Streit um Gerichtsgebühren

Sozial- und Gesundheitsminister gegen Karl-Entwurf

7. Oktober 2011, 08:16

Gesundheitsminister: Mehrkosten für Sozialversicherungen - Finanzministerium gegen Nachzahlung

Wien - Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) stößt mit ihrem Entwurf für das Budgetbegleitgesetz 2011 auf Widerstand in der Regierung: Sozial- und Gesundheitsministerium lehnen ihren Plan ab, die Gerichtskosten für die Sozialversicherungen - im Gegenzug zu einer Senkung der Kopiergebühren - zu erhöhen. Dass sogar Nachzahlungen vorgesehen sind, stößt auch auf Kritik des Finanzministeriums. Der Hauptverband weist darauf hin, dass der von Karls Plänen verursachte Mehraufwand die Konsolidierung der Krankenkassen gefährden würde.

Denn es geht um relativ viel Geld: Die Sozialversicherungen sollen für Arbeits- und Sozialrechtsverfahren nicht mehr ein Pauschale von (derzeit) 41 Mio. Euro pro Jahr bezahlen, sondern künftig voll die Kosten tragen. Für heuer würden sie, behauptet das Justizministerium, 53 Mio. Euro ausmachen. Die Differenz will sich die Justiz rückwirkend nicht nur für heuer, sondern auch ab 2008 über eine Pauschalzahlung von 36 Mio. vom Hauptverband holen.

Hundstorfer: "Wurde nicht akkodiert"

Über eine neue Kostenverteilung wird seit einiger Zeit gesprochen. Seit der Einbindung der Arbeits- und Sozialrechtssachen in die ordentliche Gerichtsbarkeit ist vorgesehen, dass der Bund die hier entstehenden Kosten für Personal- und Sachaufwand trägt. Die Justiz hat allerdings immer wieder verlangt, dass neben den Verfahrenskosten (z.B. für Gebühren oder Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher etc.) auch anteilig Personal- und Sachausgaben ersetzt werden sollen.

Von den Sozialversicherungen wurde das stets abgelehnt, betont der Hauptverband in seiner Stellungnahme. Nun hat das Justizministerium versucht, die Forderung im Budgetbegleitgesetz umzusetzen - wohl um den Einnahmenausfall durch die Senkung der Kopierkosten zu kompensieren. Akkordiert wurde das aber nicht, kritisiert das Sozialministeriums Rudolf Hundstorfers (SPÖ) -und lehnt den Entwurf ab. Man sei aber - "wie schon mehrfach signalisiert" - bereit, in Gespräche über die Problematik einzutreten. Das Gesundheitsministerium kann "keine Zustimmung erteilen", weil Karls Plan eine "enorme finanzielle Mehrbelastung" für die Sozialversicherungen bedeute und deren Konsolidierung gefährde.

Kritik von Parteifreundin Fekter

Aber auch aus dem von Karls Parteikollegin Maria Fekter (ÖVP) geführten Finanzressort kommt Kritik: Eine "rückwirkende Verpflichtung zu Nachzahlungen" widerspräche dem "Grundsatz von Treu und Glauben". Aus Sicht des Hauptverbandes wäre diese "zumindest verfassungsrechtlich bedenklich".

Der Hauptverband argumentiert weiters, dass der geplanten Erhöhung keine nachvollziehbaren Mehrkosten gegenüber stünden - denn die angeführte Erhöhung der Tarifsätze sei "vom zuständigen Ressort selbst ausgelöst" worden. Dies stellt auch die Wirtschaftskammer fest, die die Erhöhung des Pauschalbetrages ebenfalls "negativ" sieht.

Den erwarteten Einnahmenentfall durch die gesenkten Kopiergebühren hat das Justizministerium in seinem Entwurf nicht beziffert - und das wird auch vom Finanzministerium sowie vom Rechnungshof kritisiert. Angesichts heftiger Kritik und eines laufenden Verfahrens beim Verfassungsgerichtshof ist in dem Entwurf auch vorgesehen, die dem Gericht zu bezahlenden Kopiergebühren zu senken. Für vom Gericht erstellte Kopien sollen nur mehr 0,60 Euro (statt 1,10 Euro), für selbst gefertigte Kopien 0,30 (statt 0,60) Euro pro Seite bezahlt werden. (APA)

Kommentar posten
25 Postings
Hudri Wudri
00
11.11.2011, 09:54
Parteifreundin Fekter

... na dann braucht sie ja keine Feinde (mehr)

tablespace65
01
10.10.2011, 08:00
Die KARL hätte einfach auf der Uni bleiben sollen...

