Blockierte Radwege

Keine Rechtsmittel gegen Pranger-Plattform von Radfahrern

Martin Obermayr, 13. Oktober 2011, 06:15
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    foto: derstandard.at/lechner

    Gerade in Wien erhitzen die Diskussionen rund ums Radfahren die Gemüter. Auf der Plattform mybikelane.com wurden seit 2007 über 2800 Einträge bei Verstößen auf Radwegen gemeldet.

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    screenshot: mybikelane.com

    Auf Autos hinzuweisen, die auf Radstreifen parken, ist das Hauptziel des in den US-gestarteten Portals. (Das Kennzeichen des Wagens ist auf dem Originalbild klar zu erkennen.)

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    screenshot: mybikelane.com

    Aber auch Fotos von Fußgängern auf Radwegen oder von Radfahrern, die in die falsche Richtung unterwegs sind, werden gepostet.

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    screenshot: mybikelane.com

    Auf einer Google-Map sind alle gemeldeten Stellen zu finden. In der linken Spalte sind die Kennzeichen mit den meisten Übertretungen aufgelistet (im Bild sind die Kennzeichen unkenntlich gemacht).

Radlobby.IGF in Wien: "Wir unterstützen mybikelane.com, weil es Nothilfe ist, um auf Missstände hinzuweisen"

Seit der vergangenen Woche sorgt das internationale Radfahrerportal mybikelane.com für viel Gesprächsstoff - vor allem in Wien. Auf dieser seit gut fünf Jahren existierenden Plattform können User anonym Fotos posten, um auf blockierte Radwege bzw. Behinderungen hinzuweisen. Die Stadt Wien liegt mit über 2800 Meldungen an zweiter Stelle hinter New York City.

Auf den meisten Bildern sind auf Radstreifen geparkte Autos zu sehen, oft ist das Kennzeichen erkennbar. Es gibt aber auch Fotos von Fußgängern, die auf Radstreifen stehen oder gehen - ebenso von Radfahrern, die z.B. in der falschen Richtung unterwegs sind. Zudem werden KfZ-Kennzeichen in einem Ranking präsentiert, um auf die Häufigkeit der Übertretungen hinzuweisen. In einer Google-Map sind alle Übertretungen in Wien eingezeichnet.

FPÖ spricht von "Radwarten"

Ausgelöst wurde die Diskussion rund um die Plattform durch eine Aussendung des FPÖ-Verkehrssprechers Toni Mahdalik, in der von "Radwarten" sowie "bespitzeln, vernadern und ans Messer liefern" die Rede war. Dem widerspricht Alec Hager vom Verein Interessengemeinschaft Fahrrad - Radlobby.IGF: "Wir unterstützen mybikelane.com, weil es eine Nothilfe ist, um auf Missstände hinzuweisen. Denn das Problem sind die Autofahrer, die auf Radwegen parken. Vielleicht wird dadurch die Exekutive wachgerüttelt und handelt."

Obwohl auf manchen der Fotos die Kennzeichen der Autos bzw. die Gesichter von Fußgängern und Radfahrern eindeutig zu erkennen sind, hat das Publizieren in Österreich keine strafrechtliche Konsequenzen, da der Server der Plattform in den USA liegt. "Selbst wenn dort Ansprüche geltend gemacht werden könnten, wäre eine Klage schon aus ökonomischen Überlegungen nicht zu empfehlen" erklärt die Wiener Rechtsanwältin Maria Windhager.

Rechtliche Grauzone

Aus rechtlicher Perspektive handle es sich aber auch nach österreichischem Recht um eine Grauzone, so Windhager: "Da auf den Fotos nur Verwaltungsübertretungen festgehalten sind, kann dagegen medienrechtlich nicht vorgegangen werden; so würde beispielsweise der Tatbestand 'Verletzung der Unschuldsvermutung' den Vorwurf einer gerichtlich strafbaren Handlung voraussetzen."

Auch die Verletzung von "berechtigten Interessen der abgebildeten Personen" sei schwer argumentierbar, wodurch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche ausscheiden würden, sagt Windhager. Denkbar wäre nur die Geltendmachung von datenschutzrechtlichen Ansprüchen, wenn der Server in Österreich stehen würde. "Das Anprangern bzw. Vorführen - insbesondere im Zusammenhang mit Verwaltungsübertretungen - verletzt wohl berechtigte Interessen im Sinne des Datenschutzes", so die Rechtsanwältin.

