ÖVP und SPÖ werden am Donnerstag neues Glücksspielgesetz beschließen, FPÖ und Grüne üben Kritk
Eisenstadt - Nach der Diskussion um ein Verbot des kleinen Glückspiels in Wien, haben sich SPÖ und ÖVP für eine Legalisierung des Kleinen Glückspiels entschieden. Das soll morgen, Donnerstag, in der Landtagssitzung beschlossen werden. 1,3 Millionen Euro Steuereinnahmen plant die Landesregierung daraus zu lukrieren. Die burgenländischen Grünen weisen in einer Aussendung darauf hin, dass dieser Betragt nicht von den Veranstaltern, sondern von den SpielerInnen bezahlt werde. "Es ist grauslich und es ist falsch, dass die Landesregierung suchtkranken Menschen einen Millionenbetrag aus der Tasche ziehen will", kritisiert der Grüne Landtagsabgeordnete Michel Reimon.
Die neue Novelle soll Anfang 2012 in Kraft treten. Statt bisher geschätzter 700 bis 800 Automaten sollen künftig landesweit nur mehr 236 genehmigte Geräte aufgestellt werden dürfen. Die erwarteten Einnahmen sollen zwischen dem Land und den Gemeinden aufgeteilt werden.
Strommer: "Es wird rund ums Burgenland legal gespielt"
Die Tatsache, "dass rund um das Burgenland gespielt wird und auch im Burgenland illegales Glücksspiel betrieben wird, hat uns überzeugt, dass diese Novellierung notwendig und vorzunehmen ist", so ÖVP-Klubobmann Rudolf Strommer am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Eisenstadt. Zudem sei Glücksspiel via Internet an jedem Punkt der Erde möglich. "Die Menschen können auch durch ein Verbot im Burgenland in der Nähe legal spielen. Die Steuereinnahmen fließen aber am Burgenland vorbei", argumentierte SPÖ-Klubchef Christian Illedits.
Im Gesetz sei geregelt, dass Minderjährige keinen Zutritt zu Spielautomaten haben sollen. Ohne amtlichen Lichtbildausweis sei künftig Spielen nicht möglich, erläuterte Illedits. Zudem wurde eine tägliche Höchstspieldauer - sie beträgt laut Strommer drei Stunden - mit "Abkühlphasen" festgesetzt.
"An restriktive Auflagen geknüpft"
"Die Genehmigung von Spielautomaten ist in Zukunft an sehr restriktive Auflagen geknüpft", erklärte Illedits. Wer spielen will, benötigt dazu eine eigene Karte. Die Automaten werden vernetzt, um die Schutzbestimmungen für die Spieler überprüfen zu können. Zu Schulen, Kindergärten und Jugendzentren muss der Betreiber einen Mindestabstand von 200 Metern einhalten.
Besteuert wird das Kleine Glücksspiel mittels Landesabgabe: Land und Gemeinden teilen sich den zu erwartenden Gewinn mit 50:50. Dieser lasse sich schwer abschätzen: "Die Einnahmen werden zweckgebunden für den Sozial- und Gesundheitsbereich verwendet", so Illedits. Mit der Novelle habe man sich schließlich "für den richtigen Mittelweg zwischen zahnlosem Verbot und völliger Freigabe entschieden." Burgenland bekomme "eines der strengsten Gesetze für das Kleine Glücksspiel": Verstöße werden mit Verwaltungsstrafen bis 22.000 Euro - oder dem Lizenzentzug - geahndet. Insgesamt werden drei Lizenzen vergeben, eine für einen Casinobetreiber und zwei für Einzelaufsteller in Gasthäusern und Betrieben.
Kritik kommt nicht nur von den Grünen, sondern auch von der FPÖ. Die FPÖ sei nicht gegen die Legalisierung, lehne aber den Gesetzesentwurf in allen Punkten ab, erklärte LAbg. Ilse Benkö in einer Aussendung. Die Grünen fordern ein generelles Verbot des Kleinen Glücksspiels, strenge Kontrollen und harte Strafen. (red, derStandard.at, 19.10.2011)