Verstoß gegen Verbotsgesetz

18 Monate Freiheitsstrafe für Postings auf Neonazi-Homepage

7. Oktober 2011, 14:23

54-Jähriger meldete Rechtsmittel an - Urteil des LG Korneuburg nicht rechtskräftig

Korneuburg - 18 Monate Freiheitsstrafe (unbedingt) wegen mehrfacher Verstöße gegen das Verbotsgesetz und Verhetzung: So lautete am Freitag am Landesgericht Korneuburg das Urteil gegen einen 54-Jährigen, der im Vorjahr auf der - mittlerweile verbotenen - Neonazi-Homepage "alpen-donau.info" gepostet hatte. Der Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig. Der Angeklagte meldete Rechtsmittel an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Zur Strafbemessung führte der vorsitzende Richter Manfred Hohenecker aus, dass 18 Monate bei einem Rahmen von einem bis zu zehn Jahren an der Untergrenze lägen. Das Verbotsgesetz sei nicht dazu angetan, symbolische Strafen zu verhängen.

Als erschwerend gewertet wurden das Zusammentreffen zweier Delikte und die Tat-Wiederholungen über einen längeren Zeitraum (Mai bis September 2010, im Forum registriert war der Beschuldigte seit Sommer 2009) hinweg. Mildernd ausgewirkt hätte sich das Tatsachengeständnis, die Reue des Angeklagten sei "nicht sehr glaubwürdig" gewesen. (APA)

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Phönixe
23
13.10.2011, 07:49
Meinungsterror oder Parteikonkurrenz unterdrücken?

Dieses "Verbotsgesetz" erscheint mir immer mehr als Gebotsgesetz sich politisch eingeschüchtert zu verhalten.

Ich poste hier und die Blattlinie wird nach Machtwechsel angegriffen; Schon stehen die Poster vor Gericht.

Meinungsfreiheit hinter Gittern?

nina yankow
00
15.11.2011, 23:04

geh, wird euch das nicht langsam zu blöd?

was hat es bitte mit "meinungsfreiheit" zu tun, wenn jemand (mit einer waffe als profilbild!!) hetzerische nazi-rassetheorien verbreitet, bestimmten ethnischen gruppen die vernichtung wünscht und für manche menschengruppen das "aussondieren" aus dem "volxkörper"?
genauso gut hätte man den herrn wegen verhetzung anzeigen und verurteilen können, wegen der österreichischen geschichte gibt es aber eben auch noch den wiederbetätigungsparagraphen, der genauso gut passt.

unser gesetz bekennt sich dazu, dass derartige dämliche hassparolen, die leider immer noch volksverhetzendes potential haben, nicht erwünscht sind, und das ist gut so.

heinz strobl
 
21
9.10.2011, 23:20
am anfang

war das wort

bibliothekar
01
10.10.2011, 10:32

Theologisch gesehen vielleicht, evolutionsgeschichtlich sicher nicht. Am anfang war das sich gegenseitige auffressen oder erschlagen. Erst später kam die fähigkeit, konflikte mit worten zu lösen.

Threonin
01
10.10.2011, 09:37

IM Anfang war das Wort, und das Wort war bei Gott.

Tschurangrati
00
14.10.2011, 15:00
Wer

hat sich sowas denn ausgedacht?

Threonin
115
9.10.2011, 13:16

Ich schicke voraus, ich bin ein (politischer) Gegner von Leuten die die NS-Zeit verharmlosen oder gar verherrlichen.

Ich möchte dennoch darauf aufmerksam machen, dass beschränkte Meinungsfreiheit eben keine Meinungsfreiheit ist, denn Freiheit ist das Fehlen von Grenzen.

Durch das Verbotsgesetz haben wir uns einen Käfig geschaffen, der einfach nur ein bisserl größer ist, als es in autoritären Regimen der Fall ist.

Ach ja, wenn unser System überlegen ist, benötigt es keinen Schutz. Wenn es nicht überlegen ist wird es unweigerlich untergehen, ob von innen oder von außen. So ist halt der Lauf der Dinge.

Superschurke
11
14.10.2011, 17:35

Abseits vom Für und Wider des Verbotsgesetzes von 1947, möchte ich anmerken, daß die Republik gar nicht die Souveränität hätte, es aufzuheben:

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%... atsvertrag

Österreich ist darin verpflichtet, ein Gesetz dieser Art als gültiges Recht zu besitzen.

