Mindeststrafen für Gewalt gegen Kinder

Wem nützt die Kinderschutz-Reform?

Kommentar der anderen | 9. Oktober 2011, 17:20

Warum die vom Justizministerium geplante Einführung von Mindeststrafen für Gewaltdelikte gegen Kinder weder legistisch noch pädagogisch sinnvoll ist - Eine Intervention aus gegebenem Anlass - Von Roland Miklau

Das Justizministerium will mit einem Gesetzentwurf "zum Schutz von Unmündigen" Mindeststrafen für alle mit Gewalt oder gefährlicher Drohung verbundene Straftaten Erwachsener gegenüber Kindern einführen (morgen, Dienstag, endet die Begutachtungsfrist). Hauptanwendungsfall der Neuregelung wären Kindesmisshandlungen mit weniger gravierenden Verletzungsfolgen und inadäquate Formen psychischen Drucks auf Kinder innerhalb der Familie oder sonst durch Obsorgeberechtigte.

Vorausgeschickt sei, dass die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte zur gesellschaftlichen und rechtlichen Ächtung innerfamiliärer Gewalt, die Beseitigung des elterlichen "Züchtigungsrechts" und die gewachsene Sensibilität gegenüber Kindesmisshandlungen und psychischer wie sexueller Gewalt sowie der schrittweise Ausbau von Opferhilfe- und Opferschutzmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Strafverfahrens uneingeschränkt zu begrüßen sind. Handelt es sich aber beim vorliegenden Ministerialentwurf um eine sinnvolle Fortsetzung der Bemühungen um besseren Gewaltschutz?

Daran bestehen begründete Zweifel. Hier wird nämlich dem Gesetzgeber vorgeschlagen, von der bewährten Struktur der Strafrahmen abzugehen, die insbesondere lautet: keine Mindeststrafen (Strafuntergrenzen) bei Straftaten, die mit höchstens drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind (Vergehen). Nun aber sollen dort je nach der Obergrenze des Strafrahmens Mindeststrafen von einem, zwei und drei Monaten (und bei schwereren Delikten höhere Mindeststrafen als bisher) eingeführt und der Vorrang der Geldstrafe gegenüber der Freiheitsstrafe aufgegeben werden. Damit würde der Straffestsetzung unabhängiger Richter eine Art Misstrauensvorschuss des Gesetzgebers entgegengebracht werden. Die individuell "passende" Strafe zu bemessen, ist aber ein Kern strafrichterlicher Tätigkeit und Beurteilung des Einzelfalls mit seinen unterschiedlichen Facetten. Warum will man den richterlichen Ermessensspielraum und eine flexible Reaktion auf erschwerende und mildernde Umstände einschränken? Gerade die am wenigsten gravierenden ("leichten") Fälle physischer und psychischer Gewalt mit schärferen Sanktionen und der Forcierung von Freiheitsstrafen ahnden zu wollen erscheint erzieherisch und strafrechtspolitisch verfehlt.

Angemessener und verhältnismäßiger Opferschutz ist das nicht, faire und wirksame Sanktionierung der Täter noch weniger. Muss doch trotz aller Ächtung jeder Form von Gewalt in der gesellschaftlichen Realität davon ausgegangen werden, dass es nach wie vor nicht wenige Erwachsene gibt, die im Umgang mit Kindern in Überforderungssituationen geraten und unangemessen bis hilflos reagieren - sei es aus beruflichem oder persönlichem Stress, sei es, dass sie in ihrer eigenen Sozialisation nicht ausreichend gelernt haben, mit Konflikten und Problemsituationen sozial kompetent und gewaltfrei umzugehen oder im Kindesalter selbst Opfer gewalttätiger Übergriffe waren.

Die sachgerechte Einzelfallbeurteilung durch das Gericht in Ansehung von Täter, Opfer und Tatumständen darf dabei vom Gesetzgeber nicht eingeengt und gegängelt werden. Straftaten gegen Kinder mögen im Allgemeinen schwerer wiegen als andere, das permanente "Gelegenheitsverhältnis" überforderter Eltern und das Maß ihres Versagens fällt aber gleichfalls ins Gewicht. In den vorhandenen Strafrahmen kann all das ausgewogen berücksichtigt werden. Einer Schematisierung durch den Gesetzgeber bedarf es nicht.

