Stiftungsbesteuerung

Vom Steuerschonmodell ist fast nichts mehr übrig

Karl E. Bruckner, 18. Oktober 2011, 17:35

Die jüngsten Änderungen in der Stiftungsbesteuerung haben fast alle Vorteile vernichtet und vor allem Nachteile gelassen

Damit Privatstiftungen nicht zum Auslaufmodellen werden, sind nun daher weitere Korrekturen geboten.

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Die Besteuerung von Privatstiftungen ist seit der Schaffung dieser Rechtsform 1993 immer wieder Gegenstand heftiger steuerpolitischer Diskussionen. Im Dezember 2010 hat das Parlament im Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011) mit der mittlerweile 14. (!) Änderung der Stiftungsbesteuerung zu einem letzten großen Schlag gegen die Stiftungsprivilegien ausgeholt. "Damit haben wir die Stiftungen jetzt umgebracht", wurde Finanzministerin Maria Fekter dazu zitiert. Im Einzelnen handelt es sich um folgende steuerliche Verschärfungen:

  • Kapitalerträge (wie Bankzinsen, Anleihezinsen, Gewinne aus bestimmten Beteiligungsveräußerungen), die bei natürlichen Personen mit 25 Prozent besteuert werden, wurden bei Stiftungen ursprünglich überhaupt steuerfrei gestellt. Die Überlegung dahinter: Wenn die Stiftung diese Erträge an Begünstigte zuwendet, fallen ohnedies immer 25 Prozent Kapitalertragsteuer (KESt) an, sodass spätestens dann das für natürliche Personen geltende Steuerniveau von 25 Prozent hergestellt wird. Für wenig zuwendungsfreudige Stiftungen ergab sich durch diese (vorläufige) Steuerfreistellung aber ein erheblicher Liquiditäts- und Zinsenvorteil. Um diesen Vorteil zu reduzieren, wurde bereits im Jahr 2000 für diese Kapitalerträge eine 12,5-Prozent-"Zwischensteuer" eingeführt, die von der Stiftung jährlich zu bezahlen ist und im Falle einer mit 25 Prozent KESt belasteten Zuwendung an Begünstigte wieder an die Stiftung refundiert wird. Mit der Anhebung dieser Zwischensteuer auf 25 Prozent wurde durch das BBG 2011 ab 2011 auch der seit 2000 noch verbliebene Liquiditäts- und Zinsenvorteil beseitigt.
  • Mit dem BBG 2011 werden Stiftungen auch in die neue Kursgewinnbesteuerung bei Aktien, Anleihen und sonstigen Kapitalanlagen (z. B. Fonds, Derivate) einbezogen. Diese Kursgewinne, die bei natürlichen Personen ab 1. 4. 2012 durch die Bank mit 25 Prozent KESt belastet werden, unterliegen bei Stiftungen ebenfalls der 25-Prozent-Zwischenbesteuerung.
  • Auch eine weitere von Stiftungskritikern vermutete Steuerlücke wurde mit dem BBG 2011 geschlossen und dabei gleich übers Ziel geschossen: Stiftungen können - wie natürliche Personen - Liegenschaften nach der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei veräußern. Diese Möglichkeit könnte - so wurde vermutet - von Unternehmern und Kapitalgesellschaften dazu benutzt werden, betriebliche Liegenschaften, deren Veräußerungsgewinne ja immer steuerpflichtig sind, in Stiftungen auszulagern, um sie nach zehn Jahren steuerfrei zu veräußern. In solchen Fällen werden ab 2011 die Gewinne aus Liegenschaftsveräußerungen in der Stiftung unbefristet mit 25 Prozent Körperschaftsteuer besteuert. Abgesehen davon, dass diese Regelung meines Erachtens zu weit geht und daher vermutlich verfassungswidrig ist, hat sie für die Stiftungspraxis wenig Bedeutung, da alle größeren Immobilienstiftungen ihren Liegenschaftsbesitz ohnedies über körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaften halten.

Aus heutiger Sicht bleibt nur ein einziger Steuervorteil für Stiftungen über, nämlich die Möglichkeit, die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) dadurch hinauszuschieben, dass der Gewinn innerhalb von zwölf Monaten in eine neue (mindestens zehnprozentige) Kapitalbeteiligung reinvestiert wird. Der Gewinn muss erst bei der Veräußerung der neuen Beteiligung versteuert werden.

