Passus, der gewerbsmäßiges Betteln verbietet, mache Gesetz anfechtbar - Menschen- und Grundrechte würden verletz
Die Kärntner SPÖ und die Grünen haben eine Verfassungsklage gegen das Bettelverbot in Kärnten eingebracht, das im Landessicherheitsgesetz geregelt ist. FPK und ÖVP hatten das Gesetz, das etwa Betteln "in gewerbsmäßiger Weise" verbietet, im Frühjahr im Landtag beschlossen. "Betteln ist aber per se gewerbsmäßig und das Verbot daher verfassungswidrig", sagten Grün-Mandatarin Barbara Lesjak und SPÖ-Abgeordnete Ines Obex-Mischitz am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz.
Rot und Grün orten ein "generelles Bettelverbot über die Hintertür, das die Grundrechte verletzt". Betteln sei ein Menschenrecht und gefährde die Sicherheit nicht, wie FPK und ÖVP behaupten würden. "Statt der Ursachen werden arme Menschen bekämpft", sagte Lesjak. "Armut ist nicht verbietbar", meinte Obex-Mischitz. "Die Skandale, die es in Kärnten gibt, sind weit unangenehmer als einige Bettler in Fußgängerzonen", so die Politikerinnen unisono.
"Drittel-Antrag"
Die Beschwerde gegen das Gesetz wurde über einen sogenannten "Drittel-Antrag" eingebracht - ein Drittel der Landtagsabgeordneten kann Beschwerde zu einem Gesetz einreichen. "Das generelle Bettelverbot, das sich aus dem Verbot des gewerbsmäßigen Betteln ergibt, ist verfassungsrechtlich bedenklich und grundrechtswidrig", erklärte Eva Pentz von der Wiener Rechsanwaltskanzlei Windhager, die von den Parteien engagiert wurde. Durch das Gesetz werde die Erwerbsfreiheit eingeschränkt und das Recht auf Achtung der Privatsphäre ebenso verletzt wie der Gleichheitsgrundsatz. "Auch ist der Erlass durch den Kärntner Landtag kompetenzwidrig, denn Bettelei gibt es nicht nur in Kärnten", sagte Pentz. Das gelte auch für die anderen Bundesländer, die ein Bettelverbot erlassen haben.
Mit einem Ergebnis der Prüfung des Verfassungsgerichtshofs sei im Frühjahr 2012 zu rechnen. In Wien, wo es eine ähnliche Beschwerde gegen das beschlossene Bettelverbot gibt, sei noch heuer mit einem Ergebnis zu rechnen. "Dort hat allerdings eine Bettlerin Beschwerde eingebracht, weil sie mit den Sozialleistungen alleine nicht überleben kann", so Pentz. (APA)