Gefährdungspotenzial als Kriterium

Eben diese Grauzone macht man sich bei mybikelane.com zunutze. "Ich sehe darin kein Datenschutzproblem, weil ja nur die Polizei einem KfZ eindeutig einen Besitzer zuordnen kann", erklärt Alec Hager. Der Rad-Interessensvertreter, der selbst nicht auf mybikelane.com postet, betont aber, dass Fotos von Fußgängern oder Radfahrern nicht veröffentlicht werden sollten: "Das ist nicht Sinn der Sache."

Dass durch diese Plattform nur zusätzliches Öl ins Feuer der teils sehr heftigen Auseinandersetzungen zwischen Fußgängern, Rad- und Autofahrern gegossen werde, lässt Hager nicht gelten: "Natürlich wäre ein kühlerer Kopf besser, aber das Leitmotiv in der Diskussion sollte sein, welches Gefährdungspotenzial ein Verkehrsmittel hat - und da sind Autofahrer an erster Stelle." Kraftfahrzeugsbesitzer müssten eben erkennen, dass eine Verkehrswende und damit ein Verdrängungswettbewerb auf den Straßen stattfinde. (mob, derStandard.at, 12.10.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 1133
Hollandrad1
10
20.11.2011, 15:47
"Selbstgerchtigkeit" = Resultat idiotischer Gesetzgebung

Ich fahre täglich mit dem Fahrrad und habe dabei null Probleme und bestes Einvernehmen mit den 4-rädrigen Kollegen. Das kommt daher, dass dass ich für meine Wege noch genügend Straßen ohne Radweg finde.
Müsste ich hingegen auf Straßen mit Radweg fahren, dann wäre ich gesetzlich gezwungen, diese idiotischen und gefählichen Machwerke zu benützen. Wenn dann ein Auto auf dem Radweg steht und ich auf die Fahrbahn ausweiche übertrete ich die StVO. Wenn ich durch irgend einen Zufall genau dann einen Unfall habe, bin ich "automatisch" Länge mal Breite schuld (Radweg nicht benützt!) und finanziell für den ganzen Schaden haftbar.
So! Und jetzt soll noch einer fragen, woher die "Selbstgerechtigkeit" der Radfahrer kommt

Hudri Wudri
01
14.11.2011, 14:34
Anonym

... super - da ist der Wahrheitsbeweis besonders garantiert.

Steve McQueen
52
13.11.2011, 13:29
Wieder mal ein tolles Projekt der Selbstgerechten...

Ein Internet-Pranger ohne rechtliche Konsequenzen, betrieben von Leuten, die die Moral für sich gepachtet zu haben glauben. Persönliche Meinungen werden hier unreflektiert als soziale Dogmen propagiert. Schöne neue Welt! Der nächste Faschismus ist nicht mehr weit...

Interessant wäre es, den Spiess einmal umzudrehen und die Vergehen der moralisch überlegenen zu dokumentieren. Nur wer hat dafür schon die Zeit und vor allem den pathologischen Hass?

Auch Interessant, dass österreichische Städte bei Mitgliedern und Postings gaaaanz weit vorne liegen.

Empfehle den Fahhrradwarten einen mehrwöchigen Aufenthalt wahlweise in Rom, Mumbai oder Mexico City.

*kopfschüttel'*

smart
00
16.11.2011, 13:59
die wahrheit liegt im auge des betrachters

zumindest in einem punkt gebe ich ihnen recht: die anonymität sollte beidseitig gewahrt werden. kennzeichen, gesichter und schriftzüge unkenntlich machen, damit es ein pranger für mehr rücksicht, und nicht konkret gegen einzelne rücksichtslose wird.

und unreflektiert ist das ganze nur, weil es ziehmlich unbekannt ist. wenn sie anderer meinung als die bisherigen user auf mybikelane sind, posten sie dies doch dort. vielleicht täuschen sich dort ja tatsächlich alle, und die autos mussten/durften auf den radwegen stehen.

die seite ist übrigens dazu da, den spiess einmal umzudrehen. ein hinderniss (z.b. falsch parkendes auto) abzustellen und keine verantwortung dafür übernehmen zu wollen ist übrigens anarchie. auch nicht besser als faschismus

Der Herr Franz
 
02
9.11.2011, 15:54
Ok, man sollte eine Webseite einrichten

auf der Fotos von auf Gehsteigen fahrenden Radlern, Radfahren die rote Ampeln und Zebrastreifen mißachten usw veröffentlicht werden. Ich bin mkir ziemlich sicher: die hätte mehr Material anzubieten als mybikelane.