Der Gesetzgeber ist aufgerufen zu bedenken, welche Beispielsfolgen Maßnahmen wie die Einführung von Mindeststrafen bei weniger schwerwiegenden Straftaten haben können. Schließlich sind Kinder nicht die einzigen besonders schutzbedürftigen Opfer von Übergriffen Stärkerer. Was ist mit Alten, Kranken und Behinderten? Müssen wir künftig gar einem Wettbewerb von Interessengruppen und politischen Parteien um die Einführung von Mindeststrafen für jeweils aktuelle Gruppen von Straftaten entgegensehen, deren Prävention und Ahndung ihnen - aus vielleicht nachvollziehbaren Gründen - besonders wichtig erscheinen? Wehret den Anfängen!

Bevor der Gesetzgeber durch punktuelle Eingriffe Hand an ein seit Jahrzehnten eingespieltes und bewährtes System von Strafrahmen und richterlicher Strafbemessung legt und Grundsätze der Strafrechtsreform beiseiteschiebt, sollte er sich zumindest einer breiteren Grundsatzdiskussion stellen. Ganz abgesehen davon, dass alle nationalen und internationalen kriminologischen Forschungsergebnisse belegen, dass Strafschärfungen zwar einer zunehmend ins Symbolische abgleitenden Kriminalpolitik dienen, aber keinen nachhaltigen Opferschutz zu bewirken vermögen.

Es gibt ohne Zweifel eine Reihe von präventiven sozialpsychologischen wie auch organisatorischen und finanziellen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Opferschutzes - von einer besseren Ausstattung der notorisch überlasteten Jugendämter und Kinderschutzeinrichtungen bis zu vielfältiger Förderung gewaltfreier Erziehung und Konfliktbewältigung. Die Einführung sinnwidriger Mindeststrafen gehört nicht dazu! Vielmehr könnte diese Maßnahme sogar kontraproduktive Wirkung entfalten, indem so manche Befassung kompetenter Anlaufstellen mit Problemfällen und -familien sowie Strafanzeigen aus (falsch verstandener) Schonung der - dem Beobachter meist bekannten - Täter eher unterbleiben könnten als bisher. (Roland Miklau, DER STANDARD, Printausgabe,
10.10.2011)

Roland Miklau (69) war lange Jahre Sektionschef im Justizministerium und gilt als einer der profiliertesten Strafrechtsexperten des Landes.

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Albert Wittwer
00
10.10.2011, 17:40
Strafe statt Fürsorge

"Alle verfolgen einträchtig den Kinderschänder. Das stiftet einen Gemeinsinn, den es in unserer Gesellschaft schon lange nicht mehr gibt…Die Menschen sehen sich globalen und unbeherrschbaren Risiken ausgesetzt und versuchen, den eigenen Ängsten dadurch zu entkommen, dass sie im beherrschbaren Kleinraum des Strafrechtes Fehlverhalten immer härter geahndet sehen wollen – trotz sinkender Kriminalität".
Thomas Fischer, BGH Richter, in Die Zeit 6Okt11 S 17

bleak_vision
00
10.10.2011, 15:08
Mindeststrafen.

"Hier wird nämlich dem Gesetzgeber vorgeschlagen, von der bewährten Struktur der Strafrahmen abzugehen, die insbesondere lautet: keine Mindeststrafen (Strafuntergrenzen) bei Straftaten, die mit höchstens drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind (Vergehen)."

Ich finde nicht, dass sich diese Vorgehensweise bewährt hat, vielmehr hat sie in letzter Zeit zu vielen äußerst milden Schandurteilen geführt, bei denen unter anderem mit dem kulturellen Hintergrund und schweren Lebensumständen zu Gunsten der Täter argumentiert wurde.
Der Schaden der dem Richterstand damit zugefügt wurde ist enorm.

