Strafrechtlich ausgestanden

Kein Prozess für AKH-Zivis

7. Oktober 2011, 14:35

Gemeinnützige Leistungen und Wiedergutmachung des finanziellen Schadens

Wien - Für die drei jungen Männer, die im Wiener Allgemeinen Krankenhaus (AKH) nur am Papier Zivildienst zu leisten hatten und weiter ihren jeweiligen Tätigkeiten in der EDV-Abteilung der Reinigungsfirma AGO nachgehen durften, ist die Sache strafrechtlich ausgestanden. "Ihnen wurden gemeinnützige Leistungen und die Wiedergutmachung des finanziellen Schadens aufgetragen", so die Staatsanwaltschaft.

Die physisch im AKH nicht vorhandenen Zivildiener bekommen nun keinen Prozess. Die WKStA hatte ihnen eine Diversion angeboten, mit der sich die drei Männer einverstanden erklärten. Falls die Männer, unter denen sich die beiden Söhne der zwei AGO-Geschäftsführer befinden, den Auflagen entsprechen, wird die Anzeige zurückgelegt. Sie gelten dann weiter als gerichtlich unbescholten.

Gegen das Trio, das die für Zivildiener vorgesehene monatliche Grundvergütung kassiert hatte, war wegen Betrugs und einer Bestimmung im Zivildienstgesetz ermittelt worden, die dem Tatbestand der Desertion im Militärstrafgesetz nachgebildet ist, da ihnen vorgeworfen wird, sich wissentlich dem Wehrersatzdienst entzogen hätten.

Fix scheint, dass sie ihren Zivildienst wohl nachholen werden müssen, so wie die Zivildienst-Agentur bereits am Donnerstag durchblicken hatte lassen. Demnach wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, "wo geprüft wird, ob sie rechtmäßig den Zivildienst geleistet haben. Falls nicht, wird es einen Bescheid geben, mit dem sie für allenfalls noch offene Tage neuerlich zugewiesen werden", so die Agentur.

Am Donnerstag waren bereits der AGO-Geschäftsführer, der Personalchef und die ehemalige AKH-Pflegedirektorin nicht rechtskräftig wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden. (APA)

Kommentar posten
10 Postings
Chocoholic
02
17.10.2011, 08:31
na gott sei dank sind die ohne rechtliche Konsequenzen davon gekommen.

so konnten sie die wichtigsten Regeln im oesterreichischen Land lernen: kennst du ausreichend Leute in den richtigen Positionen und hast du ausreichend Geld, kannst du dir alles erlauben.

isaak mc cool
00
Da Papa wird´s scho richtn

Jakob der Schwitzer
00
16.10.2011, 10:30
wichtig ist

sie müssen den zivi nachholen...

afrayspeed
00
18.10.2011, 12:12

ja, ich hoffe sehr, sie kommen zum roten kreuz, "auto ausschlecken".

CyberCop
03
10.10.2011, 23:56
...Fix scheint, dass sie ihren Zivildienst wohl nachholen werden müssen...

ich war selbst zivildiener (zu einer zeit als es noch "die kommission" gab) und deshalb stehen alle zivis hoch in meiner achtung

für die drei wünsch ich mir allerdings, das sie ihren dienst in der hauptkläranlage nachholen müssen - zum putzen der teile ganz unten

Bertel Mann
012
8.10.2011, 08:47
Die haben wenigstens was fürs Leben gelernt:

Mit den richtigen Beziehungen musst du auch die Justiz nicht fürchten...

Toeris
34
7.10.2011, 15:33

Na, da wurde aber ordentlich gedreht, damit die Herren Söhne nicht vorbestraft sind und somit studieren können...

Jakob der Schwitzer
00
16.10.2011, 10:33
kann man natürlich auch

wie konnte sonst tibor foco beim studium fliehen ;-)

reft
03
7.10.2011, 18:31

Wusste gar nicht, dass man als Vorbestrafter nicht studieren darf.

zkk
 
00
17.10.2011, 15:46
naja, auf einer uni vielleicht, die müssen ja jeden nehmen,

aber beim fh-aufnahmegespräch nach dem allgemeinen aufnahmetest musste ich ein leumundszeugnis vorzeigen. kann mich jetzt nicht erinnern, ob fehlende unbescholtentheit ein no-go war, aber aus irgendeinen grund werdens das schon verlangt haben.

ausserdem kann man ja theoretisch akademische titel aberekennen, weil sich jemand nicht "standesgemäß" verhält ... die kriterien kenne ich allerdings nicht und nachdem heutzutage fast schon jeder bessere anwalt vorbestraft ist, dürfte es mit der titelaberkennung nicht so schlimm sein ... ^^

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.