Hermann: Möglicherweise "Testversion" - Angeblich alle rechtlichen Vorgaben eingehalten
Das bayerische Innenministerium hat bestätigt, dass der vom Chaos Computer Club (CCC) bekannt gemachte "Staats-Trojaner" zur Online-Überwachung aus Bayern stammt. Die Erstbewertung des bayerischen Landeskriminalamts habe ergeben, dass die dem CCC zugespielte Software einem Ermittlungsverfahren der bayerischen Polizei aus dem Jahr 2009 zugeordnet werden kann, sagte Innenminister Joachim Hermann (CSU) am Montag.
Testversion
Noch nicht geklärt ist laut Herrmann, ob es sich bei der vorliegenden Datei um eine Testversion oder um die später tatsächlich eingesetzte Software handelt. Zugleich betonte der CSU-Politiker, dass das Landeskriminalamt beim Einsatz der Trojaner alle rechtlichen Vorgaben eingehalten habe. Der Innenminister schaltete deswegen auch den bayerischen Datenschutzbeauftragten Thomas Petri ein. Petri soll als unabhängiger Fachmann sowohl die Einhaltung der Rechtsvorschriften als auch die technische Umsetzung der Online-Überwachung prüfen.
Klärung
Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel hatte am Montag rasche Aufklärung in der Angelegenheit gefordert. Der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) schloss aus, dass Stellen des Bundes das Programm zur Ausspionierung von Verdächtigen übers Internet eingesetzt hätten. Zugleich betonte er, dass Computer-Überwachungsmaßnahmen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und jeweils nach Anordnungen von Gericht oder Staatsanwaltschaft stattfänden.
Festplatten
Der CCC hatte am Sonntag nach Untersuchung mehrerer ihm zugespielter Festplatten deutschen Ermittlungsbehörden vorgeworfen, einen Trojaner mit Funktionen einzusetzen, die über das Abhören von Kommunikation hinausgingen. Solchen Formen der Online-Durchsuchung hat das deutsche Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil vom Februar 2008 aber enge Grenzen gesetzt. Der bayerische Innenminister betonte, dass der Einsatz von Trojanern erlaubt sei, wenn sich die Überwachung "ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt und dies durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt wird". (APA)