Alfred Zopf
02
10.10.2011, 15:04

Ich teile die Kritik von Hertrn Miklau insofern, dass ich vermute, mit diesem Gesetz will der Gesetzgeber die notwendigen Mehrausgaben im Jugendwohlfahrtsbereich weiterhin hintan halten, nach dem Motto wird bestrafen jetzt eh die Täter.

Mit gewaltpräventiver Abschreckung werden familiäre Probleme nicht gelöst, diese Zeiten sind schon längst vorbei. Es braucht vollprofessionelle Rahmenbedingungen, damit adequate Hilfe geleistet werden kann und das kostet sehr viel Geld für die personelle Besetzung, aber es rechnet sich in der nächsten Generation.

nanny ogg
02
10.10.2011, 11:37

Die Gesetzgebung ist auch insofern absurd, als dass kein Gericht Eltern gegen ihren Willen zu einer Erziehungsberatung verpflichten kann, weil das wäre ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Eltern und verfassungswidrig. Ich finde, man sollte das im Sinne des Kinderschutzes eher überdenken, als das Strafrecht zu verändern.

hiesiger Greis
01
10.10.2011, 12:44

außerdem ist eine Strafe von einem Monat Häfn eine Härte, wo man nicht weiß, ob das verhältnismäßig ist und das wird von vornherein verhängt, egal was einer gemacht hat. Da soll im Staat nichts Ärgeres mehr passieren, wenn ich mir anschau, wie in Ägypten und anderswo auf der Straße die Christen totgeschlagen werden und bei uns hasst man sie auch schon. Eines Tages werden diese ganzen Kinkerlitzchen lächerlich erscheinen.

4simo
00
10.10.2011, 12:38

ist die frage, obs mit der begründung nicht passiert

soweit ich seh ist bereits die verpflichtung hilfe anzunehmen ein hindernissgrund.

leider gehts nicht ohne eine entscheidung des betroffenen, und das besteht eben bei freiwilligkeit,
alles andere wird uU abgesessen, aber nicht genutzt

nanny ogg
00
11.10.2011, 21:31

doch, es ist tatsächlich die Begründung der Juristen, warum Eltern nicht zur Beratung oder bei Rosenkrieg Mediation verpflichtet werden können; zur Freiwilligkeit: Therapie statt Strafe funktioniert in anderen Bereichen auch - es würde allen, Eltern wie Kindern nützen, dies zumindest zu versuchen, bevor das Strafrecht durchgreift.

4simo
00
11.10.2011, 21:44

wo funktioniert therapie statt strafe im sinne der therapie?

mediation von 2 partner, die nicht zusammenarbeiten wollen (oder zumindest eine person sich verweigert) bringtnur geld für den mediator

nanny ogg
00
11.10.2011, 21:57

nun ja, aber wenn man nicht alles unversucht lässt ...die Kosten sínd ja trotzdem da; Haft für einen Elternteil, das Kind muss uU in der Zeit utern gebracht werden, braucht dann wegen dem Trauma der Trennung Psychotherapie...macht das mehr Sinn?

4simo
00
11.10.2011, 22:05
strafe ist nicht immer die richtige lösung

und die begründung kann ich nicht nachvollziehen, nur mediation, paartherapie ist immer davon abhängig, wie sich jemand einbringt, und wenn jemand keine schulderkenntnis hat, und ein *war halt überfordert, besoffen, wurde provoziert* vorhält, werden sich keine lösungen finden lassen. das ist ein absitzen der zeit.

J. Reichhart
01
10.10.2011, 10:53
dass kinder in österreich zu wenig geschützt sind, belegen alle (internationalen) vergleiche

aber: verschärfte strafen allein, nützen niemandem, am wenigsten den opfern, da gebe ich herrn Miklau recht.

wieder einmal putzt sich die politik ab und wäscht ihre hände in unschuld, statt die ursachen für die zunehmende gewalt und verwahlosung von kindern anzugehen:

armut in vielen familien
bildungsnotstand
prekäre verhältnisse
alkoholmissbrauch

aber gegen diese missstände müsste ja mit strukturellen und gesellschaftspolitischen massnahmen vorgegangen werden. das ist mühsam und bringt kaum wählerstimmen. also lieber alibi-aktionen wie strafrechtsverschärfung. liegt eh auf övp-linie: die kleinen gauner strafen, die grossen ehren!

