Gemeinnützige Leistungen und Wiedergutmachung des finanziellen Schadens
Wien - Für die drei jungen Männer, die im Wiener
Allgemeinen Krankenhaus (AKH) nur am Papier Zivildienst zu leisten
hatten und weiter ihren jeweiligen Tätigkeiten in der EDV-Abteilung
der Reinigungsfirma AGO nachgehen durften, ist die Sache
strafrechtlich ausgestanden. "Ihnen wurden gemeinnützige Leistungen
und die Wiedergutmachung des finanziellen Schadens aufgetragen", so
die Staatsanwaltschaft.
Die physisch im AKH nicht vorhandenen Zivildiener bekommen nun
keinen Prozess. Die WKStA hatte ihnen eine Diversion angeboten, mit
der sich die drei Männer einverstanden erklärten. Falls die Männer,
unter denen sich die beiden Söhne der zwei AGO-Geschäftsführer
befinden, den Auflagen entsprechen, wird die Anzeige zurückgelegt.
Sie gelten dann weiter als gerichtlich unbescholten.
Gegen das Trio, das die für Zivildiener vorgesehene monatliche
Grundvergütung kassiert hatte, war wegen Betrugs und einer
Bestimmung im Zivildienstgesetz ermittelt worden, die dem Tatbestand
der Desertion im Militärstrafgesetz nachgebildet ist, da ihnen
vorgeworfen wird, sich wissentlich dem Wehrersatzdienst entzogen
hätten.
Fix scheint, dass sie ihren Zivildienst wohl nachholen werden
müssen, so wie die Zivildienst-Agentur bereits am Donnerstag
durchblicken hatte lassen. Demnach wird ein Verwaltungsverfahren
eingeleitet, "wo geprüft wird, ob sie rechtmäßig den Zivildienst
geleistet haben. Falls nicht, wird es einen Bescheid geben, mit dem
sie für allenfalls noch offene Tage neuerlich zugewiesen werden", so
die Agentur.
Am Donnerstag waren bereits der AGO-Geschäftsführer, der
Personalchef und die ehemalige AKH-Pflegedirektorin nicht
rechtskräftig wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden. (APA)