Justizministerin gegen Frist-Änderung bei Missbrauch
Wien - Soll Kindesmissbrauch verjähren oder nicht? Die aktuellenVorwürfe gegen Mitarbeiter des ehemaligen Kinderheims im Schloss Wilhelminenberg haben die Diskussion neu angefacht.
"Mein Bauch sagt mir: Die Verjährung gehört abgeschafft" , sagt Wiens Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits, "es gibt aber auch zahlreiche Argumente dagegen." Mit den Jahren werde es immer schwieriger, ein Verbrechen zu beweisen - oft steht nach Jahrzehnten nur noch Aussage gegen Aussage. Außerdem könnten Opfer ohne Verjährungsfrist dazu ermutigt werden, ihre Aussage immer weiter aufzuschieben, was ein Abschließen und Aufarbeiten der Erlebnisse erschwere.
Pinterits: Abschaffung der zivilrechtlichen Verjährung
Im Justizministerium sieht man das ähnlich: "Wir wollen die derzeitigen Fristen behalten" , sagt Christian Wigand, Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl (VP). "Hier geht es um Opferschutz. Uns ist lieber, dass etwas verjährt, als dass jemand nach 30 Jahren aus Mangel an Beweisen freigesprochen und damit die Glaubwürdigkeit des Opfers angegriffen wird."
Pinterits kann sich vorstellen, zumindest die zivilrechtliche Verjährung abzuschaffen, damit Schadenersatzforderungen gestellt werden können. Die Kinder- und Jugendsprecherin der Grünen, Tanja Windbüchler-Souschill, forderte die Abschaffung der Verjährungsfrist für künftige Fälle von Missbrauch. Auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim fordert eine Diskussion über eine mögliche Abschaffung der Verjährung. Die Justizsprecher von BZÖ und FPÖ hatten am Montag gefordert, die Verjährungsfrist bei bestimmten Fällen rückwirkend aufzuheben - was laut Europäischer Menschenrechtskonvention nicht möglich ist.
Die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch bei Kindern beginnt seit 2010 erst mit dem 28. Geburtstag des Opfers und richtet sich nach der Schwere des Delikts. Wird etwa ein achtjähriges Kind vergewaltigt, verjährt die Tat nach 40 Jahren. (tob, DER STANDARD; Printausgabe, 18.10.2011)