Studiengebühren

Funk hält Mayer-Gutachten für "rechtlich vertretbar"

18. Oktober 2011, 11:59

Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk bezeichnet die Ergebnisse des Rechtsgutachtens seines Kollegen Heinz Mayer als "plausibel" - Studiengebühren aber "in den Grenzen angemessener Sachlichkeit"

"Ich habe das Gutachten nicht gesehen und kann mich daher nur zu den Ergebnissen äußern, wie sie in den Medien berichtet wurden", sagt Bernd-Christian Funk vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien. Er hält "die Kernaussage für rechtlich vertretbar und plausibel". Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe die Regelungen im Universitätsgesetz über die Verpflichtung von Studienbeiträgen dem Grunde und der Höhe nach aufgehoben. Die Aufhebung wird mit 1. März kommenden Jahres wirksam. "Sollte bis dahin keine gesetzliche Regelung ergehen, die Anderes vorsieht, können die Universitäten über die Einführung von Studienbeiträgen entscheiden", so Funk.

"Nicht in beliebiger Höhe"

"Für die Erbschaftssteuer gilt der Grundsatz 'kein Gesetz - keine Steuer'. Für Universitäten gilt Anderes: Sie genießen verfassungsrechtlich garantierte Autonomie und dürfen tun was ihnen gesetzlich nicht verboten ist." Soweit Studienbeiträge gesetzlich nicht geregelt werden, können sie von den Universitäten autonom eingeführt werden, erklärt Funk: "Und - zwar nicht in beliebiger Höhe, sondern in den Grenzen angemessener Sachlichkeit - gestaltet werden."

Frage hat sich für VfGH "noch nie gestellt"

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich mit der nach einem Gutachten von Heinz Mayer aufgeworfenen Frage, ob die Universitäten per Satzung Studiengebühren einführen dürften, nicht beschäftigt. "Diese Frage hat sich für den VfGH noch nie gestellt", ließ Sprecher Christian Neuwirth am Dienstag auf Anfrage der APA offen. Sollte es dazu kommen und eine Beschwerde geben, werde man sich mit dem Thema beschäftigen.

Für den Juristen Klaus Poier von der Universität Graz ist die Argumentation Mayers "plausibel und nachvollziehbar", wenn auch nicht die einzig mögliche. Die andere Argumentation wäre, dass es eine neue bundesgesetzliche Regelung geben müsste, in der Studiengebühren festgeschrieben werden. Diese Argumentation würde aber bedeuten, dass die derzeitigen Bestimmungen ohne eine solche Neuregelung verfassungswidrig wären. "Dies spricht für die Rechtsansicht Mayers", meint Poier. Aus seiner Sicht wäre es begrüßenswert, wenn es eine bundesgesetzliche Klarstellung gäbe. Anders könne keine hundertprozentige Rechtssicherheit herrschen. (rwh, APA, derStandard.at, 18.10.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 34
1 2
Hans Funkelfels
00
20.10.2011, 01:02

Ich würde als Uni in der Satzung alle Linkshänder das Studium verbieten! Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Wer auf der Uni erwischt wird, irgendwas mit der Linken Hand zu machen, fliegt raus!

Insomnia2
00
25.10.2011, 14:54

oje :( ich bin linkshänder und studiere...

Saurer Zivi
00
18.10.2011, 22:48
in dem wort "angemessen" verbirgt sich potential.

es wird dann nämlich auch eine angemessenheits-überprüfung geben müssen.

es wäre wohl überhaupt nicht einzusehen, würde ein geschichte studierender gleich viel bezahlen müssen wie ein medizin-studierender.

das sollten sich die unis genau überlegen.

außerdem verursacht die verschulung des systems mit anwesenheitspflichten bis zum exzess die hohen kosten.

warum sollen das studierende, die auch ohne diesen luxus bei klarer definition u abgrenzung des stoffes lernen wollen, mitfinanzieren?

das ist überhaupt ein bisher nicht diskutierter ansatz. kosten entstehen nämlich vorrangig durch die ständig changierende, willkürliche auswahl des prüfungsstoffes u der extremen verschulung, die zu hohem personal- u ressourcenaufwand führt.

aeff
13
18.10.2011, 16:17

Die Bildung des Proletariats ist eine Gefahr für die ÖVP und ihr Clientel, und so agiert sie auch

depp am huegel
00
19.10.2011, 00:50

wenn's um die bildung ginge wären die studiengebühren maximal ein nebenschauplatz ...

