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Fast jeder Internetuser und -käufer kennt das Problem: Man sieht ein Produkt, möchte es gerne haben. Der Preis stimmt an sich, aber aufgrund mangelhafter Angaben des völlig unbekannten Anbieters in einem fernen EU-Land wird man unsicher: Was ist, wenn die Lieferung mangelhaft ist, wer zahlt oder haftet wofür?
Unsicherheit bei Kunden
Im Zweifel zuckt der potenzielle Kunde zurück. Händlern - insbesondere Klein- und Mittelbetrieben - geht es nicht anders: Wie komme ich zum Geld, wenn der Kunde im EU-Ausland nicht zahlt, die Ware beschädigt zurückschickt? Im Zweifel bietet er sie gar nicht erst an.
Die EU-Kommission hat diese Phänomene in einer großangelegten Studie untersucht, kam zu überraschenden Ergebnissen: Nur sieben Prozent der Kunden kaufen online im EU-Ausland - trotz Binnenmarkt; im jeweiligen Heimatland tun es 33 Prozent.
Risiko zu hcoh
Bei den Firmen ist es ähnlich: Durchschnittliche Klein- und Mittelbetriebe (KMU) bieten Ware in maximal noch zwei EU-Ländern an. Für breitere Lieferung sind ihnen rechtliches (oder sprachliches) Risiko wie auch Folgekosten zu hoch. 64 Prozent der Händler liefern trotz Bestellung nicht.
"Der europäischen Wirtschaft entgehen dadurch 26 Milliarden Euro jährlich", taxiert EU-Justizkommissarin Viviane Reding im Standard-Gespräch diese Bremse qua Tradition. Und den Kunden entgingen Angebote. Reding hat daher ein neues "EU-Verkaufsrecht" vorgeschlagen, das am Mittwoch von der EU-Kommission beschlossen, an EU-Parlament und Ministerrat weitergereicht wird.
Eigenes Recht für grenzüberschreitenden Handel
Dessen Sinn und Funktion: "Wir schaffen ein eigenes EU-Kaufrecht für den grenzüberschreitenden Handel. Dabei gelten in allen Mitgliedstaaten dieselben Regeln, sie sind in allen Sprachen verfügbar und passen auf ein DIN-A-4-Blatt", erklärt die Kommissarin. Die nationalen Konsumentenschutzregeln bleiben davon unberührt. Händler und Konsument könnten frei entscheiden, auf welcher Basis sie ihr Geschäft abschließen wollen.
Die Justizkommissarin hofft dabei auf einen Win-win-Effekt für beide Seiten. Die Konsumenten könnten davon ausgehen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben, weil nationale Gerichte auch das EU-Kaufrecht umsetzen. Der Handel darf mehr Umsatz erwarten. (Thomas Mayer, DER STANDARD Printausgabe, 11. Oktober 2011)
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