Hudri Wudri
00
14.11.2011, 16:39
Laden Sie einfach die Sachen direkt dort hoch

angeblich ist das eh eine Plattform fuer alle boesen Verkehrsteilnehmer, nicht nur Solche, die die Radfahrer behindern (koennten)...
Einfach anonym hochladen, nachsehen, ob's auch bleibt, oder ovm Betreiber wieder geloescht wird, dann wird man eh sehen, wie gerecht diese Aktion ist...
Und knipsen Sie moeglichst viele Dienstfahrzeuge, dann isses nur eine Frage der Zeit, wann diese HP abgedreht wird :-P

Heinrich Dacher
10
10.11.2011, 01:58

mimimimimimi

joe doe
00
7.11.2011, 22:42
Der Postler darf das sogar

Jener
http://vienna.mybikelane.com/plate/3444
ist im Recht, §26a STVO.
Man muss aber nicht ein PT Kennzeichen haben, es geht auch ein DEckkennzeichen :-)
cu

27
02
8.11.2011, 21:23
"[..] sofern dies der Betriebseinsatz erfordert und der übrige Verkehr dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird."

Ob das jetzt eine wesentliche Beeinträchtigung ist oder nicht, sei dahingestellt.

Fakt ist, dass daneben 3 Spuren für den Autoverkehr sind. Eine dieser zu blockieren ist wohl weniger verkehrsbehindernd.

AlliGator
01
4.11.2011, 19:09
Beobachtungen im Freitagabendverkehr...

Kreuzung Währingerstr/Schottenring stadteinwärts. Von 5 Radfahrern, die bei rot vor den Autos warten, haben nur 2 funktionierende Lichtanlagen (die beim fahren leuchten, stehend sieht man die Radler noch schwerer). Um 17h00 ist es aber schon stockfinster.

Ein paar Meter weiter, vor dem Zebrastreifen am Anfang der Schottengasse, bleibe ich für querende Fußgänger stehen. Zwei Radler fahren ein paar Sekunden später natürlich am Auto vorbei, einer davon streift am Zebra einen Fußgänger der dabei fast stürzt.

Stehenbleiben? Entschuldigen? Oder gar wie vorgeschrieben NICHT an einem vorm Zebra haltenden Fahrzeug vorbeifahren? Weder noch - eh klar.

???????? alle miteinander...

Amish Bob
 
00
5.11.2011, 23:15
Warum sollte ...

.... ein Radfahrer an Fahrzeugen, die vor einem Zebra [sic] warten, nicht vorbei fahren? Vgl. StVO §12 Abs. 5

Drüber fahren und einen Fußgänger gefährden geht natürlich gar nicht.

AlliGator
01
6.11.2011, 10:59

Vorbeifahren vor Zebrastreifen wurde uns in der Fahrschule als extrem gefährlich und deshalb verboten erklärt. Ist zwar schon länger her, aber die wichtigen Sachen merkt man sich halt...

Mit ein bisserl googlen hab ich den StVO §17(3) jetzt auch im Klartext gefunden.

§ 17. Vorbeifahren.

...

(3) Das Vorbeifahren an Fahrzeugen, die vor einem Schutzweg oder einer Radfahrerüberfahrt anhalten, um
1. Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn,
2. Radfahrern das Benützen der Radfahrerüberfahrt oder
3. Rollschuhfahrern das Benützen des Schutzweges oder der Radfahrerüberfahrt zu ermöglichen,
ist verboten.

Amish Bob
 
10
6.11.2011, 14:38
Das stimmt schon, ...

... aber für einspurige Fahrzeuge gibt es da eben eine Ausnahme. Wie eben in $12 geregelt.

Das nächste mal übrigens nicht lang googlen, sondern einfach hier schauen: ris.bka.gv.at

AlliGator
02
6.11.2011, 18:06

Danke für den Link. Der wird sicher mal nützlich sein.
Aber ich lese da keine Ausnahme

§12 regelt das einordnen, den Kolonnenverkehr und sagt, wer wo vorbeifahren darf

§17 verbietet dann das Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das vor einem Zebrastreifen oder Radweg anhält um jemanden ohne Gefahr drüberzulassen.

Keine Ausnahme ist auch logisch, es geht ja um einen Gefahrenpunkt für schwächere Verkehrsteilnehmer. Gilt also sogar für das Vorbeifahren an Amish-Pferdekarren ;-)

Amish Bob
 
00
7.11.2011, 09:04
StVO $12 Abs 5

Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und *dergleichen* angehalten werden, so dürfen die Lenker *einspuriger*, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden.

Ich würde sagen Schutzwege fallen unter "dergleichen".

AlliGator
01
7.11.2011, 21:14

Sie haben wohl keinen Führerschein? Sowohl Ihr Nick wie Ihre Argumente deuten sehr stark darauf hin.