Susanne_B
11
18.10.2011, 18:16

Eine Frage, die ich hier oft gestellt habe. (Antwort bekam ich keine- nur ideologisch motivierte Beschimpfungen...) es gab in Ö jahrzehntelang gratis Unis. Das Verhältnis Studierender aus Akademikerfamilien zu Studierenden aus Ynichtakademikerfamilien hat sich nicht oder kaum geändert. Kann es sein, dass diese Maßnahme nicht den gewünschten Effekt hat? Kann es sein, dass man Kinder aus Nichtakademikerfamilien anders unterstützen muss? Haben Sie sich mal überlegt, dass der Staat mit dem Galratisstudium mehrheitlich Familien unterstützt, die sich Studienbeiträge leisten können? Polemisch formuliert zahlen die Verkäuferin und die Tippse der Arzttochter 'die gratis Uni.

SiSe
00
19.10.2011, 09:15

Das Problem am österr. Bildungssystem ist aus meiner Sicht der Unterbau (Kindergarten - Matura).
Es ist in diesem Bereich schon sehr sozial selektiv...

[citation needed]
00
18.10.2011, 17:32
Die Bildung des Proletariats

ist aus gesamtwirtschaftlicher Sicht dringend notwendig und somit auch im Interesse der VP-Klientel. Die hat das zum Teil auch schon verstanden, siehe zB. die Unterstützung des Bildungsvolksbegehrens durch die IV. Nur bei der VP selbst ist das leider noch nicht angekommen.

Radio Eriwan
00
18.10.2011, 15:48
Faust-Recht

Wenn ein Gesetz aufgehoben wird, dann gilt doch wohl der Rechtszustand vor Erlassung des aufgehobenen Gesetzes, oder? Insoferne sind die Darlegungen von Mayer schwer verständlich, soweit überhaupt bekannt. Das bisher publizierte e-mail kann bestenfalls wohl nur als Stichwortzettel für einen politischen Sekretär angesehen werden.

JurJur92
00
18.10.2011, 16:36
naja

also durch die Uni-Reform, die seit 2004 in Kraft ist, können die Unis nicht mehr zu einem vorherigen Gesetz "zurückkehren", da zu dieser Zeit ein Gesetz für eine juristische Person galt, die nicht mehr dem der aktuellen Unis entspricht (Wandel von der halb/staatlichen zur autonomen Einrichtung).
somit fällt ihre erste einschätzung.
wie im artikel daher richtig dargelegt wird, dürfen die unis alljenes selbst regeln (natürlich in den grenzen anderer gesetze) , was eben im uni-gesetz nicht bzw. (im falle der studigebühren) nicht hinreichend genau dargelegt ist.

Radio Eriwan
00
18.10.2011, 18:24
zeitgleich

Sowohl Vollrechtsfähigkeit wie die Studiengebühren (alt) sind durch das das gleiche UG 2002 geregelt.

fesch & gscheit
00
19.10.2011, 17:09
das ist nur die halbe wahrheit

die vollrechtsfähigkeit (autonomie) der unis wurde durch den VfGH nicht aufgehoben, sodaß man diesbezüglich auch nicht zum "vorherigen zustand" zurückkehren kann.
ich schätze mayer zwar nicht besonders, aber hier hat er recht.

WJM
00
18.10.2011, 15:59
Naja

Soweit ich mich erinnern kann, gab es vor dem besagten Gesetz Studiengebühren. Wenn es dafür kein besonderes Gesetz gab, dann spricht einiges für Prof. Mayers Einschätzung.
wenn schon, dann müssten doch die Studiengebühren der Ära Schüssel wieder gelten.

In jedem Fall sprächen beide Auffassungen für Studiengebühren.

Radio Eriwan
00
18.10.2011, 16:22
Jein.

Angeblich denkt Mayer an (relativ) beliebige Höhen von Studiengebühren. Und unterschiedlich von Hochschule zu Hochschule. Die Fachhochschulen würden dann natürlich "autonom" nachziehen. Das gab es nicht einmal unter Schüssel.

Systemanalytiker
32
18.10.2011, 15:09
Wo sind die Grenzen der sogenannten "Autonomie"?

Könnten die Universitäten, die Rohrstockpädagogie wieder einführen?

Gesetzliche Regelungen bezüglich dem Einsatz des Rohrstockes für schlechte Studenten gibt es ja nicht.

Könnten die Universitäten im Rahmen der "Autonomie" auch Strafen zB Geldstrafen und Haftstrafen einführen?