Erhebliche Nachteile

Diesem letzten Steuervorteil, der aber auch nur eine Steuerstundung bedeutet, stehen weiterhin erhebliche Nachteile gegenüber:

  • Die Übertragung von Vermögen auf eine Stiftung, mit welcher der Stifter letztlich sein Eigentumsrecht und damit die direkte Verfügungsmöglichkeit aufgibt, unterliegt weiterhin einer Stiftungseingangssteuer von 2,5 Prozent (bei Liegenschaften sechs Prozent).
  • Sämtliche Zuwendungen an Begünstigte unterliegen der 25-prozentigen KESt, auch jene, die aus der vom Stifter gestifteten Vermögenssubstanz stammen. Wird eine Stiftung wieder aufgelöst, so muss - von wenigen Ausnahmen abgesehen - für das gesamte Stiftungsvermögen (zu Verkehrswerten!) daher 25 Prozent KESt bezahlt werden ("Mausefalleneffekt"). Diese Regelung führt vor allem bei wertvollem Beteiligungsbesitz zu einer Steuerbelastung, die meist nur durch einen (Teil-)Verkauf der Unternehmensbeteiligungen finanziert werden könnte und daher in der Praxis einen Exit aus Stiftungen unmöglich macht.

Aus der Balance geraten

Insgesamt gesehen ist mit den letzten Verschärfungen das Gesamtbesteuerungskonzept der Privatstiftung - einerseits Stiftungseingangsbesteuerung und Mausefalleneffekt, andererseits steuergünstige Thesaurierung von Kapitalerträgen in der Stiftung - aus der Balance geraten und sollte überdacht werden, damit die Stiftung nicht zum Auslaufmodell wird. Neben der Abschaffung der Stiftungseingangssteuer sollten auch die Rahmenbedingungen für die Auflösung der Stiftung geändert werden. Bestehende Stiftungen sollten ohne konfiskatorische Steuerbelastung aufgelöst werden können - z. B. durch Buchwertfortführung und Besteuerung erst bei Veräußerung durch den Stifter bzw. die Begünstigten.

Der vereinzelt geäußerte Verdacht, Privatstiftungen seien eine von der Politik langfristig angelegte listige Falle, in die wohlhabende Stifter mit Steuervorteilen gelockt wurden und bei denen nunmehr die Steuerschraube zugezogen wird, dürfte angesichts der Kurzfristigkeit politischen Handelns nicht zutreffen. Was allerdings bleibt, ist ein fahler Nachgeschmack bei vielen Stiftern, deren Vertrauen in die Verlässlichkeit und Kontinuität des Rechtsstaates in 18 Jahren Stiftungsbesteuerung erheblich erschüttert wurde. (Karl E. Bruckner, DER STANDARD, Printausgabe, 19.10.2011)

Karl Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Partner und Geschäftsführer der BDO Austria, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

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Anonym Anonymus
00
19.10.2011, 13:36
Die Idee ging wohl verloren

Sinn einer Stiftung ist die Erhaltung eines Vermögens als gesamtes, sonst besteht immer die Gefahr der Zerschlagung. Jetzt wurde es endlich geschafft, dass die kleinen Klassenkäpfer, die nur quasseln, das Instrument vernichten (hat das nicht die SPÖ = Androsch) eingeführt, damit wir diese Formen in Österreich halten. Jetzt werden Stiftungen halt wieder ausgelagert...

Elegantestes Conversations-Lexicon für alle Stände
00
19.10.2011, 14:27

Wieso? Wenn der Zweck die Erhaltung eines Vermögens ist, dann ist eine normale steuerliche Behandlung doch kein Problem.

Wobei der Zweck bei Privatstiftungen ohnehin problematisch ist. Dann gibt es ein paar Stiftungsbegünstigte, die einen modernen Erbadel bilden.

