfach in Konkurs und kann sie ohne Altlasten in Form von Rektoren und o.Profs neu gründen.

I would prefer not to
00
21.10.2011, 09:49

Klingt gut.
Nach dem Konkurs könnte Nestle oder Apple die Uni übernehmen.

Dr. Fred Brande (www.fred-brande.at)
 
31
20.10.2011, 22:52
Leider

äußern sich Theo Öhlinger & Co nicht zur Frage, ob der Verfassungsgerichtshof überhaupt vertrauenswürdig ist ( www.fred-brande.at ).

Ichbinder Internetforenposter...
10
21.10.2011, 00:03
wieso sollten sie das tun?

sind doch selbst heisse kandidaten für den verein. so schlecht ist das nicht, wenn gesetze unterschiedlich ausgelegt werden können. dafür gibt es ja gerichte.

Dr. Fred Brande (www.fred-brande.at)
 
00
25.10.2011, 22:32

Siehe zunächst Navajo 21.10.2011 10:00 in diesem Forum. Es ist ganz und gar nicht im Sinne der Bundesverfassung, dass Gesetze mehrere Interpretationen zulassen. Vielmehr soll das Recht, und damit auch eine eventuelle gerichtliche Entscheidung, möglichst vorhersehbar sein.

Thomas Geißler
00
20.10.2011, 22:35
Universitätsgesetz 2002, Fassung vom 20.10.2011

§ 91 Absatz 6

Nähere Bestimmungen zur Einhebung des Studienbeitrages sind durch Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministers festzulegen.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.... Suchworte=

Hans Funkelfels
02
20.10.2011, 23:30

Der Paragraph 91 wurde ja vom VfgH wirksam mit 29. Februar als ganzes aufgehoben.

Ich würde wenn mich auf §22 Beziehen. "Das Rektorat leitet die Universität und vertritt diese nach außen. Es hat alle Aufgaben wahrzunehmen, die durch dieses Bundesgesetz nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere: ... 9.Einhebung der Studienbeiträge in der gesetzlich festgelegten Höhe;"

Der §22 steht ja noch.

Wie auch immer, ich finde Mayers Auslegungskünstlerei wiederlich. Die Intention des Gesetzgebers als auf des Vfgh ist für jedem normal denkenden Menschen eindeutig nachvollziehbar und die war niemals, dass die Unis die Höhe selbst festsetzen. Denhistorischen Gesetzgeberwiller so mit Füßen zu treten ist widerlich

Navajo
02
21.10.2011, 08:32

Der Paragraph 91 wurde eben nicht als Ganzes aufgehoben, sondern nur die Absätze 1-3 und 8. Darauf stützt sich ja auch Mayer, dass es noch Regelungen über Studiengebühren im Gesetz gibt, unter anderem den Satz "Der Studienbeitrag ist für jedes Semester im Voraus zu entrichten." (Abs. 4).
Da die Höhe der Beiträge nun nicht mehr geregelt ist, folgert Mayer, dass die Universitäten diese im Rahmen ihrer Autonomie selbst festlegen können. Dass dies sicher nicht die Intention des VfGH war, ist klar, aber darum ging es Mayer bei diesem Gutachten auch nicht...

Hans Funkelfels
01
21.10.2011, 12:43

Danke für die Richtigstellung.

Was der Mayer macht widerspricht jeder teleologischen Interpretation. Das ist ja genau das, was uns an Juristen anwidern, wenn sie mit irgendwechen Kunststücken etwas so drehen, was weder je im Wille des historischen Gesetzgebers noch des VfgH war.

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