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Wien - Ende Februar 1998 berichtete Hubertus Czernin in seiner Standard-Serie Das veruntreute Erbe erstmals über den Fall Thorsch, Anfang November jenes Jahres veröffentlichte er ein kleines Buch unter dem Titel Die Auslöschung. Darin legte der 2006 verstorbene Publizist die Hintergründe der Enteignung durch die Nationalsozialisten und das Verhalten der Republik Österreich dar.
Alphonse Thorsch war bis 1938 hinter Louis Rothschild der zweitwichtigste Wiener Bankier: Das NS-Regime beschlagnahmte nicht nur die Realitäten und Kunstschätze, sondern auch die Privatbank, die in der Folge liquidiert wurde, und die ausländischen Besitzungen, die im Einflussbereich des Dritten Reichs lagen.
Nach dem Krieg wurden den Erben zwar 30 Kunstwerke und die Immobilien zurückgegeben, aber nicht mehr. Über Jahrzehnte hinweg weigerte sich die Republik, die Nachkommen fair zu entschädigen und die Löschung der Banklizenz rückgängig zu machen. Und gerade diese Lizenz wäre notwendig gewesen, um den Erben den Zugriff auf die eingefrorenen Konten der Bank in England und der Schweiz zu ermöglichen.
Ende April 1999 gab der damalige Finanzminister Rudolf Edlinger (SPÖ) bekannt, er werde den Antrag der Erben auf Rückstellung der Lizenz für das Bankhaus M. Thorsch & Söhne "wohlwollend" prüfen. Wenig später aber wurde der Antrag abgelehnt.
Nun wandten sich die Erben an den Entschädigungsfonds; den neuerlichen Versuch einer zumindest minimalen Wiedergutmachung startete Angela Hartig, eine Enkelin von Alphonse und Marie Thorsch. Sie ist die Mutter von STANDARD-Mitarbeiterin Marie-Therese Hartig. Der Entschädigungsfonds will sich am Montag mit dem Fall beschäftigen. (trenk, DER STANDARD - Printausgabe, 8./9. Oktober 2011)
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... legte dieser 1999 dar, warum nach der Gesetzeslage in der EU eine erloschene Bankkonzession nicht einfach wiederhergestellt werden könnte. Er empfahl daher um ein neuerliches Ansuchen um so eine Konzession. Ob diese dann das beanspruchte einstige Bankvermögen im Ausland leichter zurückerlangen ließe, konnte er naturgemäß nicht beantworten.
Der einstige Hausrat wird sich wohl in anderweitigem Privatbesitz befinden und durch die Zeit und die Bestimmungen des ABGB inzwischen auch rechtmäßig ins Eigentum der neuen Besitzer übergegangen sein. Eine Naturalrestitution ist aussichtslos und entbehrt durch den längst erfolgten Ablauf der Antragsfristen jeder gesetzlichen Grundlage.
Dr. Heinz Anderle, Freigeist
...leider niemanden der nach den Nürnberger Rassegesetzen verurteilt wurde rehabilitieren kann, denn das war 1936-1945 einfach gültiges Recht.
Man könnte ja eine Eingabe beim Volksgerichtshof machen, nur leider gibt's den ja nimmer.
Sonst geht's noch?
Daher ist eine einfache "Erneuerung" der Banklizenz nicht möglich.
Der Gerichtsstand für die gegen die Schweiz und Großbritannien zu stellenden Ansprüche von Seiten allfälliger Rechtsnachfolger der Banklizenz ist nun definitiv nicht Österreich.
Dr. Heinz Anderle, Freigeist
Es wird ja irgendwie rechtlich geregelt sein, was mit dem Vermögen einer Bank passiert, wenn diese liquidiert wird- also wenn mangels operativer Tätigkeit die Lizenz ausläuft-, bzw wer dann Rechtsnachfolger ist.
Normalerweise werden ja die Gesellschafter bzw deren Rechtsnachfolger die "Eigentümer" sein. Daran ändert ja die (nicht vorhandene) Lizenz nichts.
ich habe den Eindruck, dass Sie die Geschichte der Familie Thorsch nicht richtig verstanden haben.