Wo sind die Grenzen der Autonomie?

Wo ist die angebliche Autonomie geregelt?

Susanne_B
11
18.10.2011, 18:12

Machst du kuckst du StGB. Dort Grenze Rohrstock.

Ist Ihre Frage ernst gemeint?

Systemanalytiker
02
18.10.2011, 18:26
Bitte genauer lesen

Im StGB sind nur Verletzungen gegen den Willen des Verletzten strafbar.

Wer in eine Verletzung einwilligt kann keine Anzeige wegen Körperverletzung einbringen.

Ein Studierender, der freiwillig in eine Universität eintritt, akzeptiert die Satzung.

Gezwungen die Rohrstockmethode akzeptieren wird er immer noch nicht. Wenn er aber die Rohrstockbestrafen nicht "freiwillig" über sich ergehen lässt, der wird halt von der Universität ausgeschlossen.

Fazit:

Mir kommt komisch vor, dass eine Uni angeblich alles machen kann wenn es gesetzlich nicht verboten ist.

Die leichte Watschn ist auch im StGB nicht explizit verboten.

fesch & gscheit
00
19.10.2011, 17:11
hihi

es gibt natürlich auch dinge, in die man nicht rechtswirksam einwilligen kann (sittenwidrigkeit). so viel zu körperlichen züchtigungen

Finn McCool
00
19.10.2011, 22:33

Piercing ist auch eine Körperverletzung (sogar schwerwiegender als der Rohrstock), Beschneidung ebenfalls, und man kann darin rechtsgültig einwilligen.

Kehwan
00
18.10.2011, 19:07
witzig

Ist so eine Satzung nicht selbst rechtswidrig? Bei einem Restaurant, wo keiner genötigt ist, den Vertrag anzunehmen, würde das ja gehen, aber wenn die einzige Uni, die den Studiengang anbietet, sowas macht?

Wenn das ginge, dürften dann nicht auch die Wiener Linien, die ja als Gmbh auch total autonom sind, nicht? - ebenfalls eine Regel einführen, dass jeder vorsorglich durch Betreten des Bahnhofs in Körperverletzung durch extrabitterböse Fahrscheinkontrollore einwilligt?

JazzPianist
00
19.10.2011, 10:21

Die wiener linien sind nicht als selbstverwaltungskörper organisiert.

Systemanalytiker
00
18.10.2011, 19:52
Sado-Maso-Spiele sind auch nicht verboten

Warum? Weil die Einwilligung des Verletzten (Masochisten) in die Auspeitschung eben die Strafbarkeit ausschließt.

zum Thema Monopol: Lassen wir das einmal weg. Nehmen wir an nur die durchgeknallte Uni Wien regelt in § 15 der Satzung: Wer eine negative Note erhält, erhält in der Öffentlichkeit 3 Rohstockhiebe. § 16 Wer sich der Rohrstockpädagogik nicht freiwillig fügt wird aus der Uni ausgeschlossen.

Strafbar ist das nicht, weil ja niemand mit Zwang der Rohstocktherapie ausgesetzt wird.

Nach der Rechtsansicht des Ministeriums wäre dies zulässig, weil die Rohstockpädagogik ja nicht explizit verboten ist.

WJM
00
18.10.2011, 16:01
Unsinn

Eine Autonomie kann es nur im Rahmen von Gesetzen geben. Gegen die "Rohrstockpädagogik" sprechen eine Menge Gesetze. Ebenso was die Befugnis zur Bestrafung betrifft.

Systemanalytiker
01
18.10.2011, 18:30
im Rahmen der Gesetze

ja aber in den Gesetzen ist aber eine Studiengebühr nicht enthalten.

Warum dürfen die Unis alles was nicht explizit verboten ist.

Wo ist konkret die "Rohrstockpädagogik" verboten.

Wer in eine Universität eintritt akzeptiert die Satzungen. Wenn dort die Rohstockpädagogik vorgesehen ist wäre dies nach der Logik von Töchterle zulässig, da nirgends ausdrücklich die Rohrstockpädagogik für Unis ausdrücklich verboten ist.

Gezwungen kann zum Rohstock natürlich niemand werden genausowenig wie am Zahlen von Studiengebühren. Wer es jedoch nicht tut, der fliegt von der Uni.

sylver
00
18.10.2011, 15:48

sofern die frage ernst gemeint ist, grund- und menschenrechte bilden jedenfalls eine grenze der autonomie.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 34
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.