Gernot Schandl
02
10.10.2011, 09:36
Falscher Fokus einer richtigen Überlegung.

Die Beobachtung, dass viel zu viele Personen die sich an Kindern vergehen ohne spürbare Strafe davonkommen, ist schon richtig. Der Gesetzesentwurf hat allerdings einen falschen Fokus. Wichtig ist es, diejenigen unbedingt ins Gefängnis zu sperren, die sich an Kindern in einer Art und Weise vergehen, wie es in einer normalen Familie selbst in der größten Stress- und Überforderungssituation nicht vorkommen kann. Derzeit kommen auch Täter, die Kinder vorsätzlich quälen oder sich sexuell an ihnen vergehen, glimpflich davon, wenn man ihre Strafen z.B. mit Strafen bei Eigentumsdelikten vergleicht.

der schwitzbär der schwitzt sehr
01
10.10.2011, 00:19
Kinder nach der Geburt beim Amt abgeben

so hat das bisher noch in jedem totalitären Staat funktioniert - von NS bis DDR

JosefGott
04
9.10.2011, 23:10
Wenn man von Korruption, machtmissbrauch und anderen Straftaten in der Regierung ablenken will, was macht man da?

Natürrlich! Kinderschutz bringt viele Pluspunkte bei dem Wählervolk. Da sind Emotionen im Spiel, keine Logik. Da vergißt man die paar abgezweigten Millionen oder Freisprüche die unverständlich sind.
War doch bei Bandion ähnlich. Kaum fragten sich die Leute wieso sie JM wurde und der StA ihr Assistent, schon kündigte sie Kinderschutzpakete an.

wurm83
 
00
10.10.2011, 10:13
wenigstens was "grundsätzlich" sinnvolles

besser als sie macht irgendeinen eurofighter deal und zweigt dabei ein paar mille für sich und freunde ab...oder hypo, oder bawag oder oder oder

Andreas W
14
9.10.2011, 19:28
Bessere Regelung waere die moegliche Anhebung der Strafrahmen bei bestimmten Opfergruppen!

Nicht nur Kinder sind besonders schutzbeduerftig, sondern alte, gebrechliche und behinderte Personen und ev. auch Frauen (gegenueber Maennern).
Jedoch sehe ich keinen Grund fuer Mindeststrafen bei leichten und minderschweren Vergehen.
Ich haette mir schon vor Jahren eine aehnliche Regelung gewuenscht wie in § 313 StGB (Anhebung der Strafe um die Haelfte - keine MUSS- sondern eine KANN-Bestimmung, wenn Beamte in Ausuebung ihres Amtes Straftaten begehen), wobei ich mir durchaus auch eine moegliche Verdoppelung der Strafrahmen vorstellen kann.
Ergaenzend ist auszufuehren, dass haertere Strafen ab einer bestimmten Hoehe keine abschreckende Wirkung mehr erzielen, weils an der konkreten Vorstellungskraft der Menschen mangelt.

Gerhard Schneider
03
9.10.2011, 19:26
Interessante Entwicklung

Einerseits überlegt man Mindeststrafen für Gewalt gegen Kinder, andererseits gibt es ein Gerichtsurteil, dass man Kinder schlagen darf, wenn man Schuldirektor ist und sich von ihnen provoziert fühlt.

Bekommen wir jetzt endlich die Zweiklassen-Justiz?

Cramoline
03
9.10.2011, 20:09
Ein Gerichtsurteil dieses Inhalts

gibt es, glaube ich, noch nicht. Die Finanzprokuratur hat, als rechtliche Vertretung des Bundes, in der Klagsbeantwortung in einem einschlägigen Zivilprozess bloß so argumentiert.

