Graz

UVS hob Strafen gegen Protest-Bettler auf

13. Oktober 2011, 15:55

Polizei zeigte falschen Tatbestand an

Graz - Das Protest-Betteln vor dem Grazer Landhaus, mit dem u.a. Armenpfarrer Wolfgang Pucher am 3. Mai gegen das Bettelverbot demonstrierte und dafür abgestraft wurde, bleibt folgenlos: Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hat den Beschwerden recht gegeben und die Strafen von jeweils 70 Euro aufgehoben. Es sei der falsche Tatbestand angezeigt worden, bestätigte UVS-Leiter Gerhard Gödl.

Mit Pucher hatten der Theologe Philipp Harnoncourt, Ex-ORF Steiermark-Intendant Emil Breisach, Ex-SPÖ-Politiker Kurt Flecker und Uni-Professor Wolfgang Benedek in der Herrengasse Platz genommen und Geld für Hilfsbedürftige aus der Slowakei gesammelt. Gesammelt und nicht gebettelt, wie der UVS feststellte. Die Anzeige durch die Polizei sei aber nach dem Landessicherheitsgesetz und dem darin festgeschriebenen Bettelverbot erfolgt. Allenfalls hätte eine Anzeige nach dem Sammlungsgesetz erfolgen müssen, was aber nicht geschehen ist.

Der Landtag Steiermark hatte das Bettelverbot am 15. Februar mit Mehrheit - gegen die Stimmen von KPÖ, Grünen und SJ-Funktionär Max Lercher - beschlossen. Am Tage des Inkrafttretens der Novelle zum Landessicherheitsgesetz war es dann zum Protest-Betteln gekommen. (APA)

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15 Postings
LeChacal
02
14.10.2011, 09:32
Nein, der Gesetzgeber hat quasi "gewonnen".

Denn so zeigt man: "Protestbetteln" funktioniert nicht, denn wenn die Person für das Bettelverbot gefährlich würde, "beseitigt" man sie nach einem anderen Verbot und verlagert die juristische Auseinandersetzung auf eine andere - uninteressante - Ebene; ob sie dort gewinnen oder nicht ist völlig egal, denn darum geht es ja nicht. - Das Bettelverbot aber bleibt, und kann dann getrost auf diejenigen angewendet werden, die sich schlechter wehren können.

tablespace65
13
13.10.2011, 20:55
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die Polizei ist unfähig, in ihrer Anzeige den korrekten Tatbestand anzuführen!

Oder vielleicht war es ja doch nur ein "exekutives Versehen", damit den prominenten Protest-Bettlern auch ja nichts passieren kann?

peak oil
16
14.10.2011, 07:24
tja, wer zu bl*d ist für post oder öbb,

der muss entweder zum heer oder zur polizei.

Marlon62
15
14.10.2011, 11:29
Der Spruch geht anders:

Wer nix glernt hat, nix kann
geht zur Post oder Bahn,
Ist ihm auch diese Arbeit zu schwer
geht er zu Polizei oder Heer.

Lichtfreak
04
14.10.2011, 12:39
Und

ist dir das alles viel zu schwer,
dann wist du halt Politiker!

Gehoarg
05
14.10.2011, 13:25
ist er dafür auch zu dumm...

...kommt er ins Ministerium

Georg Bürstmayr
011
13.10.2011, 18:05
Pyrrhussieg?

eine Bestätigung der Verwaltungsstrafen hätte womöglich den raschen Gang zum Verfassungsgerichtshof eröffnet, der im weiteren Rechtszug nicht nur die Strafen selbst, sonder vor allem das ihnen zugrundeliegende Verbot hätte prüfen - und gegebenenfalls als verfassungswidrig aufheben - können.

Wenn es den Initiatoren des Protestbettelns (auch) darum gegangen ist, werden sie den nun ergangenen Bescheid mit einem lachenden und einem weinenden Auge gelesen haben.

Schinkenfleckerl 3000
00
14.10.2011, 13:06

Dann einfach: Noch einmal und diesmal: richtig betteln.

Gehoarg
00
13.10.2011, 22:28
das hab ich mir auch grad gedacht

slimfilter
07
13.10.2011, 16:51

Dank an UVS, und shame on you gewidmet dem ehemaligen Hauswarenverkäufer Siegfried Nagl

Lukas&F
13
13.10.2011, 19:37

Der UVS handelt ganz im Sinne der Landesregierung. Dadurch dass der Bescheid aufgehoben wurde, ist der Gang zum VfGH abgeschnitten und das eigentliche Ziel der Aktion nicht mehr erreichbar

Herzerzog Johann
02
13.10.2011, 21:22
Das sollte kein Problem sein.

Die Aktion ist ja jederzeit wiederholbar.

derhansderkanns
15
13.10.2011, 17:55
DER Nagl wurde zu oft auf den Kopf getroffen.

Der hat auch das Telefonierverbot in den Öffis eingeführt!

eze eze
 
00
14.10.2011, 08:06

Wobei die Umgebung durch die zahlreichen nervigen überlauten Telefonate wirklich belästigt wird, durch sitzende BettlerInnen aber keineswegs.
Während für ein Telefonierverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln - zumindest jenen, mit denen auch längere Strecken gefahren werden und deren BetreiberInnen nicht imstande sind, einige Abteile ausdrücklich als Ruhebereich auszuweisen - angesichts des rücksichtslosen Verhaltens vieler (nicht aller) HandybenutzerInnen tatsächlich viel spräche, ist ein Bettelverbot (sofern es sich nicht ausschließlich gegen aggressives Betteln richtet - und dann müssten nicht selten auch die SpendenkeilerInnen von Organisationen drunterfallen) einfach nur unmenschlich und steht nicht in Einklang mit unserer Verfassung.

trollvottel
115
13.10.2011, 17:09

Es hat auch die SPÖ bie dieser Schweinerei mitgestimmt und damit die Ärmsten der Elenden verraten.

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