Erisian Liberation Front
00
19.10.2011, 10:18
Ahemm

Für regelmäßige Zuwendungen, z.B. die Abdeckung von Kreditkarten oder Gehaltszahlungen sind die Sätze des EStG. anzuwenden und nicht die 25% der KESt.

taripay
01
19.10.2011, 07:35
Es kullern die Tränen ...1

bei der Aussage: "... bei vielen Stiftern, deren Vertrauen in die Verlässlichkeit und Kontinuität des Rechtsstaates in 18 Jahren Stiftungsbesteuerung erheblich erschüttert wurde."
Für die "privaten Stifter" gab es es bisher einen "Rechtsstaat"? Das Recht der Menschen in prekären Situationen, das ist eine gigantische Mehrheit gegenüber den Privatstiftern wurde vom Unrechtsstaat mit Füßen getreten.
Die Privatstifter sind mehrheitlich nicht durch produktive Arbeit sondern "Transaktionen" und Schlupflöcher zu ihrem Wohlstand gekommen.
http://www.stiftungsverband.at/haeufig-g... emein.html
Im Gegensatz zu den 3400 Stiftungen (Hinter 80 der 100 größten Unternehmen stehen Privatstiftungen)

Señor Mascarenas
00
19.10.2011, 01:19
Die wohlhabenderen Mitbürger werden sich...

... mit ihrem versteuerten Vermögen gerne wo anders umsehen.
Ich habe keine Stiftung und ich brauche auch keine aber ewig Schade darum.

somussesnichtsein
07
19.10.2011, 09:07
die wohlhabenden bürger die ihr vermögen

ins ausland verlagern sollen die staatbürgerschaft verlieren!

Warum - ganz einfach:
wer zur allgemeinheit nicht entsprechend beitragen will soll auch die vorteile nicht nutzen!

ausserdem wäre es ja ganz einfach das aus steuerfluchtgründen ins ausland zu verlagernde geld bei der verlagerung einmal ordentlich, vorschlag 50
% zu besteuern.

Otto Ottinger
 
10
21.10.2011, 10:53
wer zur Allgemeinheit nicht entsprechend beitragen will soll auch die Vorteile nicht nutzen!

ganz meine Meinung! Bravo!

Es ist überhaupt nicht einzusehen das leute die vom staat leben reden auch noch über die verwendung des geldes anderer leute mitbestimmen können. Aber ihnen deshalb die Staatsbürgerschaft zu entziehen halte ich für übertrieben.

Es würde reichen das Wahlrecht an die Nettosteuerleistung zu knüpfen. Beamte, Sozialhilfeempfänger, Staatspensionisten, und andere die netto keine Steuern zahlt sollen auch nicht wählen dürfen.

somussesnichtsein
00
21.10.2011, 16:40
der otti otinger hat es wieder nicht kapiert

es geht nicht um die die auf grund ihres kleinen einkommens wenig oder gar keine steuer zahlen.

lieber herr ottinger es geht um die reichen die sich hinten und vorne auf abenteuerlichen wegen vom steuerzahlen drücken die sollten bestraft werden.

nicht die kleinen bürger!

aber das ist wohl zu hoch für den herrn ottinger!

Otto Ottinger
 
00
21.10.2011, 18:35

die Höhe des Einkommens bzw. der Bruttosteuerleistung ist hierfür überhaupt nicht von belang - wesentlich ist ob das einkommen aufgrund von freiwilligem tausch erworben oder durch staatliche gewalt erzwungen wurde.

Otto Ottinger
 
10
21.10.2011, 18:33

es geht um die immer größer werdende Mehrheit die einer immer kleiner werdenden Minderheit an Nettosteuerzahlern immer brutaler auf der Tasche liegt anstelle selber etwas für die Gesellschaft zu leisten. Sie sind vermutlich einer von diesen ekelhaften Nettostaatsprofiteuren.

Wenn mir jemand in einer dunklen Strassenecke mit einer Waffe meine Barschaft rauben will, muss ich Ihrer Ansicht nach ein schlechtes Gewissen haben wenn ich dem Räuber zwar mein Porte Monnaie gebe aber ihm verschweigen dass ich 100 € in meinem Gürtel verstecke?

Moralisch ist Steuerhinterziehung kein Delikt sondern fiskale Notwehr und praktizierter antifaschistischer Widerstand!

somussesnichtsein
00
22.10.2011, 08:34
otti hebt jetzt ab, er sagt:

"Moralisch ist Steuerhinterziehung kein Delikt sondern fiskale Notwehr und praktizierter antifaschistischer Widerstand!"

hallo otto bitte klär uns auf was steuerhinterziehung mit antifaschismaus zu tun hat.

