Nach den Grünen hat nun auch die SPÖ bekanntgegeben, den Möglichen Ankauf und Einsatz von Spionagesoftware durch Österreich aufklären zu wollen. Am Mittwoch hieß es vom Grünen-Abgeordneten Steinhauser, er werde eine parlamentarische Anfrage stellen.
Aufklärung
"Eine deutsche Firma behauptete, dass österreichische Behörden Spionagesoftware angekauft haben; sollte dieser Ankauf tatsächlich passiert sein, muss jedenfalls geklärt werden, zu welchem Zweck dieser Ankauf erfolgte und ob Spionagesoftware rechtswidriger Weise zum Einsatz gekommen ist", erklärte SPÖ-Konsumentenschutzsprecher und Vorsitzender des Datenschutzrates, Johann Maier, am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Maier hat dazu heute mehrere parlamentarische Anfragen - unter anderem an die Innenministerin - eingebracht.
Bundestrojaner
Wie sich am Mittwoch herausstellte, könnte der in Deutschland vom Chaos Computer Club (CCC) enttarnte "Staatstrojaner" auch in Österreich zum Einsatz gekommen sein. Diese Software wurde von der Polizei in Deutschland eingesetzt, um unbemerkt in Rechner von Verdächtigen einzudringen. Die Experten von CCC hatten nachgewiesen, dass die Funktionen dieser Software weit über das Abhören von Kommunikation hinausgehen und den "großen digitalen Lausch- und Spähangriff" ermöglichen, indem sie ferngesteuert auf das Mikrofon, die Kamera und die Tastatur von Privatcomputern zugreifen.
Verkauf bestätigt
Vom Chef des Herstellers DigiTask hieß es gegenüber der Tageszeitung "Die Presse", dass die Produkte auch für Regierungen in Nachbarländern zum Einsatz kommen: "Ja, wir beliefern Behörden im Einflussbereich Wiens", so der DigiTask-Sprecher. Um wen es sich handelt, sei "Betriebsgeheimnis". "Es gehört dringend aufgeklärt, ob ein Ankauf von einem Ministerium oder einer nachgeordneten Dienststelle getätigt worden ist", so Maier. Sollte dies der Fall sein, wird dies auch Gegenstand einer Sitzung des Datenschutzrates sein, betonte Maier.
Das Ministerium versichert aber, dass in Österreich sogenannte Online-Durchsuchungen nicht durchgeführt werden - schon allein, weil es dafür schlicht keine rechtliche Grundlage gebe. "Die österreichische Polizei ermittelt nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit und setzt nur ein, was rechtlich zulässig ist - und nicht, was technisch möglich ist." Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Online-Durchsuchung zu schaffen, stehe zwar im SPÖ-ÖVP-Regierungsprogramm, allerdings ist dies bisher nicht passiert.(red)