Jetzt versucht also auch B. KARL als Justizministerin die Sozialversicherung "gegen die Wand fahren zu lassen"?

Es ist beinahe schon unglaublich, mit welcher Dreistigkeit die ÖVP versucht, die Sozialversicherung in Österreich zu zerschlagen.

graeslein
 
00
13.10.2011, 11:06

Vielleicht überlegt es sich die Sozialversicherung dann, es dauernd auf Klagen ihrer Versicherten ankommen zu lassen.

Also als so "dreist" wie Sie das sehen, sehe ich das nicht. Wie kommen die Menschen dazu, dass sie das, was ihnen sowieso zusteht, erst gerichtlich einklagen müssen?

Davidchen
00
13.10.2011, 12:56
Äh ja. Ohne Grund Pension zahlen ist billiger als ca 300 € pro Gutachten ?

Naja, wenn Sie meinen. Ungefähr 90% dieser Klagen sind nämlich unberechtigt.

suboptimal
 
03
9.10.2011, 10:12
Das unsägliche "Budgetbegleitgesetz" gehört längst in den Müll.

Das ist auch so eine inferiore schwarz-blaue Erfindung, bei der im schluderigen Schnellverfahren ein ganzes PAKET mit hunderten neuen Gesetzen an einem Tag durchs Parlament durchgepeitscht wurde – ohne Rücksicht auf vorher bereits bekannte Fehler, die dann jahrelang genau so schluderig novelliert werden müssen.

Walter Kaiser.
01
8.10.2011, 16:30
Den erwarteten Einnahmenentfall durch die gesenkten Kopiergebühren hat das Justizministerium in seinem Entwurf nicht beziffert

Achja, und als sie die Kopierkosten in verbrecherischer Art und Weise raufgeschnalzt haben, wude der Mehrerlös auch den Krankenkassen gutgeschrieben, gell?

Nein? Warum soll jetzt der Mindererlös durch reduzierte Gebühren von den Krankenkassen getragen werden?

Gehrts noch dämlicher?

gebdensenfdazu
34
7.10.2011, 20:07

alle koruppt durch und durch

moejoe000
20
7.10.2011, 19:47

Dresit, wenn sich ein Ministerium auf Kosten eines anderen Ministeriums finanzieren will...

Davidchen
00
13.10.2011, 12:57
Das Finanzministerium macht das doch dauernd.

moejoe000
00
10.10.2011, 21:23

Danke, ihr Idi**en!

bula sagt
20
7.10.2011, 18:47
bei gericht ....(2)

im dritten stock findet man anhand des namens die gz und den akt. auskunft: nächsten montag anrufen ob der akt schon ausgehoben ist und dann erst einsichtnahme.
ich gehe nochmals ins archiv und diesmal nach 2 minuten ist anhand der diesmal richtigen gz der akt auffindbar.
ich werde aber erst am montag anrufen und das weitere procedere in anspruch nehmen, sowie die zu erwartenden noch hohen kopierkosten bezahlen.
denn nur so kann ich mich dann mittels auskunftsplichtgesetz bei der zuständigen ministerin erkundigen, ob die justiz schon im 21. jahrhundert angekommen ist.

Benefit Maledict
00
14.10.2011, 10:26
Schreiben Sie es doch nochmal, weils so schön ist:

"Scheidungsurteil aus 1991" ...

V. S.
10
8.10.2011, 12:47
>ob die justiz schon im 21. jahrhundert angekommen ist.

Definitiv NEIN.
Beweis: - Allein, dass überhaupt kopiert, man sich mit Papieraktenbergen herumschlagen muss, anstatt, dass es ELEKTRONISCHE Akten gibt.

