Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
vergrößern 800x450Egzonita Hasani (rechts neben Bundespräsident Heinz Fischer), Schulkollegen und Lehrer: Die Klasse traf das Staatsoberhaupt zufällig, als sie im heurigen Frühling in Wien auf dem Weg in die Nationalbibliothek war. Ganz links: Schuldirektor Josef Pühringer.
vergrößern 866x178Vorschlag einer Mitschülerin: Ausschnitt aus einem Brief aus der Klasse der zehnjährigen Egzonita.
Neufelden/Wien - Es ist, als habe jemand die Uhr um vier Jahre zurückgedreht - oder vielleicht um eineinhalb. Wie Familie Zogaj im Herbst 2007, die Familie des Fußballtalents Bernard Karrica im Frühjahr 2010 und viele weitere Drittstaatangehörige in dem Zeitraum fürchtet sich Familie Hasani im Mühlviertler Neufelden dieser Tage vor einem Abschiebekommando an der Wohnungstür.
"Mir geht es dreckig. Ich kann nicht mehr schlafen. Mir tut vor allem meine Tochter Egzonita leid. Sie ist schon zehn und kann fast überhaupt kein Albanisch. Sie könnte im Kosovo die Sprache gar nicht sprechen", sagt Fikrete Hasani (27). Seit 3. Oktober wissen sie und ihr Mann Perparim (30), dass der Asylgerichtshof ihren Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt und ihre Ausweisung verfügt hat.
Zwei Wochen für "freiwillige Ausreise"
Trotz langem Aufenthalt, Unbescholtenheit, Jobzusagen und einer langfristig zur Verfügung stehenden Wohnung sah der zuständige Senatsvorsitzende nicht ausreichend Argumente, um die Ausweisung aus Menschenrechtsgründen für unzulässig zu erklären. Auch, dass drei der vier Kinder in Österreich auf die Welt gekommen sind, ließ ihn nicht zögern. "Die Asylgerichtshof-Senate entscheiden beim Prüfen humanitärer Aufenthaltsgründe derzeit sehr unterschiedlich", kommentiert dies der Wiener Anwalt und Asylexperte Wilfried Embacher. Eine gerechte Bleiberechtslösung könne nur "eine Novelle bringen, die eine neue, flexible Stichtagregelung vorsieht".
Zwei Wochen hatten die Hasanis danach für eine "freiwillige Ausreise" Zeit. Diese sind verstrichen. Vor Kurzem hat Perparim Hasani bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) Rohrbach einen Antrag auf humanitären Aufenthalt gestellt. Dieser werde derzeit "mit Hochdruck" bearbeitet, bestätigt Valentin Pühringer, Leiter der Sicherheitsabteilung in der BH.
Aufschiebende Wirkung hat ein solcher Antrag jedoch nicht. Daher: "Um die Abschiebung vorzubereiten, haben wir am Dienstag auch das Innenministerium informiert", sagt Valentin Pühringer. Das doppelbödige Vorgehen habe mit der Doppelfunktion jeder BH zu tun, die die lokale Aufenthaltsbehörde und die lokale Fremdenpolizei vereint.
"Menschlich ein Wahnsinn"
In Neufelden herrscht weithin Unverständnis für diese verfahrene fremdenrechtliche Situation. "Was da passiert, ist menschlich ein Wahnsinn", bringt Volksschuldirektor Josef Pühringer die Stimmung stellvertretend zum Ausdruck. Auch Bürgermeister Hubert Hartl möchte die Kosovaren im Ort behalten: "Aus meiner Sicht ist diese Familie für Neufelden ein Gewinn", sagt er.
Tatsächlich haben in den vergangenen Tagen hunderte Neufeldener und Menschen aus ganz Österreich ihre Solidarität mit der kosovarische Familie bekundet. Ihre Schreiben sind auf der Homepage nachzulesen, die Schuldirektor Pühringer angelegt hat, um über den "Fall" zu informieren. In der Volksschule, die die zehnjährige Egzonita besucht, haben Mitschüler Unterstützungsschreiben verfasst. "Sie hat doch alles, nur weil sie braun is,t muss die BH sie extra abschieben", mutmaßt einer.
