Polizei zeigte falschen Tatbestand an
Graz - Das Protest-Betteln vor dem Grazer Landhaus, mit dem
u.a. Armenpfarrer Wolfgang Pucher am 3. Mai gegen das Bettelverbot
demonstrierte und dafür abgestraft wurde, bleibt folgenlos: Der
Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hat den Beschwerden recht gegeben
und die Strafen von jeweils 70 Euro aufgehoben. Es sei der falsche
Tatbestand angezeigt worden, bestätigte UVS-Leiter Gerhard Gödl.
Mit Pucher hatten der Theologe Philipp Harnoncourt, Ex-ORF
Steiermark-Intendant Emil Breisach, Ex-SPÖ-Politiker Kurt Flecker und
Uni-Professor Wolfgang Benedek in der Herrengasse Platz genommen und
Geld für Hilfsbedürftige aus der Slowakei gesammelt. Gesammelt und
nicht gebettelt, wie der UVS feststellte. Die Anzeige durch die
Polizei sei aber nach dem Landessicherheitsgesetz und dem darin
festgeschriebenen Bettelverbot erfolgt. Allenfalls hätte eine Anzeige
nach dem Sammlungsgesetz erfolgen müssen, was aber nicht geschehen
ist.
Der Landtag Steiermark hatte das Bettelverbot am 15. Februar mit
Mehrheit - gegen die Stimmen von KPÖ, Grünen und SJ-Funktionär Max
Lercher - beschlossen. Am Tage des Inkrafttretens der Novelle zum
Landessicherheitsgesetz war es dann zum Protest-Betteln gekommen. (APA)