Kammern und Interessensverbände sollen vorab Kostenschätzungen für ihre Tätigkeit melden
Wien - Das Ringen um das Lobbyistengesetz hat ein Ende. SPÖ und ÖVP haben sich laut Informationen aus dem Büro von Justizministerin Beatrix Karl Montagabend auf eine gemeinsame Vorlage geeinigt. Konkret gab es eine Lösung für die bis zuletzt strittige Frage, bis zu welchem Ausmaß Kammern und Interessensverbände ihre Einnahmen offenlegen sollen. Laut Karls Sprecherin kann hat nun die ÖVP ihren Vorschlag, dass die Organisationen im Lobby-Register künftig eine "Schätzung der Kosten, die sie für Interessensvertretungstätigkeiten ausgeben", abgeben, durchgesetzt.
Im ursprünglichen Entwurf waren für Kammern und Interessensorganisationen nur spärliche Offenlegungspflichten vorgesehen gewesen - im Wesentlichen Name und Adresse, allenfalls Web-URL sowie eine Tätigkeitsbeschreibung. In der Folge hatte sich die SPÖ gewünscht, dass die nämlichen Institutionen ihre Gesamteinnahmen offenlegen müssen. Das allerdings war bei der ÖVP auf wenig Begeisterung gestoßen, und so einigte man sich offenbar auf ein Modell, das zumindest Transparenz in die Ausgaben bringen soll.
Demnach müssen laut Justizministerium Kammern und Verbände "vorab" im Lobbyistenregister anführen, wie viel sie in die Wahrnehmung ihrer Aufgaben auszugeben gedenken. Diese "Schätzungen" müssten zudem "auf ihre Plausibilität" überprüft werden und zwar von "Rechnungsprüfern oder Abschlussprüfern".
Das Gesetz soll nach dieser Einigung am Dienstag im Ministerrat auf den Weg gebracht werden. Ein Inkrafttreten ist für März 2012 geplant. (APA)