EUGH

Fußballurteil gefährdet Kulturvielfalt

Thomas Wallentin, 11. Oktober 2011, 17:36

Im Spruch zur Premier League drängt der EuGH auf EU-weite Urheberrechtslizenzen

Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Premier League (C-403/08, C-429/08 vom 4. 10. 2011), in der einer englischen Wirtin gestattet wird, eine griechische Satelliten-Decoder-Karte zu verwenden, um ihren Pubgästen ein englisches Premier-League-Spiel über einen öffentlichen Bildschirm zu zeigen, hat nicht nur in Fußballkreisen für Aufregung gesorgt. Mindestens so bedeutungsvoll ist die Entscheidung für das Urheberrecht. Dabei hebt der EuGH zwei Aspekte in seiner Entscheidung hervor.

Zunächst stellt er zwar fest, dass bei der Festsetzung des Entgeltes für den Erwerb der (Satelliten-)Senderechte die Gesamtgröße des potenziellen TV-Publikums zu berücksichtigen ist - also auch jene Zuschauer, die sich außerhalb des Staates befinden, von dem aus die Sendung erfolgt. Auch bleibt es Sendern unbenommen, unterschiedlich hohe Vergütungen festzusetzen, je nachdem, ob ein Decodierungsgerät gewerblich oder privat genutzt wird.

In weiterer Folge führt der EuGH aber aus, dass ein Preisaufschlag, um eine gebietsabhängige Exklusivität sicherzustellen, unzulässig ist. Dies würde zu künstlichen Preisunterschieden zwischen abgeschotteten nationalen Märkten führen. Und dann lässt er die "Binnenmarkt-Katze" vollends aus dem Sack: "Die Entwicklung des Unionsrechts soll den Übergang von den nationalen Märkten zu einem einheitlichen Markt für die Produktion und Verbreitung von Programmen gewährleisten." Das ist ein offensichtliches Plädoyer für eine paneuropäische Urheberrechtslizenz. Diese soll gewährleisten, dass der Erwerb einer einzigen Nutzungslizenz in einem EU-Mitgliedsstaat die Nutzung im gesamten Gebiet der Gemeinschaft ermöglicht.

Diese Entwicklung spielt primär großen, finanzstarken kulturschaffenden Unternehmen in die Hände. Das würde die vielgerühmte kulturelle Vielfalt in Europa erheblich gefährden, insbesondere im audiovisuellen Sektor.

Nachteil für Österreich

Dies lässt sich unschwer am Fernsehmarkt aufzeigen, der abseits aller - zulässigen oder nach aktueller Judikatur des EuGH unzulässigen - Gebietsabschottungsmaßnahmen de facto auf Sprachgebiete begrenzt bleibt. So ist es für einen deutschen Sender wirtschaftlich leicht verkraftbar, eine deutschsprachige Sendelizenz, somit für Deutschland, Österreich und die Schweiz, zu erwerben. Gegenüber einer rein deutschen Lizenz sind die Kosten nur etwa um zehn Prozent höher. Ein österreichischer Sender hingegen muss für eine Lizenz für den ganzen deutschen Sprachraum das Zehnfache bezahlen. Damit wird der österreichische Markt zwangsläufig zur Zweit- oder Drittabspielstätte von Filmen- nach europaweiter Erstauswertung. Außerdem würden die für Produktionen eines österreichischen Senders verfügbaren Mittel, die künftig den Erwerb (teurer) europaweiter Lizenzen erfordern, die Beteiligung nur noch an einer geringeren Anzahl von österreichisch geprägten Film- und TV-Produktionen ermöglichen. Ähnliches gilt für alle kleineren EU-Staaten.

Aus Sicht des Filmproduzenten gesehen: Vom heimischen Sender bekommt er de facto eine (vergleichsweise geringere) Österreich-Lizenz bezahlt; eine Refinanzierung aus weiteren Lizenzvergaben in der EU wird durch die de facto europaweiten Sendungen nur noch beschränkt möglich sein.

Spannend ist auch, wie sich der Druck bzw. Zwang zu einer paneuropäischen Lizenz auf öffentlich-rechtliche Sender mit einem territorial beschränkten gesetzlichen Versorgungsgebiet im Verhältnis zu diesen Beschränkungen nicht unterliegenden Privatsendern auswirken würde.

Insoweit ist zu hoffen, dass die Entscheidungsträger in Brüssel die kulturelle Vielfalt Europas nicht auf dem Altar eines nur nach wirtschaftlichen Kriterien vereinheitlichten Binnenmarktes opfern.  (Thomas Wallentin, DER STANDARD, Printausgabe, 12.10.2011)

Dr. Thomas Wallentin ist Partner bei Kunz Schima Wallentin.

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