Der Bund muss eine zentrale Anlaufstelle für Missbrauchsopfer schaffen
Wie heißt der österreichische Familienminister? Diese Frage könnte wohl zum Hauptgewinn bei Wer wird Millionär? führen. Denn dass Reinhold Mitterlehner von der ÖVP neben den Wirtschaftsagenden auch für Familien zuständig ist, dürfte einem Gutteil der Bevölkerung unbekannt sein. Zu selten tritt er in dieser Funktion an die Öffentlichkeit. Nicht einmal die derzeitigen Schlagzeilen über Misshandlungen und sexuelle Übergriffe auf Kinder in staatlichen Kinderheimen haben ihm bisher einen Mucks entlockt. Aber mit seiner Passivität ist der Familienminister nur ein Teil der ganzen Republik. Die Bundesregierung schweigt - oder meldet sich, wie das Justizministerium, nur dann zu Wort, wenn es Anfragen gibt.
Seit knapp zwei Jahren sorgen Fälle von Übergriffen auf Heranwachsende weltweit für Empörung und Bestürzung. Was mit Missbrauch in der Kirche anfing, hat längst alle Einrichtungen erfasst, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Die meisten dieser Vorwürfe beruhen auf Verbrechen, die vor 20, 30 oder 40 Jahren begangen wurden. Doch ermutigt durch den Gang Einzelner in die Öffentlichkeit, haben tausende weitere Opfer ihre Leidensgeschichten publik gemacht. Diese Welle hat auch vor Österreich nicht haltgemacht, die jüngsten Enthüllungen betreffen das ehema-lige Kinderheim Wilhelminenberg in Wien.
Zu einer staatlichen Untersuchungskommission wie beispielsweise in Deutschland konnte sich Österreich aber nie durchringen. Das hat wahrscheinlich nur finanzielle Gründe: Die Republik fürchtet einfach Amtshaftungsklagen, die, selbst wenn nur ein Bruchteil von in den USA möglichen Entschädigungszahlungen ausgeschüttet werden würden, ordentlich Geld kosten würden. Also wurden die Kompetenzen zur Aufklärung von Missbrauchsfällen auf untere Ebenen verteilt.
Herausgekommen sind Kommissionen in Bundesländern, die in der Regel zwar engagiert und unbürokratisch, aber teilweise völlig unterschiedlich entscheiden. Am schnellsten hatte die Kirche mit der Einführung der sogenannten Klasnic-Kommission reagiert. Mehr als 400 Fälle hat das eigenständige Gremium unter der Führung der ehemaligen steirischen Landeshauptfrau Waltraud Klasnic heuer und im Vorjahr bereits bearbeitet.
Wie hilflos die Politik dasteht, beweist auch die neu entbrannte Diskussion über Verjährungsfristen im Strafrecht. Im Fall von Sexualverbrechen wurde diese Verjährungsfrist erst 2010 massiv ausgedehnt, sie beginnt erst mit dem 28. Lebensjahr eines Opfers zu laufen und dauert dann bis zu zwanzig Jahre. Allenfalls könnte eine Angleichung der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche angedacht werden. Hier gelten 30 Jahre ab dem Tatzeitpunkt.
Abgesehen von finanziellen Entschädigungen brauchen geschundene und sexuell ausgenützte Opfer Respekt und Anerkennung. Egal, ob das Verbrechen in staatlichen, kirchlichen oder sonstigen Einrichtungen stattgefunden hat, eine vom Bund eingerichtete, zentrale Anlaufstelle würde verhindern, dass manche Opfer von Pontius zu Pilatus laufen müssten, um Hilfe zu erhalten.
Experten für derartige Aufarbeitungen sind in der Klasnic-Kommission längst gebündelt, für eine bundesweite Aufgabe müsste das Team nur aufgestockt werden. (DER STANDARD; Printausgabe, 18.10.2011)