Gerhard Schneider
00
9.10.2011, 20:22

Sie haben sicher Recht. Die Meldung vom ORF: Ein Disziplinarverfahren gegen den Schulleiter wurde eingestellt - der Grund für die Zivilklage der Eltern - bedeutet wohl, dass so ein "eindeutiger Fall" von einem Gericht gar nicht angenommen wird..

Allerdings wenn ich diesen Artikel lese, würde die neue Gesetzesinitiative bedeuten, dass der Direktor bestraft werden MUSS - oder täusche ich mich schon wieder?

clara77
01
9.10.2011, 22:04

Im Zivilverfahren koennte der Junge durchaus obsiegen, wenn das Gericht ihm glaubt.

clara77
01
9.10.2011, 22:03

Das Diszi Verfahren wurde meines Wissens eingestellt, weil die Misshandlungen nicht mit der erfoderlichen Sicherheit festgestellt werden konnten. In so einem Fall waere es egal, wie hoch die Strafrahmen sind. Bestrafen kann man jemanden nur, wenn das Strafgericht feststellt, dass die Misshandlungen passiert sind.

Cramoline
13
9.10.2011, 22:42
Über die wahren Gründe,

weshalb das Disziplinarverfahren eingestellt wurde, können wir hier wohl nur spekulieren. Ich vermute, dass die Schonung des Staates vor rechtlicher verfolgung eine Rolle dabei gespielt hat. Der instabile Direktor wurde ja auch sehr schnell "wegpensioniert".

Johannes St.
 
21
9.10.2011, 19:03
man kann dem Kommentar nur in einem Punkt recht geben: Es gibt auch andere Schutzbedürftige Gruppen

Wenn bei Gewalt in der Familie lächerliche bedingte Freiheitsstrafen oder noch viel lächerliche unbedingte - dafür aber kaum spürbare - Geldstrafen verhängt werden (mit dem Vorteil, dass die Verjährungsfrist sofort zu laufen beginnt) dann kann man kaum von abschreckender Wirkung sprechen.

nicht wenige Väterrechtler haben da ein derartiges Problem am Hals

und heute ganz aktuell ist auch wieder einmal zu sehen zu welchen Wahnsinnstaten das führt. Nicht, dass diese dadurch ausgeschlossen werden. Aber wenn schon am Beginn der Gewaltkarriere eine größere Abschreckung vorhanden wäre und diese gar nicht erst startet, dann könnten uns vielleicht ein paar dieser Mordfälle erspart bleiben.

und wo bleibt der Opferschutz?

Floaschkas
13
9.10.2011, 17:56
Danke für diesen differenzierten und sachkundigen Kommentar!! Es ist kaum wo so deutlich, wie beim Kinderschutz, wiesehr die Gesetzgebung - soll sie wirklich den betroffenen, bzw. gefährdeten Kindern nutzen - Teil einer psychosozialen Dynamik ist,

welche für oder gegen die Interessen der Schutzbedürftigen läuft. Gesetzgebung ist in diesem Feld geradezu Teil der Sozialarbeit und sollte auf breitestmöglicher Basis diskutiert werden, unter Sicherstellung des Einbezugs entsprechenden Expertenwissens. Nur so kann sichergestellt werden, dass sie ihren Schutzzweck erfüllt und nicht nur symbolische Bedürfnisse politischer und öffentlicher Gruppen.

Vor allem sollte das Phänomen berücksichtigt werden, dass Gewaltprobleme in Familien auch immer häufiger dergestalt sind, dass Kinder als Macht- und Gewaltträger auftreten und langezeit in dieser Rolle geduldet werden, bis die Unerträglichkeit dieser Situation irgendwelche Beteiligte überlastungsreaktionen setzen lässt.

virginia plain
11
9.10.2011, 22:46
"dass Kinder als Macht- und Gewaltträger auftreten"

wow, Sie dürften ja als elternteil auch ganz schön versagt haben, wenn Sie so tyrannisiert werden.

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