Bundestrojaner in .at: Verfassungsbeschwerde laut Datenschützer möglich

14. Oktober 2011, 12:20

Bei Islamist Mohamed M. wurde "optische Überwachung" angewendet - Zeger zweifelt an Rechtmäßigkeit

Jener Fall von Online-Überwachung in Österreich, der bei dem Islamisten Mohamed M. zum Einsatz gekommen ist, könnte theoretisch vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gebracht werden. Die Behörden hatten 2008 sogenannte Screenshots beim Computer des Verdächtigen durchgeführt und argumentiert, es handle sich dabei um eine "optische Überwachung des Bildschirms". Hans G. Zeger von der ARGE Daten bezweifelte die Rechtmäßigkeit des Einsatzes.

Diskussion über Online-Überwachung wiederbelebt

Der Fall des in Deutschland aufgedeckten "Staatstrojaners" - in Österreich ist die Rede von einem "Bundestrojaner" - hat auch die Diskussion über Online-Überwachung wiederbelebt. Die Firma DigiTask, Urheber der in Deutschland zum Einsatz gekommenen Spionagesoftware, hatte bestätigt, dass man auch "Behörden im Einflussbereich Wiens" beliefere. Im Innenministerium wird nicht preisgegeben, ob man Kunde bei DigiTask ist. Tatsache ist, dass der Einsatz des sogenannten Bundestrojaners auch in Österreich seit längerem von der Regierung geplant ist.

Im Fall von Mohamed M. sei eine Gesetzesänderung zu einer solchen erweiterten Online-Überwachung gar nicht erst nötig gewesen, lautete schon damals das Argument der Behörden. Eine "optische Überwachung" sei schon durch die geltende Gesetzeslage legitimiert. Laut Zeger sollen 2008 auch sogenannte "Keylogger" zum Einsatz gekommen sein. Dabei handelt es sich um Programme, die Tastatureingaben aufzeichnen, womit sämtliche Einträge auf dem Compter einer überwachten Person dokumentiert werden können.

"Man hat sich an dem Grundproblem wirklich vorbeigeschwindelt."

Laut Zeger stimmt das Argument der optischen Überwachung nicht. "Man hat sich an dem Grundproblem wirklich vorbeigeschwindelt." Dass bei diesem Einsatz schon Software der Firma DigiTask verwendet worden sei, schließt der Datenschützer jedenfalls nicht aus, auch wenn das gar nicht nötig sei. Für derartige Überwachung benötige man gar keine speziellen, teuren Programme: "Das, was die gemacht haben, kann man mit handelsüblicher Software auch machen."

Sympathieträger

Nach wie vor gebe es die Möglichkeit, gegen die die Überwachung von Mohamed M. rechtlich vorzugehen. Eine Beschwerde vor dem VfGH könne allerdings nur die betroffene Person selbst einbringen, nicht aber die Datenschützer. Ob er bei einem solchen Vorgehen auf Unterstützung in der Öffentlichkeit hoffen kann, darf man bezweifeln, so Zeger. Mit Mohamed M. - der bereits wieder im Internet zum Heiligen Krieg auffordern soll - habe man eine Person ausgesucht, "die in der öffentlichen Wahrnehmung kein Sympathieträger ist". (APA)

Fritz Meyer
01
14.10.2011, 20:25
JETZT kommt das denen erst in den Sinn?

subspace99
01
15.10.2011, 10:08

Das wurde schon vor langem im Verfahren kritisiert.

(Wie auch andere Aspekte... z. B. der "öffentliche" Aufruf zum Terrorismus via Privatnachricht im Forum. Oder der fehlende Beweis, dass der Verurteilte tatsächlich das Video online gestellt hat. Oder überhaupt die angebliche Mitgliedschaft und Mitarbeit bei Taliban und Al-Kaida... bei der Exfrau hat ja scheinbar allein der Schleier zur Verurteilung gereicht.)

Briefträger
05
14.10.2011, 18:44

In letzter Zeit ist ja schon bekannt geworder, dass sich der Staat und manche Politiker nicht an die Gesetze die sie selber machen halten.

Hier müsste es auch die Möglichkeit geben, dass auch Datenschützer, so wie eine AK oder auch VKI, den Staat verklagen können.

Bertel Mann
03
15.10.2011, 08:32
Richtig! Einer der größten Mängel des DSG ist es, dass nur der Betroffene selbst intervenieren kann

Was dazu führt, dass Klagen unterbleiben, wenn der Betroffene Sanktionen befürchten muss, z.B. beim Datenmißbrauch innerhalb eines Konzerns.

Kiembeni
010
14.10.2011, 15:38
Ob Sympathieträger

oder nicht ist uninteressant. Entweder gibt es Gesetze die auch der Staat einzuhalten hat oder wir machen in Zukunft alle was wir wollen! Er soll klagen.

LCD
00
15.10.2011, 10:18

Mir ist Mohamed M. als Justizopfer sehr sympathisch. Jedenfalls Sympathischer als österreichische Terroristen: Strache, Bandion Ortner, Platter, Fekter, Böhmdorfer, Winter... (Terrorist=Jemand der Angst und Schrecken verbreitet, die FPÖ würde wohl die Bezeichnung "Terrororganisation" tragen genauso wie das Innenministerium).
Das kann einfach nicht sein dass der Erfolg einer Verfassungsbeschwerde davon abhängt ob Jemand sympathisch ist, oder nicht.
Ich stelle mir vor, ich stehe wegen einer Straftat vor gericht, und die Richterin sagt: Lesleigh, du bist mir nicht sympathisch, daher 3 Jahre Haft. Der Heinz hingegen ist sympathisch, daher 1 Monat bedingt.
Sind wir in einem Rechtsstaat oder in einer Orangenrepublik?

warlock
00
14.10.2011, 19:26

.. im Grunde hast du vollkommen recht, aber die Realität ist leider immer - wenn auch in der Gesetzgebung etwas eingeschränkter - zu einem Teil Ansichts- und Auslegungssache. Und das Wesen des Menschen ist auch leider sehr beeinflussbar.

Wobei hier "leider" immer relativ zu werten ist.

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