Hintergrund

Diskussion über Verjährung

17. Oktober 2011, 18:45

Justizministerin gegen Frist-Änderung bei Missbrauch

Wien - Soll Kindesmissbrauch verjähren oder nicht? Die aktuellenVorwürfe gegen Mitarbeiter des ehemaligen Kinderheims im Schloss Wilhelminenberg haben die Diskussion neu angefacht.

"Mein Bauch sagt mir: Die Verjährung gehört abgeschafft" , sagt Wiens Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits, "es gibt aber auch zahlreiche Argumente dagegen." Mit den Jahren werde es immer schwieriger, ein Verbrechen zu beweisen - oft steht nach Jahrzehnten nur noch Aussage gegen Aussage. Außerdem könnten Opfer ohne Verjährungsfrist dazu ermutigt werden, ihre Aussage immer weiter aufzuschieben, was ein Abschließen und Aufarbeiten der Erlebnisse erschwere.

Pinterits: Abschaffung der zivilrechtlichen Verjährung

Im Justizministerium sieht man das ähnlich: "Wir wollen die derzeitigen Fristen behalten" , sagt Christian Wigand, Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl (VP). "Hier geht es um Opferschutz. Uns ist lieber, dass etwas verjährt, als dass jemand nach 30 Jahren aus Mangel an Beweisen freigesprochen und damit die Glaubwürdigkeit des Opfers angegriffen wird."

Pinterits kann sich vorstellen, zumindest die zivilrechtliche Verjährung abzuschaffen, damit Schadenersatzforderungen gestellt werden können. Die Kinder- und Jugendsprecherin der Grünen, Tanja Windbüchler-Souschill, forderte die Abschaffung der Verjährungsfrist für künftige Fälle von Missbrauch. Auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim fordert eine Diskussion über eine mögliche Abschaffung der Verjährung. Die Justizsprecher von BZÖ und FPÖ hatten am Montag gefordert, die Verjährungsfrist bei bestimmten Fällen rückwirkend aufzuheben - was laut Europäischer Menschenrechtskonvention nicht möglich ist.

Die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch bei Kindern beginnt seit 2010 erst mit dem 28. Geburtstag des Opfers und richtet sich nach der Schwere des Delikts. Wird etwa ein achtjähriges Kind vergewaltigt, verjährt die Tat nach 40 Jahren. (tob, DER STANDARD; Printausgabe, 18.10.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 28
1 2
die windfrau
 
03
20.10.2011, 14:51
was man bei der verjährungsdebatte gern vergißt

ist das recht eines opfers darauf, daß der täter wenigstens angeklagt und zu verantwortung gezogen werden KANN. es ist zur heilung von traumaopfern unabdingbar, ihnen das RECHT zu geben, die täter zur rechenschaft zu ziehen, also anerkennen, daß ihnen unrecht geschah und der täter zur verantwortung gezogen wird, verhindert oft eine mögliche psych. heilung.
angesichts der tatsache, daß es bei schweren chronischen traumatisierungen den opfern tatsächlich oft erst nach jahren oder jahrzehnten wieder MÖGLICH wird, die blockaden in sprach- und erinnerungsspeichern (durch neue traumaforschung belegbar) aufzulösen, und noch länger, bis sie die outing-angst bewältigen können, ist es mehr als gerechtfertigt, die verjährungsfrist hier abzuschaffen.

Marlon62
00
21.10.2011, 15:37
Dabei muss aber auch darauf Rücksicht genommen werden,

wie weit Opfer überhaupt willens oder fähig sind, ihrem Peiniger bei einem Prozess wieder gegenüber zu stehen.

goiserer97
00
24.10.2011, 09:28
Es lügt sich ..

allerdings schlechter wenn das angebliche Opfer bei einem Prozess dem von ihm verleumdeten angeblichen Peiniger gegenüber steht. Es soll in der Vergangenheit schon vorgekommen sein dass sogar über 14 jährige, angeblich missbrauchte Stricher, bei einem Prozess der Angeklagte vorsorglich ferngehalten wurde damit sie diesem beim Lügen nicht in die Augen schauen müssen.

die windfrau
 
02
21.10.2011, 17:43

klar. vor allem willens. dem peiniger gegenüberstehen müssen sie aber nicht mehr, außer wenn sie selbst das so wollen. und auch nicht alleine.

