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Noever will die Entscheidung der Anklagebehörde abwarten

Foto: APA/HANS KLAUS TECHT

Wien - Die von Peter Noever gegen das Museum für angewandte Kunst (Mak) gestellten Forderungen sind um einiges umfassender als bisher bekannt. Wie aus der Klagsschrift des Ex-Direktors hervorgeht, summieren sie sich auf mehr als 400.000 Euro.

Neben Kündigungsentschädigung (160.000 Euro), Abfertigung (194.543 Euro) und Urlaubsersatzleistung (25.000 Euro) pocht Noever auf die Erfolgsprämie in Höhe von 32.245 Euro für seine erbrachten Leistungen im Jahr 2010.

Nicht direkt eingefordert, aber dennoch aufgelistet werden in dem Verfahren beim Wiener Arbeits- und Sozialgericht zudem zahlreiche Leistungen, die Noever in seiner langen Amtszeit erbracht hat und die nicht durch das Direktorengehalt abgegolten sein sollen. Im Februar dieses Jahres hat alles noch ein wenig anders ausgesehen. Der in Künstlerkreisen hoch geschätzte ehemalige Mak-Chef ist von seinem Amt zurückgetreten, nachdem Unregelmäßigkeiten rund um vom Mak finanzierte Geburtstagsfeiern bekannt geworden waren. Und: Zur Verschleierung der Ausgaben waren Rechnungen fingiert worden.

Wie Noevers Anwalt Georg Schima sagt, erfolgte die Entlassung verspätet. Denn die Strafanzeige des Mak sei bereits einen Monat vor der Fristlosen erfolgt. Aber auch dem Inhalt nach wird die Freisetzung beeinsprucht. Schima argumentiert, dass die Feierlichkeiten für Noevers Mutter im Interesse des Museums gewesen sind, weil Sponsoren gewonnen worden seien. "Das ist wie bei einem Golfturnier, das ein Konzern für Kunden veranstaltet. Da lässt man die Frau des Generaldirektors auch nicht am Buffet zahlen." Und was ist mit den fingierten Belegen? Noever bestreitet, dass er davon gewusst habe oder selbst an den Fälschungen beteiligt gewesen sei.

Spannend wird jedenfalls die Frage, wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Untreue mit dem zivilrechtlichen Verfahren korrespondieren. Wie der Standard berichtete, könnten Noevers Ansprüche die ursprünglich angestrebte tätige Reue gefährden, zumal die zur Schadenswiedergutmachung geleisteten Zahlungen - insgesamt wurden 220.000 Euro ausgemacht - zurückgefordert wurden. Diese Flanke wurde nun abgedeckt, glaubt Schima: Er hat die Rückforderung des Geldbetrags nachträglich eingeschränkt: "Eine juristische Fleißaufgabe" , wie er sagt. Noever könne immer noch argumentieren, dass dem Mak gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden wäre. Dennoch dürfte der Respekt vor der Staatsanwaltschaft groß sein, Noever will die Entscheidung der Anklagebehörde abwarten.

Der erste Verhandlungstermin am Arbeitsgericht vergangene Woche wurde bereits auf Ende November verschoben. Schima hofft auf eine "friedliche Erledigung" der Causa.  (Andreas Schnauder/DER STANDARD, Printausgabe, 13.10.2011)