Patrick Kaltensteiner
 
01
19.10.2011, 11:17
aber das können sie doch nicht machen

wegen vertrauen, kontinuität und so...

somussesnichtsein
00
19.10.2011, 11:49
habe doch auch drauf vertraut, dass ich mit 60 in

pension gehen kann....
jetzt muss ich bis 65 weiterarbeiten....

ja und weniger wird das auch immer, das was ich bekommen werde...

und das mit meinem steuergeld die banken gerettet werden müssen ist auch neu...

komisch warum immer nur das vertrauen der kleinen bürger nicht beachtet werden muss.....

Otto Ottinger
 
00
21.10.2011, 21:24

mein lieber freund, Sie zahlen doch gar keine Steuern, die anderen zahlen Ihre Steuern.

Otto Ottinger
 
00
24.10.2011, 14:24

na, wolln wir wetten? na komm, was macht er denn beruflich der lessismore? sozialpädagoge bei der gemeinde wien?

somussesnichtsein
00
22.10.2011, 08:41
hallo otti

bin ganz begeistert was sie so alles wissenüber mich.

naja otti der wunderwuzzi weiss alles und kann alles

der liebe gott bewahre uns vor den otti ottingers....

Erisian Liberation Front
41
19.10.2011, 10:19
Ahh wieder so ein

Ihre geistigen Vorfahren haben das unter dem Namen Reichsfluchtsteuer vorgezeigt.

somussesnichtsein
00
19.10.2011, 11:45
an die freiheitsfront "Erisian Liberation Front"

sie sind immerhin die erste die mich verdächtigt ein nazi zu sein.
meistens behauptet man ich bin kommunist.

da siehr man wie eng beisammen die beiden sind.

kann ihnen jedoch hoch und heilig mitteilen:

bin weder nazi noch kommunist!

Otto Ottinger
 
00
26.10.2011, 10:29

seien Sie doch nicht so kleinlich! die Nazis waren nationale sozialisten, die kommunisten internationale sozialisten. Wenn man ihre Postings ansieht wird deutlich: sie beziehen Ihre wirren Ansichten eindeutig aus der selben sozialistischen Ideensuppe.

somussesnichtsein
00
26.10.2011, 11:19
na sowas der otti ist wieder da

hatte schon angst dem ist was passiert.....

Erisian Liberation Front
00
19.10.2011, 13:29
Da haben Sie recht

Die Idee der Reichsfluchtstuer gab es, unter anderem Namen, auch in der UdSSR.
Liegt wohl am totalitären Gedankengut, welches sich hinter der Idee verbirgt.

Meklon von Andromeda
 
00
19.10.2011, 11:33
1/2 Wahrheiten

"Die Reichsfluchtsteuer wurde bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes fällig, sofern das Vermögen 200.000 Reichsmark (RM) überstieg oder das Jahreseinkommen mehr als 20.000 RM betrug." (Quelle Wikipedia)

Erisian Liberation Front
00
19.10.2011, 11:37
Und?

Die obigen Forderung entspricht diesem Prinzip.

somussesnichtsein
00
19.10.2011, 11:56
das hat mit diesem von ihnen angesprochenem

prinzip überhaupt nichts zu tun sondern mit gerechtigkeit.

die reichsfluchtsteuer wurde fällig bei der ausreise.

was ich erwähnt habe wäre fällig wenn das geld zwecks "steuereinsparung" (in wirklichkeit heisst das aber steuerbetrug), was wie wir alle wissen ja laufend stattfindet, ins ausland gebracht wird.

soweit ich gehört habe ist der deutsche staat da gründlicher. die werden jetzt unter der verwendung der vor kurzem angekauften informationen einige der steuerbetrüger ordentlich zur kasse bieten.
zirka 900.000.000 Euro wird man einnehmen!

Hallo frau minister.....setzen sie sich in bewegung....

ach ja die ist ja mit dem nachbar beschäftigt und hat daher wenig zeit.

Erisian Liberation Front
00
19.10.2011, 13:31
"Wie wir ja alle wissen"

Sorry, dann gehöre ich nicht den "alle" von denen Sie reden.
Das dürften wohl die "Alle" sein, für die die Erde eine Scheibe ist.

Der Rest Ihrer Aussage ist Ideologie und keiner Diskussion würdig.

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