Besagte Briefe - nebst einem Ersuchen, sich für die Hasanis stark zu machen - hat Direktor Pühringer an Bundespräsident Heinz Fischer geschickt, der Egzonita schon gesehen hat (siehe Foto oben). Am Mittwoch kam die Antwort: "Der Herr Bundespräsident weiß das bemerkenswerte Engagement Ihrer Schule zu schätzen", steht da. Aber: "Leider muss ich Ihnen aber mitteilen, dass eine Einflussnahme auf fremdenrechtliche Verfahren nicht vorgesehen ist." (Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe, 20.10.2011)
Einer tschetschenischen Familie, die Opfer eines prominenten Kriegsverbrecherfalls ist, wird in Österreich kein Asyl gewährt
Die zwei Tschetschenen, die im Dezember nach einer Abschiebung in Russland festgenommen worden sind, sind weiter in Haft
Für einen Tschetschenen endete die Abschiebung von Wien nach Moskau in russischer Haft. Der 47-Jährige wurde noch am Flughafen festgenommen - für seinen Rechtsvertreter und Grüne ein Skandal
Familie wieder vereint: Verfassungsgerichtshof erteilte nach Beschwerde aufschiebende Wirkung
Innenministerium und Bezirkshauptmannschaft Bregenz schieben sich gegenseitig Verantwortung zu
Schickal von abgeschobenem Mann nach wie vor unklar
Österreich will Danijal M. nicht. Zum vierten Mal wurde der Asylantrag des Tschetschenen abgelehnt. Er sitzt in Schubhaft in Wien, daheim in Bregenz weiß seine schwangere Frau nicht, wie es weitergehen soll
Tschetschenin soll trotz Bedenken nach Russland
Kinderanwältin kritisiert Vorgehensweise der Behörden
Nach der Festnahme von zwei abgeschobenen Tschetschenen in Russland müsse ein Nachdenkprozess starten, meint Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt. Er rufe die Behörden auf nachzuforschen, wie es den Männern geht
Chefin der Ausländerbehörde in Wien kritisiert Abschiebepraxis der Fremdenpolizei
Danial M. in Grosny wegen "Banditentums" im Gefängnis des Geheimdienstes - Keine Spur von Rasambek I.
Die Magistratsabteilung 35 ist für seinen Verbleib - die Polizei will ihn kommenden Mittwoch nach Russland abschieben: Rund um den Dagestaner Akhmet Adzhiakhmayev ist ein neuerlicher Konflikt ums Fremdenrecht entbrannt
Österreichs Vertretung auf diplomatischem Glatteis
Gut ausgebildet, beispielhaft integriert, aber seit bald 20 Tagen akut von der Abschiebung bedroht: Nun steht auch der letzte "Bleiberechts"-Antrag der armenischen Familie Karapetian vor der Ablehnung
Korun: Spindelegger und Mikl-Leitner sollen für Unversehrtheit des tschetschenischen Asylwerbers in Russland sorgen - Behörden wollen Verhaftung prüfen
Mütter wollten sich das Leben nehmen, aber Flüchtlinge für flugfähig erklärt
Proteste wirkungslos - Jetzt Maßnahmenbeschwerde
Im Falle einer amtsbekannten Haftunfähigkeit hätte man sich versichern müssen, dass Rasambek I. in Russland kein Gefängnis droht
Erneut beschäftigt die Behörden in Wien ein Asylverfahrensfall, bei dem so ziemlich alles schiefging - Die Leidtragenden: eine Roma-Familie aus Serbien, die seit sechs Jahren voll integriert ist
Bundesasylgerichtshof erklärt sie zu Staatenlosen, weil sie kurdischen Dialekt sprechen
In Wien soll ein HIV-positiver Kenianer abgeschoben werden, obwohl er sich in Kenia die Medikamente nicht leisten kann, die das Virus in Schach halten
Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Österreich im Verfassungsrang steht,
verbietet willkürliche und unverhältnismäßige Eingriffe in das Privat- und Familienleben und verpflichtet Staaten
darüber hinaus dazu, Privat- und Familienleben aktiv zu schützen (sog. Gewährleistungs-/ Schutzpflichten).
Die Behörden messen in ihrer Abwägung idR pauschal den Interessen eines "geordneten Fremdenwesens" einen
höheren Stellenwert zu als dem Schutz des Privat- und Familienlebens. Die Prüfung bleibt oft auf das
Recht auf Familienleben beschränkt, der Schutz des Privatlebens ist im Bewusstsein der öst. Behörden nicht verankert. Die öst. Rechtslage verletzt Art. 8 EMRK auch
hinsichtlich positiver Schutzpflichten.
Wir haben ein Problem mit der Integration von Zuwanderern, aber jene, die abgeschoben werden sollen sind immer bestens integriert.
Wir haben ein Problem mit der deutschen Sprache bei Zuwanderern, aber jene die abgeschoben werden sollen haben keines, im Gegenteil die Kinder sprechen angeblich nur Deutsch(wer soll das glauben?).
Wir haben angeblich ein inhumanes Asylverfahren, aber man kann die Behörden durch immer neue Anträge hinhalten.
Jetzt haben wir eine Ausweisung, aber man kann ja immer noch eine Zeitung auf seine Lage aufmerksam machen (keine Fakten sondern Tränen).
