Gegen Ex-Geschäftsführer der Osterfestspiele und ehemaligen Technischen Direktor der Sommerfestspiele
Fast zwei Jahre hat die Staatsanwaltschaft
Salzburg in der Causa "Osterfestspielaffäre" wegen ungereimter
Geldflüsse von rund zwei Millionen Euro ermittelt. Jetzt liegt ein
"Vorhabensbericht" der Behörde auf dem Tisch, in dem festgehalten
ist, dass der ehemalige Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael
Dewitte (45), und der ehemalige Technische Direktor der
Sommerfestspiele, Klaus K. (51), wegen des Verdachtes der Untreue
bzw. der Beitragstäterschaft angeklagt werden sollen. Die
Staatsanwaltschaft geht vorerst von einem Gesamtschaden in der Höhe
von 657.000 Euro aus, bestätigte Mediensprecherin Barbara Feichtinger am
Donnerstag.
Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft muss noch von der
Oberstaatsanwaltschaft Linz und dem Justizministerium in Wien
abgesegnet werden. Es können auch noch Ermittlungsergänzungen
angeordnet werden. Wann der Bericht wieder retour nach Salzburg
kommt, darüber kann nur spekuliert werden. Der Akt umfasst 19 Bände.
Möglicherweise könne sie die Anklage vor Weihnachten verkünden, sagte
Feichtinger.
Daneben weitere Verfahrenseinstellungen
Ermittelt wurde gegen insgesamt 14 Verdächtige. Die Malversationen
bei den Osterfestspielen samt Verstrickungen mit den
Sommerfestspielen sollen im Zeitraum von 1997 bis Dezember 2009
erfolgt sein.
Gegen sechs Beschuldigte wurde das Strafverfahren
bereits eingestellt. Bei diesen Personen handelt es sich um den
ehemaligen Zwei-Prozent-Eigentümer der Osterfestspiele und dessen
Kanzleipartner, weiters einen Geschäftsführer einer Wiener
Steuerberatungskanzlei, eine ehemalige Buchhalterin der
Osterfestspiele, den mittlerweile pensionierten Kaufmännischen
Direktor der Salzburger Festspiele und die Protokollchefin der
Salzburger Festspiele.
Die Anklagebehörde hat nun weitere Verfahrenseinstellungen vor:
Diese betreffen eine Angehörige Dewittes und ein Ehepaar aus
Niederösterreich, das mit Klaus K. befreundet war. Weiters wurde das
Strafverfahren gegen drei Geschäftsführer zweier Zulieferfirmen wegen
des Verdachtes der betrügerischen Krida zulasten des Salzburger
Festspielfonds ausgelagert.
Die Anklagepunkte
Der Ex-Geschäftsführer der Osterfestspiele wird als
Hauptverdächtiger geführt. Ihm lastet die Staatsanwaltschaft das
Vergehen der Untreue mit einem Schaden von 615.000 Euro zulasten der
Osterfestspiele an. Diesen Betrag habe er als Geschäftsführer
widerrechtlich verwendet - für sich und teilweise auch für den
damaligen Technischen Direktor Klaus K. In diesen Betrag inbegriffen
ist auch die dubiose "Provisionszahlung" von 300.000 Euro aus einer
Spende des russischen Mäzens Igor Vidyaev. Weiters soll sich Dewitte
ungerechtfertigt als Geschäftsführer des "European Art Forum"
angemeldet haben, obwohl Tätigkeiten für diesen Verein grundsätzlich
ehrenamtlich erfolgten. Für den Verein sei ein Schaden in der Höhe
von 35.666 Euro wegen der zu leistenden Abgaben- und
Sozialversicherungsbeiträge entstanden, lautete der Vorwurf der
Staatsanwaltschaft.
Dem ehemaligen Technischen Direktor wirft die Staatsanwalt
Beitragstäterschaft zur Untreue in der Höhe von zumindest 300.000
Euro vor. Dabei handelt es sich wieder um die Provisionszahlung aus
der Vidyaev-Stiftung. Diese Summe ging nicht an den Verein der
Förderer der Osterfestspiele, sondern Dewitte soll sich den Betrag an
eine Briefkastenfirma mit Sitz in Belize in der Karibik
weitergeleitet haben. Klaus K. habe die Briefkastenfirma gegründet
und Konten zur Transferierung der Gelder eingerichtet, heißt es.
Vidyaev hatte den Osterfestspielen eine Spende über insgesamt 2,5
Mio. Euro zugesagt. Er überwies in einer ersten Tranche 800.000 Euro,
davon soll sich Dewitte die Provision abgezweigt haben.
Ermittlungen noch nicht
abgeschlossen
Der Vorhabensbericht wurde aufgrund des vorliegenden konkreten
Ermittlungskomplexes erstellt. Die Staatsanwaltschaft hat in der
Causa "Festspielaffäre" ihre Ermittlungen aber noch nicht
abgeschlossen. Überprüft werden noch Reisekostenabrechnungen in der
Höhe von 521.000 Euro, die Dewitte möglicherweise entgegen seines
Dienstvertrages widerrechtlich gestellt hat. "Wir müssen noch
Buchhaltungsunterlagen beiziehen", sagte Feichtinger. Auch im Fall
Klaus K. sollen noch weitere Vorwürfe geprüft werden.
Die lange Verfahrensdauer rechtfertigte Feichtinger mit mehreren,
umfangreichen Rechtshilfeersuchen. Jenes an die Schweiz habe einen
längeren Zeitraum in Anspruch genommen. Es betraf wiederum die
Provision von 300.000 Euro, die im Kreis geschickt worden sei. Zudem
waren auch Hausdurchsuchungen und Kontoauskünfte notwendig, sagte die
Staatsanwältin. Die Rolle der Zulieferfirmen müsse ebenfalls noch
einer Detailüberprüfung unterzogen werden. (APA)