Deutschland: Mehr als 20.000 Telekommunikationsanschlüsse wurden 2010 überwacht

12. Oktober 2011, 09:35

Statistik: Bayern und Hessen besonders eifrig

Deutsche Ermittlungsbehörden haben im Jahr 2010 mehr als 20.000 Telefon- und Internetverbindungen überwachen lassen. Dies geht aus dem Jahresbericht des Bundesamts für Justiz hervor, aus dem die "Stuttgarter Nachrichten" (Mittwochsausgabe) zitierten. Im vergangenen Jahr wurden demnach in Deutschland 5.493 Verfahren von Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) gegen Tatverdächtige angeordnet. Da diese oft mehrere Festnetzanschlüsse sowie Mobil- und Internetverbindungen nutzen, bezogen sich die Maßnahmen bundesweit auf 3.519 Festnetzanschlüsse, auf 16.510 Handy-Verträge und 997 Internetzugänge. Im Vergleich zu 2009 stieg die Zahl der Überwachungen um 400.

Überwachung bei Drogendelikten

Die meisten TKÜ-Verfahren beantragte der Statistik zufolge das Land Bayern in 1.341 Fällen, gefolgt von Baden-Württemberg mit 639 Verfahren. Hessen orderte im vergangenen Jahr mit der Zahl von 3.094 die meisten Handy-Überwachungen. Kommunikationsdaten dürfen nur erhoben werden, wenn eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen oder vorbereitet wurde. Am häufigsten beantragten die Behörden 2010 der bereits im Juli veröffentlichten Statistik zufolge die Überwachung bei Drogendelikten und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die bayerischen Behörden stehen derzeit auch unter Druck, weil Ermittler für Online-Durchsuchungen einen Trojaner einsetzten, dessen Ausspäh-Möglichkeiten über den vom Verfassungsgericht erlaubten Rahmen hinausgehen. Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) setzte den Einsatz solcher Schnüffelprogramme am Dienstag bis zur Klärung der vom Chaos Computer Club erhobenen Vorwürfe aus. (APA)

Strg-Alt-Entf
00
12.10.2011, 10:23
Die offiziellen Statistiken: http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/n... __nnn=true

Übersehe ich etwas, oder fehlen darin Angaben darüber, in wievielen Fällen tatsächlich die Beteiligung an einer Straftat nachgewiesen werden konnte? Das Verhältnis von Erst- zu Verlängerungsanordnungen (17351:3047 bei TKÜ, 12239:337 bei Verkehrsdaten) schaut jedenfalls auf den ersten Blick bedenklich aus, was das Bespitzeln Unbeteiligter angeht, die eher zufällig und über drei Ecken Kontakt zu unmittelbar Tatverdächtigen hatten - oder in der "falschen" Funkzelle waren, siehe Dresden.

Was man unter "Alter der abgefragten Daten" auch sehr gut sieht: die höchstgerichtlich gekippte Vorratsdatenspeicherung funktioniert in Deutschland mit den trotzdem von den Netzbetreibern gespeicherten Daten ganz hervorragend.

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