Wir haben im "standard" viele Berichte dieser Art, aber es war nicht einer dabei der sich durch Objektivität ausgezeichnet hat, schon eher durch die rosarote Brille.
Naja Asyl steht nicht zu. das ist wohl offensichtlich.
Allerdings muss man natürlich sehen, dass die Personen hier heimisch geworden sind.
-> Die Gerichtsverfahren gehören beschleunigt. Folgeangeträge reduziert.
-> Für bestehende Fälle, kann man in Ausnahmefällen schon über humanitäres Bleiberecht nachdenken oder im Rahmen der regulären Zuwanderung eine Auge zudrücken. Sind ja nur ein paar Tausend Fälle. Vor allem wenn es um Europäer geht, die eh bald in der EU sein könnten.
ihr wollt alle schmarotzer, betrüger und korrupten abschieben ?? und wo, bitte schön, schick ma dann unsere politiker hin ?? was mach ma mit all den freien wohnungen ?? wer soll die häuser instand halten ?? und was mach ma mit dem vielen geld das dann "liegen bleibt"
wenn man diese familie aus österreich wirft dann soll es so sein, aber bitte nicht wieder einen derartigen eiertanz aufführen wie bei den ZOGJAL'S welche dann erst wieder zurückkehren durften.
entweder entgültig oder gar nicht.
bitte keine eiertänze mehr.
bei den zogjal's hatte keiner etwas davon. weder der staat österreich noch die familie. das theater war eine typisch österreichische peinlichkeit und sonst nichts weiter.
Und schon wieder wird eine Familie, die sich längst mit ihren Kindern österreichisch sozialisiert hat, nach vielen Jahren abgeschoben - in ein Land ohne jegliche Arbeit mit hoher Arbeitslosigkeit, mit Kindern die kein albanisch können.
Und auch gegen den erklärten Willen der gesamten Ortschaft, aber da wir ja keine Demokratie in Österreich mehr haben, sondern nur eine Oligarchie, Bonzokratie, Parteidiktatur, ist das ja alles rechtens.
Diese Leute haben einfach kein Geld zum Schmieren!
sozialisiert: "aus dem Sozialtopf leben" ?
In einem Land ohne jeglicher Arbeit nachzugehen haben sie die letzten 7 Jahre auch gewohnt, das sollte keine große Umstellung sein ... und sie glauben doch wohl nicht wirklich dass die Kinder kein albanisch können??
Diese Überschrift ist nicht korrekt, da es leider zahlreiche Bewohner gibt, die das Vorgehen der Behörde für richtig erachten.
Ich finde es nicht gut, auf diese Weise unsachlich zu polemisieren.
Mich interessiert in diesem Zusammenhang eigentlich immer nur:
Welches Datum hat der ERSTE ablehnende Bescheid!
Die Schuld für die langen Verfahrensdauern mögen Gutm€nschInnen wie Frau Karin "Kreisch" K. vom Freunde-Ver0a$chen-Haus auf sich nehmen.
Denn genau das IST es: Wenn ich in jemandem Hoffnungen wecke, von denen ich ausgehen kann, dass sie nicht erfüllt werden, ist das Ver@r$che!
Darf ich Ihnen eine einfache Frage stellen?
Wollen Sie wirklich, dass es in Verwaltungsverfahren keine Berufungsmöglichkeit mehr gibt? Ich mein: Auch für Sie und nicht nur "die Auslända"?
Aus guten Gründen gibt es eine Berufungsmöglichkeit in Verwaltungsverfahren und vor Gerichten - in Fällen, in denen das BMI beteiligt ist, sogar aus besonders guten. Und man kann und darf es niemand vorwerfen, dieses Recht in Anspruch zu nehmen.
Sie könnten die Entscheidung ja nachlesen: dann sehen Sie, dass nie versucht wurde, das Verfahren zu verzögern.
Aber dann müssten Sie sich ja glatt mit Fakten befassen - wo sie sich doch so schöne Vorurteile und Reflexablehnungen gebastelt haben.
Die Frage, ob es (zurecht) einen Instanzenzug gibt und die Frage, ob es in jedem Fall sinnvoll ist, diesen auszuschöpfen, sind aber zweierlei paar Schuhe.
Niemand ist gezwungen, ein aussichtslose Verfahren bis in die letzte Instanz durchzufechten und sich hinterher über die Dauer des Verfahrens zu beschweren!
der sinn ist jedenfalls nicht eine klare entscheidung so ewig lang rauszuzögern. und dann nur weil man am schluss immer noch nicht recht bekommen hat (überraschung überraschung) beschwert man sich daß es so lang gedauert hat und will deshalb halt dann recht bekommen. sowas nennt man dann halt missbrauch und hat mit dem eigentlich sinn von instanzen nichts zu tun.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.