jedenfalls ist eine anzeige und ein prozeß immer eine extreme belastung bis hin zu retraumatisierung, oder sozialem exitus... speziell wenn die medien dran sind und/oder große öffentlichkeit herrscht. man glaubt oft nicht, was opfer und ihre familien oder auch vermutete täter da erleben. ist eh in den foren dann immer gut mitzulesen... auch eine art medieninszenierte gladiatorenspiele (ich kenn kein einziges, das besonnen, ausgeglichen, nur mit belegten fakten und zur besonnenheit aufrufend berichtet hätte. das bringt keine sensationsleser-)

aleph null
01
21.10.2011, 17:56
Ich kenne ein Opfer so einer Erziehungsanstalt persönlich

Nichts wäre dem Opfer lieber, als ihren ehemaligen Peinigern auf Augenhöhe entgegenzutreten und der Nazibagage einmal zu sagen, was sie von denen hält. Im konkreten Fall ist das leider nicht mehr möglich, weil sich die Täter inzwischen in die ewigen Jagdgründe verabschiedet haben, ohne jemals zur Rechenschaft gezogen worden zu sein.

Ich weiß natürlich nicht, ob diese Haltung repräsentativ für alle ist, könnte mir das aber gut vorstellen.

Johannes St.
 
01
18.10.2011, 19:18
Die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch bei Kindern beginnt seit 2010 erst mit dem 28. Geburtstag des Opfers und richtet sich nach der Schwere des Delikts. Wird etwa ein achtjähriges Kind vergewaltigt, verjährt die Tat nach 40 Jahren.

ich dachte 20 Jahre nach Volljährigkeit...
da ist ja doch noch einer der beiden Fälle vom Wilhelminenberg innerhalb der Verjährungsfrist...
bei jedem Delikt stellt sich die Frage nach der Beweisbarkeit; und ob 40 Jahre oder mehr ist da auch schon egal

vielleicht melden sich genug Zeugen sodass die Aussage der Frau nicht allein gegen die Aussage der Beschuldigten Erzieherinnen steht (die Männer sind ja nicht bekannt; aber vielleicht fällt der Fr. Linda ja doch noch mehr ein, als dass die Kinder es nicht eilig genug auf den Strich schaffen konnten; Quelle: http://kurier.at/nachricht... 07173.php)

Marlon62
01
21.10.2011, 15:48
Im Übrigen kommt mir vor,

dass so manches Posting in den diversen Threads zu all diesen Vorfällen von dieser Linda verfasst worden ist.

Marlon62
00
21.10.2011, 15:47
Danke für den Link

Wäre interessant, alle damaligen Mädchen, die gegen Linda aussagen, Aug in Aug mit der Frau in ein Zimmer zu setzen. Ob die dann noch immer jedes mal "Na, also...." sagt?

badat
02
18.10.2011, 18:34
Bei allen Argumenten pro und kontra Verjährung

gibt es anscheinend einen gesellschaftlichen Konsens darüber, dass viele Verbrechen verjähren sollen, eben weil es z.B. keinen Sinn ergibt, wenn die Existenz eines 35jährigen Vaters und Steuerzahlers ruiniert wird, weil er mit 18 einmal ein Computerspiel hat mitgehen lassen. Ebenso gibt es einen Konsens darüber, dass manche Verbrechen so schlimm sind, dass man sie nicht verjähren lassen darf, allen Argumenten pro Verjährung zum Trotz.
Die Frage ist jetzt also nicht, ob Verjährung ja oder nein, sondern mit welchen Argumenten man es ernsthaft rechtfertigen kann, dass Kindesmissbrauch NICHT auch der Liste dieser schlimmen Verbrechen steht.

Frodo Der Hobbit
03
18.10.2011, 03:00

es geht doch auch um die aufklärung organisierten verbrechens, dieser verdacht liegt auf der hand.
die zeuginnen erklären, dass hier mehrere täter gemeinsam kinder vergewaltigt hätten, unter mithilfe von erziehern.
und die wahrheit herauszufinden, ist ein hoher wert, auch wenn keine strafe wegen der verjährung möglich ist.

