Der Anlagenbauer soll bei Maschinen für Zellstoff- und Papierindustrie abgekupfert haben
Seattle/Wien - Dem börsenotierten Grazer Anlagenbauer Andritz droht juristisches Ungemach in den USA. Das US-Unternehmen Ovalstrapping mit Sitz im Staat Washington wirft dem österreichischen Konzern vor, bei seinen Maschinen für die Zellstoff- und Papierindustrie abgekupfert zu haben. Andritz wurde daher Ende September vor einem Bundesgericht in Tacoma (Washington) auf mindestens 25 Millionen Dollar (18,3 Millionen Euro) Schadenersatz für den Diebstahl geistigen Eigentums verklagt.
Das US-Unternehmen ist auf Maschinen zum Binden von Zelluloseballen mit Draht spezialisiert und verfüge in diesem Bereich über eine "innovative und einzigartige Methode", heißt es in einer Aussendung von Ovalstrapping am Dienstagabend. So lieferte das Unternehmen auch Maschinen für mehrere von Andritz errichtete Zellulosefabriken. Während der "engen Zusammenarbeit" seit dem Jahr 2000 habe das österreichische Unternehmen aber "unrechtmäßig das Design und die Technologie von Ovalstrapping für die Entwicklung einer eigenen Linie von Bindegeräten (-maschinen) verwendet".
Kooperationsvereinbarungen gebrochen
Im Jahr 2009 habe Andritz bekanntgegeben, dass es bei künftigen Fabriksprojekten eigene Bindemaschinen einsetzen werde, was Ovalstrapping als Bruch der früheren Kooperationsvereinbarungen wertete. Andritz betonte in einem Antwortschreiben, dass es keinerlei vertrauliche Informationen des US-Maschinenproduzenten verwendet habe. Die eigenen Bindemaschinen seien mit Hilfe eines "Subunternehmers" entwickelt worden.
Ovalstrapping bezweifelt dies. "Die Entwicklung einer neuen Linie von Bindemaschinen ist eine äußerst anspruchsvolle Aufgabe. Die Forschungs- und Entwicklungsmitarbeiter von Andritz konnten diese Aufgabe nicht angehen, geschweige denn erfüllen, ohne die von Oval zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen heranzuziehen." In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die Oval-Mitarbeiter beim Einbau der Maschinen eng und umfangreich mit Andritz-Ingenieuren zusammengearbeitet hätten. Als weiteres Indiz wird angeführt, dass Anfang 2004 eine zu Testzwecken nach Brasilien geschickte Bindemaschine von Andritz erst mit fünfwöchiger Verspätung wieder zurückgegeben worden sei, ohne dass diese Verspätung erklärt worden sei.
Andritz glaubt an Schiedsgericht
Andritz hält die Klage für ungerechtfertigt. Andritz selber habe bereits ein
Schiedsgerichtsverfahren zur Klärung des Streits eingeleitet, teilte das
österreichische Unternehmen mit. Das entspreche
dem Vertrag zwischen Andritz und Ovalstrapping.
Ovalstrapping habe seine Klage vor einem lokalen US-Gericht erst danach
eingebracht, "offenbar um das von Andritz initiierte und vertraglich vorgesehene
Schiedsgerichtsverfahren zu vermeiden" mutmaßt Andritz. Der "kleine Lieferant"
habe "seit mindestens drei Jahren" keine Exklusivitätsrechte, seine Produkte
seien durch andere Technologie ersetzt worden.
Andritz selber empfindet die Presseaussendung von Ovalstrapping als
"irreführend" und überlegt, ob dagegen wegen "Schädigungshandlung" weitere
rechtliche Schritte eingeleitet werden, hieß es. (APA)