1938 wurde von den Nazis das Bankhaus Thorsch unrechtmässig beschlagnahmt und nachfolgend liquidiert. Klarerweise konnte durch die Beschlagnahme die Eigentümerfamílie Thorsch die Bankgeschäfte nicht mehr fortführen. Daraus folgte dann die angeordnete Liquidation der Lizenz des Bankhauses Thorsch durch das Naziregime.
Die Banklizenz ist nicht ausgelaufen, sondern wurde eindeutig und mit Absicht von den Nazi's liquidiert.
Im Artikel steht, dass angeblich eine Bankenlizenz erforderlich wäre, um die in GB und der Schweiz eingefrorenen Konten dieser Bank öffnen zu können. Das habe ich hinterfragt. Das eine ist, die operativen Geschäfte einer Bank führen zu dürfen. Das andere sind die Eigentumsverhältnisse. Die Bank als solche gibts ja nicht mehr- also, was sagt das Gesetz zur Rechtsnachfolge?
Ich darf sehr wohl ein Auto besitzen, wenn ich keinen Führerschein habe. Ich darf es nur nicht in Betrieb nehmen. Trotzdem ist mein Auto mein Eigentum und darf ich darüber verfügen. Da kann mir auch die Polizei den Führerschein wegnehmen, soviel sie will.
Also bitte weniger Copy-Paste- Natsi- Reflex-Texte, sondern mehr lesen+verstehen.
eher habe ich den Eindruck, dass Sie die grösseren Zusammenhänge nicht kapiert haben.
Sie versteifen sich auf Gesetzestexte, die irgendwann einmal nach 1945 geschaffen wurden, warum wohl?
Sie reissen den Fall Thorsch aus dem Zusammenhang und vergleichen ihn mit einem simplen Autobesitz und dem Führerschein.
Ich denke, dass Sie bestimmt erst weit nach 1945 geboren wurden und von 1938 bis 1945 nichts mitbekommen haben. Es ist und bleibt eine Unrechtssache aus der Nazivergangenheit, die lässt sich weder verschweigen, noch verdrängen, noch ignorieren, noch wegreden.
Es scheint eher so, dass sie die grösseren Zusammenhänge nicht kapieren bzw. nicht verstehen bzw. verstehen wollen, denn Sie gehen kaum auf die damalige Situation (1938-45) ein, die ist nunmal die Grundlage und der Anlass der dzt. rechtlichen Situation.
Sie verstehen auch nicht den inhaltlichen Sinn meiner Postings, also was soll das nun?
Auf Ihre sehr beleidigenden Untergriffigkeiten will ich nicht näher eingehen.
des offiziellen Österreich gegenüber den Nachfahren und Erben der Bankierfamilie Thorsch.
Seit 1945, also sage und schreibe 66 Jahre! nach dem Kriegsende und dem Zusammenbruch des Naziregimes müssen die rechtmässigen Erben der Familie Thorsch um die Rückstellung grosser Teile ihres Vermögens kämpfen.
Ausgerechnet ein sozialdemokratischer Finanzminister hat 1999, also in jüngster Vergangenheit, den Erben trotz ursprünglichem "Wohlwollens" die Banklizenz verweigert.
Es ist mir wahrlich ein Rätsel, warum bis heute kein Finanzminster die menschliche Grösse zeigte, Gerechtigkeit gegenüber den Erben des Bankhauses Thorsch walten liess und die unrechtmässige Liquidation der Nazi's nicht schon längst rückgängig machte.
denn aller Wahrscheinlichkeit nach hat keiner von Euch diese sehr ungemütliche Ära des sogen. "Tausendjährigen Reiches" selbst miterleben brauchen.
Keiner von Euch ist mutwillig resp. mit Vorsatz seines Besitzes beraubt und enteignet worden.
Kaum einer von Euch ist eingesperrt, verfolgt und in die KZ's verschleppt und dort unschuldig getötet worden.
Kaum einem hier passierte es, dass seine Familien teilweise brutal auseinandergerissen wurden.
Nein, unsere heutigen Nachkriegsgenerationen wissen davon wenig bzw. interessieren sich kaum dafür, weil ihnen das entsprechende Geschichtsbewusstsein fehlt.
Und das offizielle Österreich verschanzte sich bislang grossteils hinter Gesetzteswerken, die kaum wahre Gerechtigkeit erkennen lassen.
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