- Gar nicht zu reden von der mittelalterlichen Gutsherrinmanier, dass RichterInnen SELBST protokollieren, was eine "wunderbare", weil entscheidende Einflussmöglichkeit auf eine Verfahren gibt, dh, die Allmächtigen "schön" ihre persönlichen Präferenzen zum Schaden der ungewollten Partei einfliessen lassen können.

Widerstand!

0815-Kommentar
00
9.10.2011, 10:09

so wie es mit der datensicherheit ausschaut sind papierakte eigentlich zu begrüßen.

bula sagt
12
7.10.2011, 18:36
bei gericht braucht man eine wohlgefüllte börse ( 1)

und eine hohe reizschwelle.
beispiel: benötige wegen verlust scheidungsurteil (kopie) aus dem jahre 1991. bekam gz (geschäftszahl) vom justizzentrum marxergasse, zuständig bg favoriten. am amtstag (dienstag) nach überwindung der kontrolle (wegen kritischer äusserung extrabehandlung) frage bei information. archiv ist im keller, zugang möglich. dort schlechte luft (altpapier, wenig raum), daher behindertenarbeitsplatz. nette frau findet akt nicht (suche lt gz keine 3 minuten). zufällig kommt eine "wichtige " sachbearbeiterin hinzu und macht darauf aufmerksam, dass nur in der zuständigen abteilung ein begehren zu stellen sei.
abteilung im zweiten stock findet aktenzeichen lt. namen nicht, verweis auf dritten stock.

Davidchen
00
13.10.2011, 13:00
Wer

hat nochmal einen 20 Jahre alten Wisch verloren (und glaubt, dass der dann für ein Gericht im 21. Jahrhundert das Wichtigste der Welt sein müsste) ?

Sambapati
00
7.10.2011, 18:05

Natürlich sind die dagegen, müssen sie ja sein. trotzdem gehört es zur kostenwahrheit

HM2
00
8.10.2011, 13:30
Ich würde sagen:

Endlich wieder etwas gefunden um die Krankenkassen mieß zu machen wegen eines Defizets.

Walter Kaiser.
00
8.10.2011, 16:31
Nur, wenn die Kosten echt sind.

Würden Sie das bei den Kopierkosten so sehen?

HM2
00
8.10.2011, 13:28
Ich würde sagen:

Bhai Sahib
 
12
7.10.2011, 11:16
Heisst das: Hundsdorfer verletzt weiter beharrlich Art 6 EMRK ?

Steht man in ASG-Verfahren als Rechtsschutzwerber eh schon einer Masse "unsichtbarer" Gegner aus Finanzprokuratur und Hauptverband gegenüber, so ist der hundsdörflich usurpierte, gerichtlich pauschalierte Kostenrabatt für instituionelle Rechts-Wegelagerer zusätzlich eine erhebliche Verletzung der "Waffengleichheit".

moejoe000
10
7.10.2011, 19:46

Nein, in Sozialrechtsverfahren zahlt IMMER die Sozialversicherung den Prozess.

Nomade Nomade
11
8.10.2011, 16:41
Kommt drauf an ob Sie auch Schmerzensgeld einklagen...

moejoe000
10
10.10.2011, 17:49

§ 93. Abs. 1 ASGG:

§ 93. (1) Die bei den ordentlichen Gerichten im Rahmen ihrer Tätigkeit in Verfahren in Sozialrechtssachen erwachsenden Kosten, in denen ein Träger der Sozialversicherung Partei ist, sind von den Trägern der Sozialversicherung zu tragen; diese Kosten umfassen die den Zeugen, Sachverständigen und Parteien sowie den fachkundigen Laienrichtern zu leistenden Gebühren beziehungsweise Entschädigungen (§ 32).

Schnurz Homunculus
14
7.10.2011, 10:25
ich war im Grundbuch

und habe Einsicht genommen. Man hat mir einen Ausdruck angefertigt, von dem ich alles abschreiben durfte/musste. Auf meine Frage, ob ich den Ausdruck - der ja nach meiner Einsichtnahme weggeworfen wird - gleich mitnehmen dürfe, hat man mir gesagt, dass jeder Ausdruck als Grundbuchsauszug gewertet werden muss und € 11,-- (elf!) kostet.

Das ist die Logik einer staatlichen Institution zu einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis..

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