Es fehlt an Mut, der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und am Willen zum Bürokratieabbau
Die aktuelle Novelle wird die jüngst erhobene Kritik am Vergabewesen nicht
verstummen lassen.
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Gesetzesnovellen haben den Zweck, bestehende Normen an geänderte
Rahmenbedingungen anzupassen und durch die Rechtsprechung erkannte Mängel in der
praktischen Anwendung zu beseitigen. Das verhältnismäßig junge
Bundesvergabegesetz wurde seit seiner Einführung 1997 im Schnitt alle zwei Jahre
mehr oder weniger umfassend novelliert. Schon steht die nächste Novelle vor der
Tür - sie soll mit Jänner 2012 in Kraft treten. Der große Wurf ist allerdings
nicht daraus geworden - schade eigentlich.
Sehen wir uns zunächst an, warum das Bundesvergabegesetz eigentlich
verabschiedet wurde. Vereinfacht gesagt soll es dafür sorgen, dass öffentliche
Aufträge fair und für alle nachvollziehbar vergeben werden, dass alle Bieter,
welche die Anforderungen der ausschreibenden Stelle erfüllen, die gleiche Chance
haben, und nicht zuletzt, dass öffentliche Gelder bestmöglich verwendet werden.
Blickt man zurück auf die großen Aufträge der letzten Jahre, fallen jedoch nicht
nur Juristen auf Anhieb zahlreiche Skandale ein, die naturgemäß nicht zur
Stärkung der Reputation des Vergabewesens beigetragen haben.
Erstmals zahlenmäßig belegt wurden die schlechten Imagewerte von
Ausschreibungen vergangenen Juni im Rahmen des ersten Heid-Schiefer-Reports.
Einige Ergebnisse: Jeder zweite Auftragnehmer (AN) und immerhin jeder dritte
Auftraggeber (AG) hält Ausschreibungen für manipuliert und zu aufwändig. Mehr
als 60 Prozent (AN) bzw. knapp ein Drittel (AG) glauben, dass
Scheinausschreibungen keine Ausnahme darstellen. Dieser kleine Auszug aus einer
Summe unerfreulicher Ergebnisse führt dazu, dass lediglich 14 Prozent der
potenziellen Bieter an Ausschreibungen teilnehmen und gar 40 Prozent das auch
künftig nicht vorhaben. Dabei sollte doch gerade das Vergaberecht für mehr,
bessere und günstigere Angebote sorgen. Ein Trugschluss, wenn die Angebote
ausbleiben.
Eigentlich müsste dieses Ergebnis zu drastischen Korrekturen führen. Die
vorliegende Novelle jedoch ist dazu nicht geeignet, obwohl man ihr in einigen
Bereichen Verbesserungen nicht absprechen kann - etwa durch die Erleichterung
der Eignungsprüfung.
Warum aber wird der im Jahr 2009 aufgrund der Wirtschaftskrise auf 100. 000
Euro erhöhte Schwellenwert für Direktvergaben wieder auf 40.000 Euro gesenkt?
Auftraggeber wie Auftragnehmer hatten diese Erleichterung für Kleinverfahren
begrüßt. Der Europäische Gerichtshof verlangt jedoch bereits dann Verfahren mit
vorheriger Bekanntmachung, wenn auch nur potenzielles Interesse an einer
grenzüberschreitenden Auftragserbringung vorhanden ist. Wer sollte hier den
Gegenbeweis erbringen? In diesem Fall hätten die nationalen gesetzgebenden
Stellen ruhig etwas mehr Mut aufbringen können, sinnvolle Regelungen so lange
wie möglich aufrechtzuerhalten und nicht in vorauseilendem Gehorsam wieder
abzuschaffen.
Auch eine neue Art der Direktvergabe "nach vorheriger Markterkundung", die
wiederum bis 100.000 Euro zulässig sein soll, ist wegen des damit verbundenen
Bürokratieaufwands und der erhöhten Anfechtbarkeit kein tauglicher Ersatz für
die "alte" Direktvergabe.
Der nächste Kritikpunkt betrifft die Möglichkeit, künftig im
Unterschwellenbereich alles im Verhandlungsverfahren abwickeln zu können. Gerade
im Baubereich ist dadurch reines Preisverhandeln zu befürchten, was dem Trend
zur stärkeren Berücksichtigung von sozialen Kriterien (z. B. Lehrlingsförderung)
sowie ökologischen bzw. ökonomischen Nachhaltigkeitsaspekten widerspricht. Der
Gesetzgeber fördert damit mittelbar den Billigstbieter anstelle des Bestbieters.
Zu kurze Angebotsfristen
Und auch im Fristenmanagement geht die Novelle an den Bedürfnissen der Praxis
vorbei, schließlich sollen Mindestfristen - etwa zum Erbringen von Angeboten -
künftig vom Auftraggeber nach Ermessen verkürzt werden können. Angebotsfristen
von einer Woche und kürzer wären damit in Zukunft möglich. Jedes Unternehmen,
das sich schon einmal an einer Ausschreibung beteiligt hat, weiß, dass dies fast
unmöglich ist. Gemeinhin geht man bei so enger Fristensetzung davon aus, dass
der Wunschkandidat bereits im Vorfeld die Gelegenheit hatte, sich vor seinen
Mitbewerbern über den Auftragsgegenstand zu informieren.
Die geplanten Neuerungen werden in Summe nicht dazu führen, das Vertrauen ins
Vergabewesen zu erhöhen und die festgestellten Defizite zu beseitigen. Gut, dass
es mit Sicherheit nicht die letzte Novelle gewesen sein wird. (Stephan Heid, DER STANDARD, Printausgabe, 12.10.2011)
Stephan Heid ist Partner der auf Vergaberecht spezialisierten
Kanzlei
Heid Schiefer Rechtsanwälte.