Die Idioten haben sich nicht vor meinem Auto aufgestellt, so wie es auch vor roten Ampeln oder Bahnübergängen erlaubt wäre. Gleich zwei sind unabhängig voneinander am Auto vorbei und über den Zebra mitten durch die Fußgänger, einer davon mit Kontakt. Das ist und war immer schon verboten, und Sie werden in keinem Paragraphen eine Ausnahme dazu finden.

Und falls Sie es noch immer nicht geschnallt haben sollten möchte ich Sie trotzdem höflich bitten, in einem anderen Thread herumzutrollen.

Amish Bob
 
20
7.11.2011, 22:10
No, jetzt gehen uns wohl ein bisserl ...

.... die Argumente aus und wir müssen untergriffig und persönlich werden. Ganz guter Stil!

Wissen S' an Ihrer Stelle würde ich mal lesen worauf ich antworte. Sonst müßte man daran zweifeln, ob Sie überhaupt einen Hauptschulabschluß gemacht haben. Oder haben S' einfach nur einen Beißreflex? (Von wegen Nick und so - wow, ich kann das auch) Sie haben nämlich die Theorie aufgestellt, daß man nicht mal vorbei fahren darf. Was ich Ihnen widerlegt habe. Sogar mit dem Hinweis darauf, daß über den Schutzweg fahren und Fußgänger gefährden, gar nicht geht. Also kommen S' wieder runter, höflich war nämlich an Ihrem Posting gar nichts mehr.

AlliGator
01
7.11.2011, 22:32

Sie haben nichts widerlegt. Nur gelangweilt.

Vorbeifahren und dann vor der Ampel, dem Stopschild, dem Zebrastreifen etc in der ersten Reihe stehenbleiben ist erlaubt. Kein Widerspruch. Keine neue Ausnahme, von der nur Experten wissen. Keine neue Erkenntnis. Hat nicht mal was mit dem Artikel über den Postings oder dem geschilderten Fall zu tun.

Und diese Trivialität schleppen Sie durch einen Thread? Nicht neu, nicht relevant, gähn...

Amish Bob
 
00
7.11.2011, 23:10

"Oder gar wie vorgeschrieben NICHT an einem vorm Zebra haltenden Fahrzeug vorbeifahren?"

maggo22
01
3.11.2011, 10:56
Liebe Kontrollfreaks von der "F":

Endlich kann ich den freundlichen Hinweis einmal weitergeben: Ich habe nichts zu befürchten da ich stets korrekt parke, was fürchten Sie?

Zukunftsoptimist1
12
25.10.2011, 19:29
Es ist nicht verboten,

einen Radweg zu betreten, auf ihm kurz zu verweilen, bis die Überquerung einer Fahrbahn gefahrlos möglich ist, oder einen Radweg mit einem Auto zu überfahren, wenn dieser z. B. von der Straßenmitte an den Straßenrand wechselt.
Fotos oder kurze Aufnahmen können in einem solchen Fall kein verkehrswidriges Verhalten dokumentieren, obwohl es auf den ersten Blick danach aussieht. Deshalb ist so ein "Pranger", auf dem auch korrektes Verhalten angeprangert werden kann, problematisch. Nur in manchen Fällen (z. B. bei Rotlicht in eine Kreuzung einfahren) schafft ein Foto oder Kurzfilm einen kaum anfechtbaren Beweis.

Kubi80
58
21.10.2011, 14:17
aber wehe

es gibt 2 kameras in der ubahn.
da fühlen wir uns alle verfolgt und wie in einem polizeistaat. das geht doch nicht, dass wir "überwacht" werden.
vermutlich sind es sogar dieselben gestalten, die diese aktion mit erkennbaren kennzeichen, einer art rangliste für "sünder" und nicht unkenntlich gemachten gesichtern, gut finden.
grüne doppelmoral at its best.

Rodrigo Martínez
21
24.10.2011, 15:22
äpfel mit birnen...

wenn die überwachungskamera nur dann eingeschaltet ist, wenn ein verbrechen, vergehen oder eine ordnungswidrigkeit geschieht, also zur dokumentation, dann wärs kein problem.

sehens jetzt den unterschied?

Ger hard
02
25.10.2011, 14:49
Und

zusätzlich ist es ein großer Unterschied ob ein Mensch oder ein KFZ fotografiert/gefilmt wird.

thinkonyourfeet
68
20.10.2011, 14:58
Es ist wirklich bezeichnend, dass es Menschen gibt,

die so niederträchtig sind, mit ihrem Auto einen Gehsteig oder einen Radweg zu blockieren.
Und sich dann sogar noch beschweren, dass das bekannt gemacht wird.
Der Engländer würde sagen: That's the last straw...

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