Freispruch für Gerhard Kurzmann und Schweizer Werbefachmann

Livebericht | 13. Oktober 2011, 14:54

Von Vorwurf der Verhetzung freigesprochen - Staatsanwalt legt Berufung ein

Gerhard Kurzmann und Alexander Segert mussten sich heute vor dem steirischen Straflandesgericht wegen Verhetzung verantworten. Grund war das von der FPÖ im steirischen Wahlkampf verwendete Spiel Moschee baba. Der Richter verlangte von den beiden Angeklagten ausführliche Erklärungen über das Spiel. Die Verteidiger beharrten darauf, dass es kein "Schießspiel" sei und plädierten auf "nicht schuldig".

Nach genauer Befragung der beiden Angeklagten, forderte der Staatsanwalt Bestrafung und Verhängung einer Geldbuße. Beide Angeklagten hätten sehr genau gewusst, was sie taten. Die Verteidiger ersuchten um Freispruch. Dem kam der Richter nach. Obwohl er 2010 das Spiel vom Netz nehmen ließ, kann er heute keine Verhetzung erkennen. Der Staatsanwalt legte wegen Nichtigkeit und Schuld Berufung ein. (mte)

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