Kunstuni Graz

Rektorswahl ist Fall für Höchstgerichte

11. Oktober 2011, 18:53

Senat legt Beschwerde ein: "Argumente offensichtlich übergangen und nicht gewürdigt"

Graz - Der Senat der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (KUG) hat gegen einen Bescheid des Ministeriums zur Rektorswahl berufen und gleichzeitig Beschwerde beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof eingelegt. Wie es am Dienstag nach der Sitzung hieß, seien grundsätzliche demokratiepolitische Bedenken ausschlaggebend, da die Argumente des Senats offensichtlich übergangen und nicht gewürdigt worden seien.

Der Konflikt zwischen Unirat und Senat um die Rektorsbesetzung zieht sich nun schon ein Jahr lang hin: Zuletzt hatte das Wissenschaftsministerium den Dreiervorschlag des Senats aufgehoben, weil "mindestens eine Person der zur Auswahl gestandenen Kandidaten, die gleich gut oder besser qualifiziert war, im Dreiervorschlag des Senats nicht enthalten war". Der Senat wurde aufgefordert, neuerlich einen Dreiervorschlag zu erstellen.

Derzeit Interimsrektorat

Zur Genesis: Rektor Georg Schulz hatte sich bereits im Herbst 2010 der abgekürzten Wiederwahl gestellt, war jedoch am Votum des Uni-Senates gescheitert. Im April dieses Jahres hat der Senat einen Dreiervorschlag für die Rektorswahl erstellt, in dem der amtierende Rektor Schulz nicht berücksichtigt wurde. Diesen wiederum hätte der Unirat gerne als alten neuen Rektor gesehen. In Folge einer Rechtsaufsichtsbeschwerde war dann das Ministerium im Rahmen eines aufsichtsbehördlichen Verfahrens tätig geworden.

An der KUG leitet derzeit ein Interims-Rektorat aus zwei der bisher drei Vizerektoren - Robert Höldrich und Eike Straub - die Geschicke. Schulz selbst hatte angekündigt, mit 1. Oktober ein Forschungsfreisemester anzutreten, will aber für den Fall, dass die Entscheidung letztlich doch zu seinen Gunsten ausfallen sollte, weiterhin zur Verfügung stehen. (APA)

LOST GRINGO
00
12.10.2011, 16:00

Höldrich ? -naja, alles klar!

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