Randalf X.
34
17.10.2011, 22:34
Mal angenommen es gäbe keine Verjährung

Da ist ein Täter. Er hat Mist gebaut. Sobald die Tat vorüber ist erkennt er seinen Blödsinn. Aber wozu aufhören. Verjährt sowieso nicht und irgendwann schnappen sie ihn sowieso. Also kann er gleich weitermachen, aber wenn er nach 10 Jahren ohne Mist zu bauen wieder durchschlafen kann, dann würde er sichs vielleicht überlegen. Tja, dumm gelaufen für seine nächsten Opfer.

tiggerle
00
4.11.2011, 22:24
schlaft Täter/in sich halt zumindest 1 jahr im gefängnis aus...

... und dann hätte er/sie nichts mehr zu befürchten

die windfrau
 
02
20.10.2011, 14:36
????????

sonst gehts aber scho noch gut?
opferschutz und prävention durch täterschutz?
krude argumentation.

Johannes St.
 
00
18.10.2011, 19:21
mal angenommen man lässt sich davon abschrecken, dass ca. 90% der angezeigten Vergewaltigungen nicht zu einer Verurteilung führen

dann macht der Täter sowieso weiter, weil nicht nach ihm gesucht wird...

VoK
00
19.10.2011, 17:18

Klar ist beides möglich - und beides wird auch vorkommen (kommt immer auf den Täter an). Ich persönlich halte jedoch nichts von der no-chance-to-forget Bestrafung - sieht man ja in den USA: Einen Menschen getötet bedeutet lebenslang bzw. Hinrichtung - viele der Täter sehen keinen Sinn darin KEINE weiteren Strafaten zu begehen...

Ihr Bsp. ist natürlich wieder einmal Schwachsinn - weil es rein gar nix mit Verjährung ja/nein zu tun hat.

Johannes St.
 
00
18.10.2011, 19:20
und derzeit kann der Täter, wenn er untertaucht und nicht gefunden wird

nach Ablauf der Verjährungsfrist wieder auftauchen, selbst wenn seine Schuld zweifelsfrei feststeht....

Bei Mord gibt es auch keine Verjährung
warum also bei anderen Gewaltdelikten?

VoK
00
19.10.2011, 17:19

Habens schon einmal überlegt warum die Legislative eine Verjährung grundsätzlich vorgesehen hat? Aha, dachte ich mir.

Johannes St.
 
00
20.10.2011, 22:47
Hören -Sie wieder Stimmen?

Und haben Sie sich wieder selbst eine Antwort zurechtgedreht?

VoK
00
21.10.2011, 10:03

Also wie immer weder nachgedacht (in ihrem Fall eh nicht zu empfehlen) oder nachgefragt - nur herumgepöbel von ihnen.

Johannes St.
 
00
21.10.2011, 20:52
Schreiben Sie sich gerade selbst an?

VoK
00
24.10.2011, 13:41

schmästad?

thomas1231
00
18.10.2011, 09:39

für seine fehler im leben muss man halt gerade stehen, auch noch jahre später....
und wenn jemand nach jahren noch wegen kindesmissbrauch verurteilt wird, dann sollte man ihn garnicht mehr raus lassen.... dann erspart man sich auch ihre "lange verjähringsfristen machen vergewaltiger" theorie

WikiPeda
11
18.10.2011, 01:11
Mal angenommen es gäbe keine Verjährung

Da ist ein Täter. Er hat Mist gebaut. Sobald die Tat vorüber ist erkennt er seinen Blödsinn. Aber wozu aufhören. Verjährt sowieso nicht und irgendwann schnappen sie ihn sowieso. Also kann er gleich weitermachen, aber wenn er nach 10 Jahren ohne Mist zu bauen wieder durchschlafen kann, dann würde er sichs vielleicht überlegen. Tja, dumm gelaufen für seine nächsten Mordpfer.

Anm.: Zu Serienmorden kommt es ja nach Ihrer Logik wegen des Nichtvorhandenseins einer Verjährung.

derhundvonsinope
02
17.10.2011, 22:32
Mord verjährt nicht

Wenn die Angaben der mutmaßlichen Missbrauchsopfer die Darstellung eines Sachverhaltes beinhalten, dass manche dieser betroffenen Mädchen nachher "verschwunden" waren, dann ist in jedem Fall Mordverdacht zu überprüfen. Und Mord verjährt nicht...

wasweissichdenn
03
17.10.2011, 22:07
keine Verjährung

das Problem des Beweises gibt es ja sowieso immer!

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 28
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.