AvW-Pleite

Privatinsolvenzverfahren über Auer-Welsbach eingeleitet

19. Oktober 2011, 10:48

Graz - Nach seiner Verurteilung wegen der pleitegegangenen Kärntner Finanzgruppe AvW ist am Dienstag auch das Privatinsolvenzverfahren über Wolfgang Auer-Welsbach in Graz, wo er seine Haftstrafe absitzt, eingeleitet worden. Einige der 9.000 Geschädigten, denen im Strafverfahren ein Schadensersatzanspruch von 500 Euro zugesprochen wurde, haben den Insolvenzantrag gestellt, teilten der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) und der Kreditschutzverband von 1870 (KSV) am Mittwoch mit.

Das Gericht hatte Ende Jänner in seinem Schuldspruch erklärt, dass über die 500 Euro hinausgehende Ansprüche von den Gläubigern in Zivilverfahren verfolgt werden müssten. Doch als Hunderte Geschädigte, die teilweise Tausende Euro verloren hatten, die lediglich 500 Euro per Exekutionsantrag einforderten und nichts bekamen, stellten manche von ihnen den Antrag auf ein Schuldenregulierungsverfahren. Eine erste Gläubigerversammlung ist für den 8. November, die allgemeine Prüfungssatzung für den 20. Dezember anberaumt.

Es sei abzuwarten, ob Auer-Welsbach einen Rekurs gegen die Konkurseröffnung einbringt. Er müsste, um ein Verfahren zu verhindern, Privatvermögen vorweisen. Offiziell jedoch verfüge der Kärntner über kein Liegenschaftsvermögen. Ein Zugriff auf zwei Privatstiftungen sei zu prüfen. Daher wurde auch die Masseverwaltung aus dem Unternehmensinsolvenzverfahren für den Privatkonkurs bestellt.

Die AvW Gruppe AG und die AvW Invest AG sind seit Mai 2010 im Konkurs, der 55-jährige Auer-Welsbach wurde nach einem Geständnis zu acht Jahren Haft unter anderem wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und Untreue verurteilt. Er sitzt seine Strafe in der Justizanstalt Graz-Karlau ab, weshalb auch beim Bezirksgericht Graz-West das Konkursverfahren eröffnet wurde. (APA)

1000 Kopfläuse können nicht irren
01
19.10.2011, 14:07
Die Schäfchen sind sicher schon lange im Trockenen...

... der grinst sich höchstens eins, am Wörthersee.

Robert Alexander
00
19.10.2011, 11:19
Die Frage ob das was bringt stellt sich da schon.

Wenn er sich auf diese Art entschulden will müßte er ja in den nächsten 10 Jahren in einem Abschöpfungsverfahren mindestens 10 Prozent der Gläubigerforderungen befriedigen oder es müßte über eine Quote abgestimmt werden, wobei es einer qualifizierten Mehrheit bedarf. Das kann so nicht gehen. Die Versäumnisse liegen hier eindeutig bei der Staatsanwaltschaft, die im Ermittlungsverfahren klären hätte müssen, ob die Vermögen in den Stiftungen ihm zuzurechnen sind. Das wäre nämlich auch für die strafrechtliche Beurteilung von Relevanz gewesen. Aber das war offenbar kompliziert und aufwändig und, abgesehen von ihrer Inkompetenz, scheuen die Justizbeamten bekanntlich Arbeit wie der Beelzebub das Weihwasser.

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