Heinz Mayer: "Man darf vertrauliche Informationen nur an Beamte weitergeben, die unmittelbar damit zu tun haben. Und der Ministerin."
Gegen den Kabinetts-Chef der Innenministerin, Michael Kloibmüller, wird wegen der Weiterleitung einer vertrauliche eMail delikaten Inhalts an einen externen Berater ermittelt. Der Verdacht: Amtsmissbrauch und Geheimnisverrat (derStandard.at berichtete).
Kloibmüllers Anwalt weist die Vorwürfe zurück. Er beruft sich auf einen Vertrag mit der Firma zur Strategie-Beratung und Krisen-Kommunikation. Dafür sei es nötig, dass die Firma alle relevanten Informationen kenne. Der Anwalt betonte, dass der Vertrag "strengste Sicherheits- und Geheimhaltungs-Auflagen" enthalte.
Dieser Auffassung widerspricht jedoch Verfassungsexperte Heinz Mayer im Kurier. "Es ist nicht erkennbar, wozu ein Krisenmanager Ermittlungsergebnisse kennen
muss. Dazu hat ein Minister die Bürokratie", so der Jurist. "Man darf vertrauliche Informationen überdies nur an Beamte weitergeben, die
unmittelbar damit zu tun haben. Und der Ministerin."
Als Strategieberater fungiert wie berichtet Christoph Ulmer, der Ex-Kabinettschef im Innenministerium. Mit ihm unterhält das Innenministerium seit 2009 eine vertragliche Beziehung. Unterzeichnet wurde der Berater-Vertrag laut Kurier von Sektionschef
Franz Einzinger. Dieser sagt: "Ein Vertrag, der die persönliche Beratung der
Ministerin beinhaltet, setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus und ist
besonders heikel." Entsprechend intensiv sei der Kontrakt deshalb von den
Vergaberechts-Experten geprüft worden. Einzinger: "Formal ist alles korrekt",
Verschwiegenheitsklauseln seien üblich. Auch in anderen Ressorts gebe es solche
Verträge. (red, derStandard.at, 9.10.2011)