"Österreich verpflichtete sich im Vertrag, alle nationalsozialistischen Organisationen aufzulösen und keine Wiederbetätigung von nazistischen und faschistischen Organisationen zuzulassen (Art. 9 und 10, vgl. Verbotsgesetz 1947, das nach wie vor gilt)"

Threonin
02
14.10.2011, 20:10

Dennoch ist es eine Frage ob man solche explizit solche Organisationen auflöst oder ob man für das schreiben von Forenbeiträgen und Büchern ins Gefängnis geht.

nina yankow
00
15.11.2011, 22:46

auch verleumdung, üble nachrede, verhetzung und verbale sexuelle belästigung sind strafbar.
das sind alles ebensowenig "meinungen", die durch meinungsfreiheit geschützt gehören, wie jegliche formen der wiederbetätigung. es gibt einen ziemlich breiten konsens, dass diese dinge dem friedlichen zusammenleben in einer gesellschaft so stark zuwiderlaufen, dass sie strafbar sein sollen.

was verboten ist und was nicht, das entscheidet das gesetz, das theoretisch auch jederzeit geändert werden kann. daran gibt es aber mit gutem grund außerhalb gewisser gesinnungskreise kein interesse.

heinz strobl
 
32
9.10.2011, 23:43
das beste system

ist nicht vor menschlicher Dummheit geschützt.
Gerade in Ö. beadrf es daher solcher Gesetze
Die Geschichte lehrt uns , das diese Einschränkung der Meinungsfreiheit notwendig ist.Wir sind nicht die USA,Die können sich es leisten "Aryan Nation" agieren zu lassen.Selbst in der Depression war das keine politische Kraft.Man braucht sich nur anschauen wieviele Stimmen die update-Version der NSDAP, quasi "NAZI 2.0" geriert.Die braune Farbe ist etwas aus der Mode aber Blau ist auch schön und umlackiert ist schnell.Da bin ich doch recht froh, dass es das Gesetz gibt, denn wie die Wahlplakate ohne die Beschränkungen aussähen,das kann ich mir leider vorstellen.

Threonin
10
10.10.2011, 17:36

Die natürliche Selektion gilt auch für Kulturen und politische Systeme. Alles hat seine Zeit und vielleicht seine Nische. Durchsetzen wird sich aber das überlebensfähigste System.

joachim posan
 
00
20.10.2011, 21:21
durchsetzen wird sich das ueberlebensfaehigste system

also jenes mit den effektivsten massenvernichtungswaffen und brutalsten vorgehensweise?

Threonin
01
20.10.2011, 21:53

Nicht unbedingt. im Gegenteil, hat die Geschichte gezeigt, dass das alleine zu wenig ist. Es wird aber immer Phasen geben, in denen brutale Systeme im Vordergrund stehen, während es phasen gab und geben wird, in denen eine gewisse Freiheit und auch Wohlstand herrschen.

bibliothekar
01
10.10.2011, 07:48

Also die wahlplakete der umgefärbten sind jetzt schon schlimm genug. Ein größeres problem finde ich, dass kindern zwar beigebracht wurde gegen nazis zu sein, sie aber nie gerlernt haben, zu erkennen, was eine totalitäre ideologie ausmacht. Die aufklärung findet leider nur sehr oberflächlich statt. Und wenn sie die beiträge hier zum thema nahost durchlesen, dann merken sie auch, dass der antisemitismus in keiner weise eingeschränkt wurde. Ich halte die gesetzeslage für kontraproduktiv.

ape.p
38
9.10.2011, 16:37
so fangen die naziversteher auch an, "ich bin ja ein gegner, aber..."

selbst honsik hat gemeint, er will keine verbrechen verteidigen, sonern er sei neutraler beobachter, "aber...".

die anderen kommen mit kommunistischen verbrechen, wieder andere kommen mit der meinungsfreiheit, es ist immer wieder das selbe und nichts neues.

gerichte, auch der verfassungsgerichtshof und der europäische gerichtshof für menschenrechte und die verschiedensten menschenrechtskommissionen der uno und selbst die meinungsfreiheitsliebende us, haben schon mehrfach bestätigt, dass es bei nationalsozialistischer wiederbetätigung nicht um eine meinung handelt, sondern um ein verbrechen. und das die gesetze rechtskonform sind.

bibliothekar
00
10.10.2011, 07:42

Etwas zu offensichtlich machen sie das aber schon mit ihren 5 konten, um die beiträge zu beurteilen ;)

Threonin
01
9.10.2011, 17:12
Das alles will ich nicht bestreiten. Da ich aber ein Prinzipienreiter bin, kann ich die Haltung dieser Institutionen nicht nachvollziehen.

