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Drittstaatsangehörige müssen zusätzlich zum Deutschnachweis seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Österreich gelebt haben.

Foto: APA/Armin Weigel

Klagenfurt - In Kärnten wird die Vergabe von geförderten Miet- bzw. Eigentumswohnungen an Nicht-EU-Ausländer erschwert. Am 1. November tritt ein entsprechendes Gesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Deutschkenntnisse nachgewiesen werden, um gefördert im südlichsten Bundesland wohnen zu können. Im Juni dieses Jahres wurde diese Regelung bereits in Vorarlberg eingeführt.

Für EWR-Bürger, wie etwa Schweizer oder Norweger, genügt ausschließlich der Deutschnachweis. Sogenannte Drittstaatsangehörige müssen zusätzlich seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Österreich gelebt haben.

Ragger: Kärnten habe "Vorreiterfunktion"

Das Gesetz wurde im Landtag mit den Stimmen von FPK und ÖVP beschlossen. "Kärnten hat diesbezüglich eine Vorreiterfunktion", erklärte Wohnbau- und Sozialreferent Christian Ragger (FPK) am Mittwoch vor Journalisten. "Deutschkenntnisse sind für eine erfolgreiche Integration und ein friedliches Zusammenleben unerlässlich."

In Sachen Sprachkenntnissen muss die Erreichung des sogenannten "A2-Niveaus" bewiesen werden. Möglich ist das über Kurszeugnisse nach der Integrationsvereinbarungsverordnung, anerkannte Sprachdiplome, den zumindest fünfjährigen Besuch einer österreichischen Pflichtschule mit positivem Abschluss in Deutsch oder einen Lehrabschluss gemäß dem Berufsausbildungsgesetz.

SPÖ: Äußerst bedenkliche Vorgehensweise

Die SPÖ spricht von einer "menschlich betrachtet äußerst bedenklichen Vorgehensweise Raggers". Es handle sich um einen Affront gegen alle in Kärnten lebenden Menschen mit Migrationshintergrund, sagte Landesgeschäftsführer Daniel Fellner in einer Aussendung. "Vor allem, wenn man die Bevölkerungsentwicklung kennt, ist die Verordnung geradezu existenzbedrohend." (APA/red)