Letztlich ist jede Äußerung Ausdruck der eigenen Meinung, auch in der Wissenschaft.

Man kann also durchaus argumentieren, dass hier eine Meinung zum Verbrechen gemacht wird.

Wie gesagt, Freiheit ist das komplette Fehlen von (künstlichen) Grenzen. Das muss nicht schlecht sein, man sollte sich aber durchaus dann nicht der eigenen Meinungsfreiheit rühmen.

Es geht ums Prinzip Freiheit, um die Freiheit auszudrücken was man denkt und ob Gedanken zu einem Thema Meinung sind oder Verbrechen.
Ich selber bin ja der Meinung, dass Worte niemals Verbrechen sein können, auch wenn mir das selber oft weh tut.

heinz strobl
 
12
9.10.2011, 22:56
worte können

wie waffen sein.Sie können demütigen und damit Krieg, Mord und Totschlag heraufbeschwören und haben dies auch getan.A.H hat mit Reden ein kleine Partei groß gemacht und die Worte führten zu Auschwitz.Manchmal können Worte töten.

Threonin
00
10.10.2011, 17:29

Menschen haben durch ihre Taten zu Ausschwitz geführt.

Menschen haben durch ihre Taten Krieg geführt.

Menschen haben durch ihre Taten gemordet.

Worte können demütigen und verletzen, aber es liegt immer an den handelnden Personen, was sie tun. Indem wir den Worten zu viel Macht einräumen, nehmen wir den Tätern ein Stück ihrer Verantwortung und Schuld, verharmlosen ihre Verbrechen.
Das finde ich nicht angemessen.

heinz strobl
 
01
9.10.2011, 22:51
prinzipien sind immer unmenschlich

wenn es keine Ausnahmen gibt.Grenzenlose Freiheit kann es höchsten auf einer einsamen Insel geben sofern dort nur ein Mensch lebt.Kaum gibt es einen zweiten, wrd der Freiheit Grenzen gesetzt , weil sonst das Zusammenleben leidet.Weil wir alle über Freiheit recht unterscheidliche Konzepte haben.
Meinung an sich ist nicht sakrosankt.In Demokratien werden die Grenzen der Freiheit durch Parlamente formuliert.Im Vergleich schafffen diese Gremien die größtmögliche Freiheit für den Einzelnen.
Bei Beleidigungen und Aufruf zu Völkermord sollte eine Grenze eingezogen werden.Wenn diese Grenzen demokratisch legitimiert sind ist es kein Problem.
Die diskussion über diese Grenzen wird nicht deswegen enden.Jede Generation wird ihre Grenzen finden.

Threonin
00
10.10.2011, 17:34

Meinung ist nicht sakrosankt, das behaupte ich gar nicht.

Mir geht es um widersüruchsfreiheit im System an sich. Entweder wir haben Meinungsfreiheit, oder eben nicht. Wenn wir sie nicht haben, brauchen wir uns ihrer auch nicht zu rühmen.

Leider kann alles demokratisch legitimiert werden, auch Völkermord. Deshalb muss ich es nicht richtig finden, sondern es hächstens als legitim betrachten.

Was das Konzept von Freiheit angeht, dieser BEgriff ist eben definiert als fehlen von Grenzen. Das Gegenteil ist Einschränkung. Wir haben bei der Meinungsäußerung eine Einschränkung. Ist nicht schlimm, aber man sollte dazu stehen und sich nicht winden indem man bestimmte Aussagen als Verbrechen deklariert das niemals Meinung sein kann.

_ricko_
00
9.10.2011, 17:12

ps: sie sollten die gesetzeslage jenseits von AUT und GER besser studieren

Hubert Ungeist
 
25
9.10.2011, 11:18
Interessant finde ich dass das Gericht

auch die Registrierung als Forumsposter als schuldhaft bezeichnet - insofern sind dann wohl auch alle die "schuldhaft" die diese Seite zur Beobachtung besuchen, und sich dort registrieren lassen, wie es sicher ienige Grüne tun werden.

Ansonsten sind die 18 Monate als Warnung eh gut bemessen

luquas
92
9.10.2011, 09:34

Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, daß Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.

René Descartes

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